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WocheMM für Wilsdruff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummcm 10 Pf. ThmM, UoD, Sitheulkhu und die UmMliden. Imlsblnlt Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 76. Dienstag, den 23. September 18S«. Vekanntmaehung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 slgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate August d. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschast im Monate September d. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 9 Mk. 45 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 65,4 - - 50 - Heu, 2 - 62,z - - 50 - Stroh. Meißen, am 20. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. Bekanntmachung. Nachdem von dem Königlichen Ministerium des Innern im „Dresdner Journale" und in der „Leipziger Zeitung" nachstehende Bekanntmachung. Infolge des Auftretens der Reblauskrankheit in einem Weinberge des III. Aufsichtsbezirkcs sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, zugleich unter Erinnerung an das in § 4 des RachsgesetzeS, betrrffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3. Juli 1883 (Gesetz- und Verordnungsblatt 1884 Seite 164) allgemein ausge sprochene Verbot der Versendung und Einführung bewurzelter Neben, auch das Verbringen sogenannter Blindreben (zur Anpflanzung neuer Rebanlagen bestimmter unbewurzelter Reben) aus den Bezirken der Gemeinden Niederwartha und Weistropp, des Rittergutes Weistropp, der Gemeinde und des Rittergutes Wildberg, der Gemeinden Kleinschönberg, Hartha, Constappel, Pinkowitz, der Gemeinde und des Rittergutes Gauernitz, der Gemeinden Röhrsdorf, Gruben mit ihren Ortstheilm Bergwerk, Pegenau, Reppina mit Schloß Scharfenberg und Reppnitz, des Rittergutes Scharfenberg nebst den Vorwerken Pegenau und Reppnitz, der Gemeinde und des Rittergutes Batzdorf in andere Gegenden bei 150 Mark Strafe für jeden Zuwiderhandlungsfall zu verbieten. Dresden, den 13. September 1890. Ministerium des Innern. (gez.) v. Nostitz Wollwitz. Löhr. erlassen worden ist, wird dieselbe in den betheiligten Amtsblättern hierdurch mit dem Hinzufügen weiter zur Nachachtung veröffentlicht, daß -aS unbefugte Betrete« des von der Rcblaurkrankbeit befallenen Weinberges des Rittergutsbesitzers Oehmichen auf Scharfenberg bei 3V Mk. -- Geldstrafe oder entsprechender Haft verboten ist. Meißen, am 19. September 1890. Königliche Amtshauptmannschast. v. Nirchbach. Wekanntmachung. Am SO. dieses Monats ist der 2. Termin Einkommensteuer und der 3. Termin Landrente und Landeseulturrente, in der Zeit vom I. -iS spä testens den 14. nächsten Monats das 3. Vierteljahr Schulgeld und der 2. Termin Landesbrandkaffe — letzterer in Höhe von 1 Pfennig für jede Beitragseinheit — bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerri abzuentrichten. Hierbei sind die Militär-Einquartierungs-Mrgütungen auf den Monat August gegen Rückgabe der Quartierbescheinigungen mit abzuheben. Wilsdruff, am 20. September 1890. Der S t a d t r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung^ — Die rückständigen «KraukenverficheeungSbeiträge sind nunmehr bei Vermeidung von Weiterungen bis nächsten Sonnabend den 27. September d. I., anher abzuführen. Wilsdruff, am 22. September 1890. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Kommenden Donnerstag, den SS. d. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgememderathsfitzung. Wilsdruff, am 22. September 1890. , Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Die „Nordd. Allgem. Ztg.", zurückblickend auf die schlesischen Kais er tage, sagt, eS ist selten so deutlich hervorgetreten, wie die Aufmerksamkeit und Sorge Sr. Maj. des Kaisers sich stets den gejammten Aufgaben des Herrscherberufes zugewendet und wie der Kaiser mit schärfster Aufmerksamkeit auf militärische Dinge die Pflege der auswärtigen Beziehungen zu verbinden weiß. Von dem militärpolitischen Besuch im Norden zurück- gekehrt, wo seine gewinnende Persönlichkeit der Wohlfahrt des Reiches und dem Frieden Europas Früchte getragen habe, konnte der Kaiser mit einem einzigen Drucke der von dem Kaiser von Oesterreich gebotenen Freundeshand aller Welt kund thun, daß die Treue des deutschen Herzens über alle möglichen Anfechtungen erhaben bleibe. Die Breslauer Worte Sr. Maj. des Kaisers betreffs des Arbeiterwohles, welche sich an Alle, ohne Unterschied der Parteien und Konfessionen, wenden, wiesen die falsche Vorstellung zurück, als ob lediglich ein rein staatliches Vorgehen beabsichtigt sei, um die soziale Frage zu lösen. Wie im Jahre 1813, wo der König rief und Alle, Alle kamen, gelte es gegenwärtig wiederum, die höchsten Güter zu vertheidigen, wozu aber die Mitwirkung aller ord- nungs- und vaterlandsliebenden Bürger aufgebotcn werden müsse und wobei jede Bevorzugung einer Klasse der Staats bürger ausgeschlossen sei. Was der Kaiser fordere, sei so klar und kundig, daß das ganze Volk dem Herrscher beistehe zur Erreichung von Absichten, welche auf die Wohlfahrt des ganzen Volkes gerichtet seien. Nach einer kaiserlichen Bestimmung ist die Einsegnung der von Kriegervereinen u. s. w., Schützengilden u. s. w. be schafften oder an sie verliehenen Fahnen durch einen Geistlichen, selbst wenn dieser hierbei nicht das Ornat trägt, unstatthaft. Es ist fast unglaublich, mit welcher Theil- nahmlosigkeit ein Theil derArbeiter demAlters- und Jnvaliditäts-Versichcrungsg es etze gegen über steht. Obwohl dieses Gesetz den altersschwachen und arbeits unfähigen Arbeiter vor den drückendsten Sorgen schützen soll, bringt man demselben vielfach nicht nur kein Interesse, sondern sogar ein gewisses Mißtrauen entgegen. Der Aufforderung, sich zeitig die Arbeitsnachweise zu verschaffen, kommt man wenig nach, und die Arbeiter geben sich herzlich wenig Mühe sich über ihre Pflichten und Rechte bezüglich des Gesetzes zu unterrichten. Es wird uns mitgetheilt, daß auf einem größeren Werle Alles gethan worden sei, um die Arbeiter zur Beschaffung der Arbeitsnachweise zu veranlassen, durch Anschlag in der Fabrik und Beschaffung von Erläuterungen und Gesetzesaus zügen. Doch Niemand hat sich darum gekümmert, noch den erforderlichen Arbeitsnachweis verlangt. Ein Arbeiter er widerte bei seiner Entlassung dem Beamten auf die Frage, ob er nicht die Arbeitsnachweisung haben wolle: „Die will ich Euch schenken." Und von ähnlicher völliger Theilnahm- losigkeit hört man vielfach sprechen. Bei vielen Arbeiternist es Gleichgiltigkeit, bei vielen Mangel an Einsicht und Verständniß und bei manchen Mißtrauen. Man denkt, es ist doch irgend ein Fallstrick dabei, und von sozialdemokratischer Seite geschieht schon das Nöthige, um die jungen Leute aufzuhetzen und eine feindselige Stimmung gegen alle Reformen und wohlthätigen Einrichtungen — zumal wenn sie vom Staat« kommen — in ihnen zu erzeugen. Die Bedrohung der Religion durch die So zialdemokratie. Die behufs Anregung zum Massenaus tritt aus der Landeskirche einberufene Volksversammlung hat in Berlin am Dienstag stattgefunden und war von etwa 2000 Personen besucht. Berichterstatter war der Sprecher der freireligiösen Gemeinde, der sozialdemokratische Stadver- ordnete Vogtherr, welcher mit einer unglaublichen Offenherzig keit gegen die christliche Religion ankämpfte und durch dies«