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Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe deS Monats September dss. Js. die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebens- Hr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung i» der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zun» j. Angnsi dieses Iahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Wehrordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Den mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind ^zufügen: a., ein Geburtszeugniß, 5., eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwilligen wäbread einer einjährige« aktive« Dienst hit z« bekleide«, auSzurüsie«. sowie die poften für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich z« be reinige«; und c., ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen: Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnäsien, Wren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen ^er lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung iVassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfangs der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Jn- ^li der der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresden, am 1. Juli 1892. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. vr «vitlNv, Regierungsrath. v. Oberstlieutenant. Hübler. Bekanntmachung. Die in Gemäßbeit von Art. 2 § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise Hauptmarktortes Meißen im Monate Mai dss. Js. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Ouartierwirthen innerhalb der AmtS- Mptmannsckaft im Monate Juni d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangte Alarschfonrage beträgt 7 Mark 77 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 37 „ „ oO „ H^u, 2 „ 2 „ „ 50 „ Stroh. Meißen, am 5. Juli 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. V. ILi» — . Im Handelsregister für den hiesigen Amtsbezirk ist heute auf dem die Firma H». ILitlNnusru in Wil^arnK betreffenden Folium 2 zufolge Anzeige vom 5. Juli d. verlautbart worden, daß der Kaufmann Herr LiuII LSöru« hier als Mitinhaber in die Firma eingetreten und die demselben für letztem ertheilt gewesene Procura Öfchen ist. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 7. Juli 1892. > III. <Ä«iiNloU. Irvuugsvevsteigevung. Das im Grundbuche auf den Namen des Landwirthes Nnrl Gnftnv Barth in Wilsdruff eingetragene Grundstück, Hufengut mit Wohn- und Wirthschaftsgebäuden, No. des Brandcatasters, No. 21, 23a, 546, 547, 548, 549, 550 und 635 des Flurbuchs für Wilsdruff, sowie No. 526 desjenigen für Grumbach und Folium 29 des Grundbuchs für Abrufs, nach dem Flurbuche 44 Acker 41 s^Ruthen — 24 tm 42,6 a groß, mit 962,98 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 62645,00 Mk. soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise "ersteigert werden und ist -er 8. August 1892 Bormittags 9 Uhr , als Annrel-etermitt, ferner der 27. August 1892 Vormittags 9 Uhr als versteigsLungstermin, der 31. August 1892 Vormittags 19 Uhr "ld Termin zu Verkündung -es Vertheilungsplnns anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstück lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine an- "Äden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstück lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ungesehen werden. Wilsdruff, am 7. Juli 1892. Königliches Amtsgericht. vn. Lisnglokk. Der Bürger m ei st er klvkvn. Bekanntmachung. , c, Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen auf Grund von 8 105 5. Abs. 2 der Rcichsgewerbeordnung vom 1. Juni 'Sol für den 10. UN- 17. -ieses Monats «ne Ausdehnung der in der Bekanntmachung vom 24. Juni d. I. festgesetzten 5 sonntäglichen Geschäftsstunden von Nachmittags 3 vis Aben-s 8 Uhr »ii hiesigen Stadtbezirk gestattet hat. Wilsdruff, am 6. Juli 1892. Bekanntmachung. Anläßlich der in Wilsdruff stattfindenden Ausstellung gewerblicher und industrieller Erzeugnisse beztl. der am jH. -s. Mts. daselbst abzuhaltenden Rindviehschau wird am Abend des genannten Tages ein 8onelenmg von Wilsili'ukk nsvk »vksppsl in folgendem Fahrplane verkehren: SUS Wilsllnukk 8 Ukn SS kklin. Zlkenrls in poksvksppvl lv - 43 - Der Sonderzug hält an allen zwischenlicgenden Verkehrsstellen. Zur Benutzung desselben berechtigen die gewöhnlichen Fahrkarten. Dresden, am 4. Juli 1892. Nönigtiche General-irektion -er Sächsischen Stantseisenbahnen. LkvUinuu».