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MdmfferTageblM Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das .Wilsdruffer Tageblatt* erscheint an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus, bei Postbestellung 1.80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post boten, unsere Austräger u. ee Geschäftsstelle, nehmen zu jederzeit Bestellungen ent- Wochenblatt für Wllsdruff u. Umgegend gegen. Im Falle höherer G^n>alt,Kriegod.sonstiger — — Betriebsstörungen besteht koi« Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirk Anj.igenpreise laut ausllegendcm Taris Nr. 4. — Nachivrisungs-Grbllhei M Rpfg. — Dorgeschrirb««, Eischcinuugsiage unv Platzvorschriste» werden »ach Möglichkeit berücksichtigt. '— zeigen . Anna hu.et dis vormittags w Uhr. - , . e^-ee,^ ee e» - Für di- Dichtigkeit deA durch Fernruf Sbermil- Fernsprecher: Amt Wllsdruff Nr. 6 teile» Anzeige» üderneh^ men wir keine Memähr. ' ' — Jeder Rabalianspruä, erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werde», mutz oben den Auitraggede» in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauplmannschast Meißen, des Stabs» rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 266 — 93. Jahrgang Telcgr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 14. November 1934 Jie ReGWerheit al; Grundlage der MkUineiiWst. Ministerpräsident Görings bedeutsame Ansprache auf der Kundgebung der Akademie für Deutsches Recht. Auf der Vollsitzung der Akademie für Deutsches Recht im Berliner Rathaus führte Ministerpräsident Göring in seiner Rede über die Rechtssicherheit als Grundlage der Volksgemeinschaft u. a. folgendes aus: Der Nationalsozialismus hat vom ersten Tage der Machtübernahme an den Rechtscharakter seines Staates betont und für veraltete und unzulängliche sich neue Gesetze geschaffen. Wir haben nicht mit einer papierenen Verfassung begonnen, als wir zur Macht kamen, wie der Weimarer Staat, der nichts Eiligeres zu tun hatte, als volksfremde, blutleere Theorien in Papier umzusetzen. Wir haben vielmehr die drängenden Fragen des Volks lebens durch Gesetze zu lösen versucht und haben dabei schon einen gewaltigen Teil des unbrauchbaren Rechts bestandes durch nationalsozialistisches Rechtsgut ersetzt. Der Staat must aber dafür sorgen, datz die Gesetze richtig erfüllt und sachgemäß gehandhabt werden. Das aber ist Rechtssicherheit, wenn jeder Volksgenosse in der Gewißheit leben kann, datz seine Persönlichkeit als Glied der großen Gemeinschaft geachtet und geschützt wird, daß vor allem auch seine Ehre Volten Schutz erfährt, und daß das, was er sich durch schaffende Arbeit erworben oder was ihm von feinen Vätern überkommen ist, ihm auch gesichert wird. Die vergangene Epoche erkannte vor allem keine aus- reichcndcn Möglichkeiten zum Schutze der Ehre an. Gewiß mar alles andere geschützt. Jeder Übergriff kapitalistischer Art konnte einen Rechtsschutz finden, die Ehre des einzelnen aber, sic fand keinen Schutz. Darum ist heute auch der Rechtsschutz der Ehre ein wich tigster Bestandteil der Rechtssicherheit, denn er setzt alles andere voraus. Die Ordnung dieses Staates ist be gründet auf einem unerschütterlichen Glauben zu dieser Staatsidee, auf Treue und Vertrauen. Es gibt aber kein Vertrauen der Gefolgschaft, wenn nicht jeder einzelne da draußen im Lande weiß, datz der Führer durch die berufenen Organe unablässig bemüht ist, seinen ständig lebendigen Anspruch auf Gerechtigkeit, auf Verwirklichung des Rechtes und Gesetzes zu erfüllen. Es kann nicht in Betracht kommen, daß der national sozialistische Staat seine Organe, feine Machtmittel ein setzt, um den in seinem Tun zu schützen, der etwas be gehrt und erstrebt, was der Volksgemeinschaft schädlich ist. Der Hauseigentümer, der unbarmherzig und skrupel los arme Volksgenossen um Nichtigkeiten willen obdach los macht, hat den Schutz des Staates in diesem seinen Treiben verwirkt, denn er verstößt gegen die Grund gesetze der Volksgemeinschaft, felbst wenn er in seinem Tun den Schein eines Gcsetzesparagraphcn für sich hat. Sie wissen, auf welchen geradezu unerhörten, mensch lich einfach unverständlichen Fall ich anspiele, nnd ich versichere Sie, daß ich wie hier auch in Zukunft mit unerbittlicher Härte, soweit die Dinge mich an gehen, durchgreifen werde. Ich lehne es ab, mich schützend vor asoziale Aus beuter und Wucherer zu stellen, denn für sie ist kein Raum in unserer Volksgemeinschaft. Der Staat hat feine Gesetze geschaffen, um das Leben der Gemeinschaft zu gewähr leisten und nicht zu dem Zwecke, denen Schutz und Hilfe in ihrem Tun zu geben, deren Ziel es ist, den Staat und die durch ihn verkörperte Gemeinschaft zu unterhöhlen und zu vernichten. Schon früher, als man das Rechts empfinden bereits stärker in seiner Brust trug als heute, gab es so etwas, was man die A ch t genannt hat. Man ächtete gewisse Elemente, man machte sie vogelfrei und stellte sie damit außerhalb des Rechts und des Gesetzes. Unsere Vorfahren erklärten solche Staatsfeinde für fried los; das Mittelalter erklärte sie in Reichsacht. Wir stoßen solche Elemente aus und haben diesem Rechtsgedanken in dem von uns geschaffenen Ausbürgerungs paragraphen in allerdings humanerer Form, aber im alten germanischen Sinne wieder Gestalt gegeben. Das Recht muß immer blut- und gehaltvoll in leben diger Verbindung mit dem Volke stehen und aus dem Volke heraus geboren werden. Das voll kommenste Gesetz, der beste Wille, die vortrefflichste Organisation werden es jedoch nicht hindern können, daß Fälle vorkommen, in denen dem einzelnen nicht sein Recht wird. Untragbar aber ist es für jede gesunde, natürliche Volksgemeinschaft, wenn der einzelne anständige Volksgenosse das Gefühl haben müßte, er sei gegen gewisse Angriffe schutzlos, seine Sicherheit liege in der willkürlichen Entscheidungs gewalt Unbefugter. Solche Zustände müssen rücksichtslos beseitigt werden. Ebenso untragbar ist es, daß ein Volks genosse um deswillen Nachteile sür sick und seine Familie befürchten müßte, weil er auf gesetzliche Weise, sein gutes, ehrliches Recht sucht und geltend macht. Es geht auch nicht an, daß jemand ein Amt, eine Führerstelle im Staate ungestraft dazu benutzen kann, das Recht unseres natio nalsozialistischen Staates und damit den Willen des Führers zu verletzen und dadurch den ihm unterstellten Volksgenossen Unrecht zuzufügen. Vor allem aber ist es unmöglich, daß ein Teil der Volksgenossen vor dem Gesetz eine bevorzugte Stellung genießt. Eine wirkliche, auf Vertrauen und Achtung auf- gebaute Gemeinschaft aller Artgleichen ist nur mög lich, wenn alle Teile der Gemeinschaft von der Gewiß heit durchdrungen und erfüllt sind, daß ihnen der Schutz des Gesetzes, daß ihnen das Recht gemeinsam und gleich gewährleistet ist. Der Nationalsozialismus kennt allerdings auch auf dem Gebiete des Rechts und der Rechtsanwendung eine Differenzierung. Wir wollen nicht die Kleinen hängen und die Großen laufen lassen, sondern wir wollen gerade die großen Schädlinge besonders an fass e n. Nicht auf den Buchstaben kommt es an, sondern allein auf den Sinn und den Geist des Gesetzes. Es mögen sich in einzelnen Fällen Gesetze ändern, irgend eines bleibt ewig: Das ist nicht der Buchstabe des -'-Ncs nicht der Buchstabe des Rechts, sondern das Rechtsempfinden selbst, die Überzeugung, daß das, was geschieht, unter allen Umständen Recht ist, möge es nun heute in diese, morgen in jene Gesctzesform ge gossen sein. Das moralische Recht ist das ewige Recht. Meine Herren Juristen, wir haben gesehen, wie gerade im Privatrecht unerhörte Rechtsbrüche vorgekommen sind. Gehen Sie in das Volk hinaus und fragen Sie, ob das heutige Privatrecht, das aus kapitalistischer Einstel lung heraus geworden ist, nicht den schwachen Kleinen stützt, sondern dem Ausbeuter das Recht zusichert. Dieses Gesetz wird niemals vom Volke verstanden, das Volk steht wirklich beispiellos oft solchen Rechtsbrüchen gegenüber. Das Volk kann das nicht verstehen, wenn aus irgend einem alten Schmöker etwas ausgegraben wird, was man zu streichen vergessen hat und so ein Recht geschaffen wird, das tiefes Unrecht wird. Ein gesundes und klares Recht muß von dem einzelnen eigentlich selbst vertreten werden können, zur Vertretung des wahrhaften Rechtes bedarf es eigentlich nicht des An walts. Mag der Anwalt für viele andere notwendig sein, aber jeder Volksgenosse muß das Gefühl haben: nicht durch die besondere Schwatzhaftigkeit des Anwalts bin ich vor Gericht gesichert, sondern durch mein Recht, mit dem ich vor dem Richter stehe. (Lebhafter Beifall.) Und, meine Herren, welch trauriges Kapitel stellt das heutige Rechtswesen zum Teil noch dar. Wenn wir auch hier wieder auf das Privatrecht übergehen, wo jeder einzelne weiß, ich kann ja nur mein Recht gewinnen, wenn ich über das notwendige Bankkonto dazu verfüge. Dann weiß ja der arme kleine Mann: er kann nicht zu seinem Recht kommen, weil er schon in der zweiten Instanz gar nicht mehr die Gebühren erstellen kann; er weiß: hat der andere den längeren Atem nnd den gespickteren Geld beutel, dann gewinnt er auf jeden Fall. Was haben wir in dieser Beziehung schon an kapitalistischer Ausbeulung erlebt! (Lebhafter Beifall.) Wenn irgend etwas unentgeltlich sxin müßte, dann ist es die Vertretung des wahrhaften Rechts der Volksgemeinschaft. (Beifall.) Meine Herren, halten Sie mir nicht entgegen: dann hätten wir ja eine Flut von Prozessen ohnegleichen.. Ich bin der Meinung, daß sich eine solche scheinbare Gefahr abwenden ließe, wenn Sie den, der einen Prozeß leichtsinnig anfängt, mit Strafe belegen. Sie werden damit dasselbe aber gerechter erreichen als nach dem bisherigen Verfahren. (Beifall.) So hoffe ich und bin überzeugt, daß der natio nalsozialistische Staat hier auf diesem traurigen Gebiete grundlegend Wandel schassen wird. Wer sich jetzt gegen die Gesetze des Staates vergeht, handelt gegen den Willen des Führers, handelt gegen die Bewegung, gegen den Staatsgedankcn und gegen unsere Weltanschauung. Er verletzt damit die heilige Treuepflicht gegenüber dem Führer. Er handelt damit auch gegen die Volksgemein schaft, die vom Geiste und Willen des Führers erfüllt und getragen wird. Das gilt für jeden, aber auch jeden Volksgenossen. Es geht nicht an, daß sich derjenige, der sich einst um Volk nud Staat Verdienste erworben hat, jetzt unter Berufung auf diese Verdienste als über den Gesetzen stehend betrachten könnte. Wohin es führt, wenn wir dieses Gesetz vergessen, das haben uns die Ereig nisse, die wir in der Mitte dieses Jahres erleben mußten, mit erschütternder Deutlichkeit aereilll. Die harte und entschlossene Tat des Führers war auch deshalb erforderlich, um eine Zerstörung der Rechtssicher heit zu vermeiden und damit die bedrohte Volksgemein schaft zu retten. " < Das Aufatmen des ganzen Volkes, seine Zustimmung, seine dem Führer bezeugte glühende Begeisterung in jenen Tagen, sprechen ein beredtes Zeugnis für das Rechts empfinden des Volkes, als alle anderen Dinge je vermocht hätten. Darum bitte ich auch hier noch einmal die Herren Richter und Staatsanwälte, gerade die heutige Lage mit einem besonderen Takt zu behandeln. In vielen unserer Kämpfer gegen das vergangene System dämmert noch das Gefühl, daß ihnen Unrecht widerfährt von dem damaligen Staat, durch den Mund der damaligen Richter, die auch heute noch im Amte sind. Meine Herren, Sie mögen sich nur einmal in die Seele dieser kleinen Kämpfer hineinversetzen. 'V Sie müssen auf der einen Sette das unerbittlich« Recht sprechen lassen, auf der anderen Seite darf di« Ihnen durch unsere Autorität gegebene Machtstellung nicht mißbraucht werden, um, wie es vorgekommen ist, die schwersten Härten des Gesetzes insonderheit gegen Nationalsozialisten sprechen zu lassen. (Leb« Hafter Beifall.) Viele Arbeit von uns im Aufbau des Staates wird zer stört, wenn der einzelne fühlt: die Strafe gegen dich fällt nach dem härtesten Strafmaß ans, nicht nm der Tat willen, die du getan hast, sondern weil du National sozialist bist; man will nicht dich, man will die Be- w e g u n g treffen. Wenn ich das Empfinden haben muß, datz das mit Absicht geschieht, dann sage ich weiter: das grenzt auch an Verrat. Wenn erst in das Empfinden des Volksgenossen das Gefühl kommt, daß seine Führer ihn verlassen und verraten haben, daß er wie in früheren Zeiten unter einem Brüning und Groener deshalb erneut und erschwert verfolgt wird, weil er Nationalsozialist ist, dann hat das selbstverständlich mit Recht nichts mehr zu tun, wenn jeder das Empfinden hat, daß dieses Recht ein Faustschlag ins Gesicht des wahren Rechtsempfindens des Volkes ist. (Lebhafter Beifall.) Falsche Milde, falsche Humanität dagegen sorgen nur dafür, Rechtsbegriffe und Rechtssicherheit zu untergraben, zu unterwühlen, zu zerstören. Wenn Sie die Annalen öurchlesen von Gerichtsurteilen gegen die schwersten Ver brechen des Mordes und des Raubes und wenn Sie dann sehen, daß über allem die Begnadigung schwebt, in dem selben Augenblick, in welchem man nichts tut zum Schutze der Freiheitskämpfer. Nein, mein Herren, falsche Milde hat zu allen Zeiten die Rechtssicherheit zerstört und den Staat selbst untergraben. (Lebhafter Beifall.) Wer vor dem Leben des Mitmenschen keine Achtung hat, und ost um lächerlicher Vorteile willen, um gewisse! Unbequemlichkeiten willen das Leben des Mitmenschen einfach ausgctilgt hat, hat selbst das Recht verwirkt, ^cr Volksaemeins-baft noch weiter zur Last zu fallen. Entspricht es dem Rechtsempfinden, der Rechtssicherheit, wenn diese Raubmörder dem Steuerzahler noch weiter zur Last fallen sollen, wenn sie — gänzlich unsinnig, da sie ja doch nicht wieder in die Volksgemeinschaft eintrcten können — nun ewig hinter Gittern leben sollen? Ich glaube nein, meine Herren! Hier ist die Milde falsch verstanden! Hier ist die wahre Milde die, jene Elemente zu schützen, die von ihnen angegriffen waren. Ich habe daher vom ersten Tage an rücksichtslosen Kampf und Ver nichtung allen denen angesagt, die aus Selbstsucht und asozialen Trieben die Gemeinschaft und ihre Glieder ge fährden und stören. Ich habe grundsätzlich dort die Be gnadigung verweigert, wo Menschenblut vergossen war, wo gemordet worden war. Ausruf! Das deutsche Volk ist eine geschloffene Schick- salsgcmcinschaft. Jeder Volksgenosse hat der großen Gemeinschaft Rechnung zu tragen. Der Hunger ist der schlimmste Feind; es gilt, ihn zu bekämpfen. Die gesamte Nation muß Helsen! Jeder fügt sich ein in die Tischgemcinschaft der Nation und ißt am mmenden Sonntag ein Eintopfgericht! Der Gaubcauftragte des Winterhilfs- wcrkes des deutschen Volkes 1934/35.