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Es wird hiermit die nachstehende, soeben anher gelangte Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden, zu No. 1271 vom 6. Juli 1892 zur öffentlichen Kenntniß Fracht und hierbei darauf hingewiesen, daß durch die in dieser Verordnung verfügte Ausdehnung der Verkaufszeiten für einzelne Zweige des Handelsgewerbes die einschlagenden Bestimmungen As Besondere in Punkt 1 und 3 der Bekanntmachung der Königlichen Amishauptmannschaft vom 24. Juni 1892 eine Abänderung erfahren haben. Meißen, am 9. Juli 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. Verordnung, die Regelung der Sonn- und Festtagsruhe im Handelsgewerbe betreffend. Nachdem die Königliche Kreishauptmannschaft von den nunmehr vollständig vorliegenden Berichten über die Seiten der Amtshauptmannschaften und Stadträthe in Städten mit Sibirier Städteordnung des hiesigen Regierungsbezirkes zur Regelung der Sonn- und Festtagsruhe getroffenen Anordnungen Kenntniß genommen hat, ist auf Grund § 105 s Absatz 1 der ^ichsgewerbeordnung beschlossen worden, die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an Sonn- und Festtagen bei den nachstehend genannten Handelsgewerben vorbehältlich der Stimmung des § 105 c Absatz 3 ausnahmsweise auch noch über fünf Stunden zuzulassen, und zwar: 1 ., bei dem Handel mit Milch, nur ausschließlich der Zeit des Vormittagsgottesdienstes; 2 ., bei dem Kleinhandel mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial, ebenfalls nur mit Ausschluß der Zeit des Vorwittagsgottesdienstes; 3 ., bei dem Verkauf von Brod und weißer Bäckerwaare, jedoch ausschließlich des Handels mit Conditoreiwaaren, für welche die fünfstündige, bez. eine statutarisch etwa fest zusetzende noch kürzere Verkaufszeit dem Bedürfnisse ausreichend genügen wird; auch während des Gottesdienstes; 4 ., bei dem Verkaufe von Mineralwässern in Trinkhallen und dergleichen einschließlich der für selbigen an Sonn- und Festtagen selbst unentbehrlichen Arbeiten, z. B. der Bereitstellung der Mineralwässer-Ballons, nach beendigtem Vormittagsgottesdienste und ausschließlich der Zeit eines etwaigen Nachmittagsgottesdienstes, jedoch nur in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober. Die obigen Ausnahmen haben auch für den 1. Oster- und Pfingsttag, bez. für den 1. Weihnachtstag Geltung, ingleichen will die Königliche Kreishauptmannschaft an diesen Fest em die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern innerhalb der hierfür im Allgemeinen festgesetzten Stunden bei dem Handel mit Butter, Sahne, Käse, Eiern, Grünwaaren, ^nditoreiwaaren, Fleisch, Fleischwaaren und Delikatessen, den sonstigen Eß- und Materialwaaren, Tabak und Cigarren, Roheis, lebenden Blumen, Blumengewinden und Pflanzen, bez. bei Obsthandel zur Erntezeit m den Kirschhütten und dergleichen zulassen. Den Amtshauptmannschaften und Stadträtheii in Städten mit revidirter Städteordnung bleibt überlassen, hiernach das Weitere, soweit nöthig, zu verfügen und anzuordnen. Dresden, am 6. Juli 1892. Königliche Kreishauptmannschaft. Idr -— - .. — Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gehöftes Cat.-Nr. 45 von Rothschönberg ist die Maul- und Tklauenseuche ausgebrochen. Meißen, am 9. Juli 1892. Königliche Amtshanptmannschaft. V. urinvkbsvk. Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsgehöftes Cat.-Nr. 54 von Herzogswalde ist die Maul- und Alauenseuche ausgebrochen. Meißen, am 11. Juli 1892. Königliche Amtshanptmannschaft. V. Kiwvkksvk. ' Bekanntmachung. Die unter dem Rindvicdbestande des Rittergutsgehöftes Neukirchen ausgebrochene Maul- und Nlauenseuche ist erloschen. Meißen, am 12. Juli 1892. Königliche Amtshanptmannschaft. Was soll ein conservatives Programm enthalten? Die letzte Nummer des „Vaterlandes", des Organs °or sächsischen Conservativen, bespricht die heute actuelle Frage: »Was soll ein conservatives Programm enthalten?" Wir ent nehmen dem beachtenswerthen Artikel, welcher voraussichtlich zu Aasten Erörterungen Veranlassung geben wird, das Folgende: Die konservative Partei bedarf zunächst eines in großen Zügen o'e Grundsätze und Endziele bezeichnenden Programms, eines Programms, das heute ebenso Geltung hat, wie im kommen- son Jahrhundert, das sich nicht in Einzelheiten verliert, sondern Aglich die Leitsätze bietet, die zur Beurtheilung aller einzelnen Fragen den Maßstab liefern und die letzten höchsten Ziele schnei, gleichviel, ob diese bei der gegenwärtigen Zusammen- Amg der parlamentarischen Vertretungen, bei dem gegenwärtigen Stande der Entwicklung erreichbar sind oder nicht. Hat sie das !"cht, so mag sie noch so berechtigte Einzelforderungen auf- Men, noch so viel Schönes versprechen, noch so sehr dem Miste jeder Zeit Rechnung tragen, sie verliert doch die Kraft m Begeisterung, ohne die jede politische Partei erstarrt und ^stirbt. Die Menge kann nur durch große Gesichtspunkte, Mrch hohe Endziele zu Begeisterung fortgerissen werden. Und Meisterung thut noth. Wohl ist Nüchternheit und kühle klare Berechnung ein gut Ding; aber Großes ist nimmer durch sie geschehen. Alles Gewaltige, alles Gestaltende ist aus der Be geisterung heraus geboren. Und doch genügt dieses große all gemeine Programm nicht. Jede Zeit hat ihre „Fragen", ihre »Forderungen"; und es ist ohne Weiteres verständlich, daß "h die Partei die Frage gerichtet wird: „Wie steht ihr zu dieser Frage, zu jener Forderung?" Ist das allgemeine Programm M, so wird jede solche Frage ohne Weiteres aus seinen Grund- heraus beantwortet werden können. Wer den christlichen Staat erstrebt, über dessen Stellung zur Judenfrage sollte kein Zweifel sein. Und wer den Schutz der wirthschaftlich Schwachen auf seine Fahne geschrieben hat, der hat deutlich bekundet, wie er zur socialen Frage stehe. Aber das Volk verlangt noch größere Deutlichkeit, es ist nur zu leicht geneigt, den Hinweis auf allgemeine Grundsätze als einen Ausweg zu betrachten, durch den man von der Nothwendigkeit befreit werden will, unmittelbar und unverhüllt Farbe zu bekennen. Es will die allgemeinen Grundsätze auf den besonderen Fall angewandt wissen und diese Anwendung ausdrücklich ausgesprochen haben. Die conservative Partei wird deshalb neben dem allgemeinen sozusagen noch ein besonderes Programm haben müssen, das zu den brennenden Fragen jeder Zeit unumwunden und klar Stellung nimmt, das bestimmte Forderungen ausspricht und gewisse gesetzgeberische Maßnahmen verlangt. Während jenes, das allgemeine, das eigentliche Programm, bleibend ist, wird dieses, das Agitationsprogramm, sich von Zeit zu Zeit ändern müssen, ja es wird in den verschiedenen Theilen Deutschlands in einigen Einzelheiten verschieden sein können; nur das Eine wird festgehalten werden müssen, daß die Forderungen des be sonderen Agitationsprogrammes den Grundsätzen des allgemeinen Programms nicht nur nicht widersprechen, sondern aus ihnen ohne Weiteres abgeleitet und durch sie begründet werden können. Am zweckentsprechendsten wird es sein, wenn dieses besondere Agitationsprogramm vor den Reichstagswahlen, vor den Land tagswahlen in den Einzelstaaten, vor dem Eintreten in eine besondere Agitation revidirt, ergänzt, erweitert würde. Durch diese Lösung der Programmfrage würden die meisten Schwierig keiten beseitigt, die meisten Einwürfe entkräftet werden. Das allgemeine, das eigentliche Programm muß kurz sein und mehr in großen Zügen andeuten als ausführen. Wir schlagen etwa folgende Fassung vor: Grundsätze und Endziele der deutsch-conser vativen Partei. Allgemeines Endziel. Die deutsch-conservative Partei strebt nach einem deutsch nationalen christlichen Staate, d. h. einem Staate, in dem die sittlichen Grundsätze des Christenthums für alle Maßnahmen bestimmend sind, in dem das Bekenntniß zum Christenthum Vorbedingung für jede Theilnahme an der Staatsregierung, Rechtsprechung und Voltserziehung ist, in dem insbesondere das öffentliche und private Recht nicht auf fremden (römischen) sondern auch auf den durch vas Christenthum geläuterten deutschen Anschauungen beruht. k. Politische Grundsätze. 1. Die deutsch-conservative Partei will ein starkes König- thum, das über, nicht neben den Parlamenten steht, daß die Regierung führt, nicht nur an der Spitze der Executive steht. Sie fühlt sich mit dem Träger der Krone innerlich verbunden durch das Band der Königstreue, und diese Königstreue wurzelt in der festenNeberzeugung von dem Gottesgnadenthum des Königs. 2. Die deutsch-conservative Partei steht auf dem Boden der Verfassung, erachtet aber nicht nur den Schutz der Volks rechte, sondern auch die Vertheidigung der Rechte des König- thums für ein Gebot der Verfassungstreue. 3. Die deutsch-conservative Partei ist entschlossen, die langersehnte, theuer erkaufte Reichseinheit zu wahren, sieht aber in der Reichsverfassung das Ende einer Entwickelung, nicht den Durchgangspunkt zum Einheitsstaate. In der Wahrung der Rechte der Einzelstaaten erblickt sie eine wesentliche Vorbedingung für den weiteren gedeihlichen Bestand des Reiches. > 7 4. Was zum Schutze des Reiches und des Vaterlandes gegen äußere und innere Feinde nöthig ist, wird die deutsch- conservative Partei nach sorgfältiger Prüfung bewilligen. 5. Die deutsch-conservative Partei wird eine maßvoll Colonialpolitik stets unterstützen.