Volltext Seite (XML)
UmM, Wi, Zickoikh« M die WWML AmLsbtcrLt für die Lgl. AmtsbauvtinannschM zu Meißen, das Kal. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags , und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 33. Freitäg^Sen LS. April lM7 »n, ' - . ' ' - - — . . —7— - — Auf Folium 12 des Handelsregisters für das untrzeiwnüc Amtsgericht ist hmte verlautbart worden, daß nach dem Tode des zeitherigen Inhabers, Herrn Friedrich Adolf Gast, Frau Marie spanline verw. Gast, geb. Thomas in Wilsdruff, Inhaberin der Firma ist. Königl. Amtsgericht Wüsoruff, dm 2l. «kr,! E Ur. Gangloff. In der Ltrnfsache gegen den Fleischergesellen Paul Laatzner und Gen. aus Forst i. L. wegen Körperverletzung ist zur Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen Termin aus den 8. Mai 1899, Bormittags 9 Uhr, anberaumt. Solches wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Fteffchergesellen Rudolf Lin-ner, dessen Aufenthalt dermalen unbekannt, hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, den 22. April 1890. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Nachdem Herr Gutsbesitzer Heinrich Adolf Rshlsdsrf in Blankenstein an Stelle des verstorbenen Friedrich Wilhelm Becker am 22. Lies. Monats als Friedensrichter für den Bezirk Blankenstein-Helbigsdorf verpflichtet worden ist, wird dieses auf Grund § 8 der Verordnung vom 16. Mai 1879, die Bestellung von Friedensrichtern betr., hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, dm 23. AM 1890. Bekanntmachung. Mit dem am SO. dieses.Monats fälligen 1. Termine Einkommensteuer ist gleichzeitig das Pachtgeld für Lsmmun- länderei, der Latz- UN- Erbzins und das Rathsgefchotz bei Vermeidung von Weiterungen an die Stadtkämmerei zu entrichten. Wilsdruff, am 23. April 1890. Der S t a d t r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Zn dem zum Nachlasse des Gasthsfsbesitzers Friedrich August Naumann in Resselsdsrf eröffn-ten R-nkurrver- fahren fordere ich alle Diejenigen, welche zur Konkursmasse gehörige Sachen in Besitz Haden, oder zur Konkursmasse Etwas schuldig sind, hierdurch auf, ungesäumt mir vom Besitze der Sachen Anzeige zu machen, bez. die schuldigen Beträge zu bezahlen. Dresden, am 22. April 1890. Der Konkursverwalter Rechtsanwalt AEüllvr, Waisenhaus-Str. 17, 2 Tr. DageSgeschichte. „Dem Könige Heil!" tönt es in diesen Tagen aus den im saftigen Frühlingsgrün prangenden Thalern und von d.n waldigen Höhen des SachsrnlandeS über der Alpen schneeichte Gipfel hinweg jubelnd zu unserm Landesherrn, der diesmal fern von uns im schönen Lande Italia seinen Geburtstag feiert. Und in diesem Zubelruf bekundet das Sachsen volk, daß die Bande der Liebe und Treue, welche es seit atu Jahrhun derten mit der Wettiner ruhmreichem Geschlecht verknüpfen, nickt gelockert, sondern immer inniger und fester werden sollen. D nn auch in der Sachsen treue Herzen hat der monarchische Gedanke tiefe Wurzeln ge schlagen, und an diesem Gedanken wird sich unser Volk wieder aufrickten und aus den Wirren der Zeit, welche zur Auflösung aller Bande frommer Scheu zu führen scheinen, den Weg zu neuen höheren Zielen finden. In der Pflege des monarchischen Gedankens, in dem Streben, für den Aus druck dieses Gedankens die rechte lebensvolle Form zu finden, erschöpfst sich gewissermaßen die politische Geschichte des deutschen Volkes. Trotz des gewaltigen Dranges nach individueller Freiheit und Selt Manvigkett, der die Brust jedes Deutschen erfüllt, ist in unserm Volke das Gefühl für Ordnung und Unterordnung allzeit lebendig gewesen, und aus diesem Gefühle heraus ist ihm die Uckerzeugung erwachsen, daß, weil die Menschen nicht Wesen von der Art sind, welche aus ihrer innersten Natur heraus durchgängig das eigene Wohl dem öffentlichen zum Opfer bringen, es um das Allgemeinwohl im Staate am besten bestellt ist, wenn es eine Familie giebt, deren Wohl von dem des Landes unzertrennlich ist, so daß sie, wenigsten in den Hauptsachen, nie das eine ohne das andere befördern kann. Hierin beruht die Kraft und der Vorzug der erblichen Monarchie. Der erbliche König sorgt für seine Nachkommen am besten dadurch, daß er für das Wohl des Staate« sorgt, welches mit dem seiner Familie ganz eines ist. Hoch über dem Volke stehend, weiß er sich dennoch eins mit seinem Volke und ist darum mehr als jeder andere gewählte Präsident einer Republik befähigt, Gerechtigkeit zu üben und nicht sein, sondern allein das öffentliche Wohl im Auge zu haben. Ein gleichsam übermenschliches Wesen begleitet die erbliche Königswürde und unterscheidet sie so himmel weit von jeder andern bloß auf Zeit eingesetzten obersten Staatsgewalt. Die deutschen Stämme handeln nur in ihrem eigensten, wohlverstandenen Interesse, wenn sie in Treuen zu ihren angestammten Fürsten stehen und mit diesen um den Erbkaiser in Treuen sich schaaren. Das Getheiltsein in vielen Stämmen, die unter ebensovielen wirklich regierenden erblichen Fürsten stehen, mit dem erblichen Kaiser über alle, der den Frieden im Innern wahrt und des Reiches Einheit nach außen vertritt, das ist die Form, in welcher der monarchische Gedanke, dem Charakter und den Ver hältnissen unseres Volkes entsprechend, nach Jahrhunderte langem Ringen endlich seinen natürlichen Ausdruck gefunden hat. In dieser Form sind alle Bedingungen einer hoffnungsvollen Zukunft dem Reiche und jedem seiner Glieder gegeben. Groß aber sind die Verdienste, welche König Albert als Feldherr und Führer der Täcksen im blutigen Kriege um die Herstellung dieser lebensvollen Form deutscher Einheit sich erworben hat, und redlick ist er bemüht, auck im Frieden seinem Volke ein weiser Führer und Besckützer, seinem Kaiser ein treuer Freund und Bsrather zu sein und des Sachsenlandes wie des Deutschen Reiches Wohlfahrt nach Kräften zu fördern. Freudigen Herzens erneuern wir darum an seinem Geburtstage das G löbniß unwandelbarer Treue, mit dem Wunsche: Gott segne, Gott schütze, Gott erhalte noch lange Jahre in rüstiger Kraft Sachsens geliebten König Albert! Dem Kaiser ist bei seinem Besuche, den er am Montag der freien Stadt Bremen abgestattet, seitens der freudig erregten Bevölkerung eine dur bau« begeisterte Aufnahme zu Theil qeworden und während seines von 9 Ubr Vorm'ttaaS bis in die v'erte Nackmittagstunde währenden Aufent haltes m der alten Hansastadt wurden dem kaiserlichen Herrn unausgesetzt stürmische Huldigunaen d rgebracht. Nackdem der Kaffer, in dessen Be gleitung u. A. auch GeneralseldmarMall Graf Moltke zu bemerken war, ! auf dem Ceniralbabnhofe vom Bürgermeister Buff begrüßt worden war, fubr er durck die festlick geickmückt n Straßen und umbraust von dem un beschreiblichen Jubel der Volk massen nach seinem Avsteigequartier im Hause Senators Dr. Luerwann. Etwa nach einer Stunde unternahm der Mo narch eine Rundfahrt durch die Feststraßen, der eine Fahrt mittels des Lloy: Kämpfers „Lacks" durch den Freihafen folgte. Hierauf stattete der hohe Herr dem Börsenhauptgebäude einen Besuch ab, hier vom Handels- kammerpräsidenten Dr. Meier mit einer Ansprache empfangen, um alsdann der feierlichen Grundsteinlegung zum Denkmal für Kaiser Wilhelm I. bei zuwohnen, bei welcher der Präsident der Bürgerschaft, Heinrich Clausen, die an historischen Anklängen reiche und durck edlen Patriotismus ausge zeichnete Festrede hielt, woraus der Kaiser unter entsprechenden Worten die ersten drei Hammerschläge vollzog. Um 1 Uhr Mittags fand im Rath- hause das große Festmahl zu Ehren des Kaisers statt, in dessen Verlause Bürgermeister Buff in tiefempfundenen Worten den offiziellen Trinkspruch auf den Kaiser ausbrachte. Der erlauchte Gast dankte in seiner Erwider ung zunächst für den schönen ihm in Bremen bereiteten Empfang, erinnert« an seine erste Anwesenheit in Bremen vor 21 Jahren und betonte dann weiter, daß er es als seine höchste Herrsckerpflrckt erachte, für die Erhaltung des Friedens zu sorgen; schließlich trank der Monarch auf das Wohl der Stadt Bremen und ihres Senats. Um 4^ Uhr Nachmittags verließ der Kaiser Bremen und traf um 6 Uhr Nachmittags in Bremerhaven ein, woselbst er sich sofort nach den Hafmanlagm begab und dieselben besichtigte; später nahm der Kaiser das Diner an Bord des Lloyddampfers „Fulda" ein, während er die Nacht zum Dienstag an Bord der Dacht „Hohen- zollern" verbracht«. — Bei dem Diner aus der „Fulda" hielt der