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WochmM für Wkuff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDicnstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. TharM Wn, Mtnlehn und die Umgegenden. Imlsblult Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 74. Dienstag, den 16. September 189«. Bekanntmachung, die Wahl eines Bezirkstags-Abgeordneten aus den Höchstbesteuerten betreffend. An Stelle des im Laufe dieses Jahres verstorbenen Herrn Kammerherrn v. Larlswitz auf Proschwitz ist für hiesige Bezirksversammlung ein Vertreter der Höchstbesteuerten ru wäblen. Zu dieser Wahl wird Dienstag, der 7. Oktober ds. Is., Bormittags 11 Uhr hiermit anberaumt. Die stimmberechtigten Höchstbesteuerten hiesigen Bezirkes werden daher hiermit eingeladen, zu nurgedachtem Zeitpunkte im Sitzungssaals -er Asniglichen Amts- hauptmannschast hier sich einzufinden und die Wahl unter Leitung des unterzeichneten Amtshauptmanns vorzunehmen, wobei bemerkt wird, daß diejenigen Stimmberechtigten, welche bis Mittags 12 Uhr des obengedachten Tages in dem Wahllocale sich nicht eingefunden haben, von der Theilnahme an dieser Wahl ausgeschlossen find. Endlich wird gemäß § 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirksverbänden und deren Vertretung betreffend, vom 21. April 1873 noch darauf aufmerksam gemacht, daß die Liste der obenbemerkten Stimmberechtigten an hiesiger Kanzleistelle zur Einsicht ausliegt, und daß etwaige Einsprüche gegen diese Liste bei deren Verlust spätestens bis zum 22. dieses Monats hier anzubringen sind. Meißen, am 1. September 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. ' Bekanntmachung. Mit Bezug auf die von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden empfohlene Bildung bezüglicher Sammelftellen erklärt sich auch die Königliche Amtshauptmann schaft bereit, zu Gunsten der durch die letzte Hochfluth besonders schwer geschädigten bedürftigen Bewohner der an der Elbe gelegenen Ortschaften an ihrer Kassenstelle Beiträge entgegen zunehmen, welche, unter Vorbehalt weiterer Organisirung des Unterstützungszweckes, zunächst zur Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse verwendet werden sollen. Meißen, am 11. September 1890. Königliche Amtshauptmanuschaft. v. rttrHbaÄ). Wekanntmachung, die Bergung des Strandgutes betreffend. Da während des jetzigen Hochwassers der Elbe durch die Gewalt der Fluthen mancherlei Gegenstände namentlich viele Hölzer in Gestalt von Klötzern, Balken, Pfosten, Bretern, Flößen und Gebäudetheilen von ihrcn Lagerungs- und Standplätzen bcz. aus dem Bereiche ihrer Besitzer fortgerissen und an anderen Stellen an das Land getrieben worden sind, so wird unter Hinweis aus § 246 des Reichsstrafgcsetzbuches und die in § 243 des Bürgerlichen Gesetzbuches angedrohten Nachtheile hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß das Wegschaffcn solcher Gegenständ- ohne ortsbehördliche Genehmigung nur den Eigenthümern derselben oder den von diesen nachweislich beauftragten Personen gestattet ist, dagegen andere Personen der Aneignung und Fortschaffung solcher angeschwemmter Sachen sich zu enthalten, vielmehr, wenn solche von ihnen aufgefunden werden, der Ortsbehörde (Stadtrath, Gemeindevorstand, Gutk- Vorsteher) Anzeige zu erstatten bez. die im Wasser aufgefangenen und herausgezogenen Gegenstände an dieselbe abzuliefern haben. Die Ortsbehörden wollen hierüber strenge Aufsicht führen und sich der Aufzeichnung des geborgenen Strandgutes unterziehen, seiner Zeit aber Anzeige darüber anher erstatten, im Uebrigen auch den betreffenden Verlustträgern bei Aufsuchung ihres Eigenthumes thunlichst behilflich sein. Meißen, am 12. September 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. 4. Sitzung des Bezirksausschusses der Köuigl. Amtshanptmannfchaft Meisjeu, am 4. September 1890. An dieser Sitzung nahmen unter Vorsitz des Herrn Ge heimen Regierungsraths, Amtshauptmanns von Kirchbach die ÄuSschnßmitgliedcr mit alleiniger Ausnahme des dienstlich be urlaubten Herrn Bürgermeisters Zschiedrich-Nossen, sowie Herr Negierungsassessor von Criegern und — zu Punkt 2 der Ta gesordnung, die Unterstützung der Volksbibliotheken betreffend - Herr Schulrath Wangemann Theil. Die Tagesordnung enthielt 31 Gegenstände. Zunächst fand 1. öffentlich-mündliche Verhandlung über die von den Grundstücksbesitzern Albert Straube und Genossen in Ober- meisa erhobenen Widersprüche gegen die von der Firma Otto u. Schlosser hier beabsichtigte Errichtung einer Ziegelei in der Flur Obermeisa statt, in deren Verfolg sich der Ausschuß für die Genehmigung dieser Gewerbsanlage unter der Bedingung entschied, daß der projectirte Schornstein nicht nur in einer Gesammthöhe von 70 Metern aufgeführt, sondern auch zum Abfangen von Nuß und Staub mit doppelten Rauchkammern versehen werde. 2. Die wegen Unterstützung von Volksbibliotheken aus Staatsmitteln vorliegenden 24 Gesuche anlangend, so sprach sich der Ausschuß unter Zugrundelegung der von dem König!. Cultusministerium hierfür ertheilten Directiven und mit Be rücksichtigung theils der örtlichen Verhältnisse, theils des Um fanges der betreffenden Bibliotheken und deren größere oder geringere Benutzung, theils aber auch der von den betreffenden Gemeinden oder Corporationen dafür gebrachten Opfer auf 19 dieser Gesuche beifällig, rücksichtlich der übrigen Gesuche aber abfällig aus. 3. Auf Vortrag des Gesuches des Directoriums der An stalt für Epileptisch-Kranke in Kleinwachau um Gewährung eines einmaligen oder jährlichen Beitrages für genannte An stalt aus Bezirksmitteln befürwortete der Ausschuß die Ein stellung eines diesfallsigen einmaligen Beitrages von 30 Mk. in den nächsten Haushaltplan über das Bezirksvermögen. 4. Bezüglich der wegen Grundstückszergliederungen vor liegenden Dispensationsgesuche n) Gründels in Coswig, st) Wünsches in Fischergaffe, o) Schramms in Weistropp, 6) Wilhelms in Weinböhla und 6) Anders in Groitzsch b. B. wurde die Genehmigung zu a) und st) bedingungslos ausge sprochen, zu o) ä) und o) aber dieselbe von gewissen, sich auf die Konsolidation der bezüglichen Trennstücke mit den Grundstücken des betreffenden Erwerbes u. s. w. beziehenden Bedingungen abhängig gemacht. 5. Die nach dem vorgetragenen Entwürfe eines neuen Ortsstatuts für Cölln a. d. E. beabsichtigte Einführung des Gcmeindebürgerrechtes befürwortete der Ausschuß, im Uebrigen trat er den bisher gegen das Statut gezogenen Erinnerungen bei. 6. Der Antrag des Töpfers und Hausbesitzers Weinert in Fischergasse auf Einverleibung des ihm gehörigen, von dem Klostergute abgetrennten Areals in den Gemeindebezirk Fischer gasse fand Genehmigung. Auch wurde in der über die Ge meindebezirkszugehörigkeit zweier in der Flur Cölln gelegenen Grundstücke zwischen den Besitzern der Letzteren und der Ge meinde Cölln entstandenen Irrung die Zugehörigkeit dieser Grundstücke zum Gemeindebezirk Cölln von dem Ausschüsse anerkannt. 7. Hiernächst genehmigte derselbe die von den Gemeinden Daubnitz, Semmelsberg, Oberjahna und Treben über die Fest setzung des ihren Gemeindevorständen zu gewährenden Gehaltes getroffenen ortsstatutarischen Beschlüsse. 8. Wegen eines dem hiesigen Bezirksvermögen seiner Zeit mit überwiesenen, aus dem Fonds für Reservisten und Land wehrleute gewährten und noch rückständigen Darlehns befand der Ausschuß, daß mit dem betreffenden Schuldner in Ver nehmen zu treten, und derselbe zunächst zur Zahlung aufzu fordern sei. 9. die verschiedenen Schank- und Concessionsgesuche an langend, so sprach sich der Ausschuß rückstchtltch der Gesuche des Conditors Roßberg und des Bäckers Windschüttel, beider seits in Wilsdruff, den Wein-, Kaffee- und bez. Chokoladen- ausschank betreffend, sowie rückstchtltch des von dem Handels mann Zobelt in Nieschütz beabsichtigten Kleinhandels mit Branntwein für bedingungslose Genehmigung aus, während er die Genehmigung der Gesuche des Schankwirths Königsberg in Roitzschen: das Ausspannen und Beherbergen betreffend, des Gasthofsbesitzers Kürth in Augustusberg: die Gast- und Schankwirthschaft, sowie das Tanzhalten u. s. «. betreffend, des Bäckers Fischer in Hintermauer: den Weinschank betr., des Schmiedemeisters Dittert in Riemsdorf: den Schank, so wie das Krippensetzen und Beherbergen betreffend, und de» Hausbesitzers Häußler in Wilsdruff, betreffs des Schankes, Ausspannens und Beherbergens von gewissen, auf die Aus führung baulicher Herstellungen u. s. w. bezüglichen Beding ungen, abhängig machte. Unter ähnlichen Bedingungen wurde auch das Gesuch des Gasthofsbesitzers Wagner in Krögis, be treffs der Veranstaltung von Singspielen, theatralischen Vor stellungen u. s. w., befürwortet, während man auf da» gleiche Gesuch des schon oben gedachten rc. Häußler in Wilsdruff in Ermangelung eines diesfallsigen örtlichen Bedürfnisses abfällig äußerte, und aus gleichem Grunde unter Beitritt zu dem Gut achten des GemeinderatheS zu Cölln dir Abweisung des Schank- concessionsgesuches des Hausbesitzers Petraschk und de» wie derholten gleichen Gesuches des Hausbesitzers Germann daselbst beantragte, sowie bei der ebenfalls wegen Bedürfnißmangrl» schon früher erfolgten Zurückweisung des auf den Weinschank gerichteten Gesuches des Weinhändlers Jähnchen in Oberspaar stehen blieb. Ebensowenig fand der Ausschuß ausreichende Veranlassung auf das Gesuch des Conditors Scheibner in Cölln, betreffs der ihm bezüglich der Schlußzeit für den Wein- rc. -Schank seiner Zeit auferlegten Beschränkung ein zugehen. 10. Gegen die von dem Fleischermeister Klotzsche in Cölln beabsichtigte Erweiterung seines Schlächtereibetrtebes durch das