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Kirchennachrichten von Nossen. Vetauft: DkS SattlcrmcisterS Stcin in Nossen Tochter, Anna Marie. — Der verw. Weißbäcker Stiel in Noffcn Sohn, Carl Herrmann, posrkum. — Des Bergmanns Preuß in AugustuSbcrg Tochter, Wilhelmine Emilie. Beerdigt: Frau Agnes Louise verw. Seifensieder Löbel in Nossen, Ll Jahr alt, starb an Abzehrung. — Des Herrn Uhrmachers Leichsenring in Nossen Sohn, Paul V e k a n rr t nr Bekanntmachung. Die Planirung und Pflasterung des hiesigen Marktplatzes und der anliegenden Gassen Hal für die hiesigen Jahrmärkte die Einrichtung einer neuen zweckmäßigem Budenordnung, sowie eine Re vision des zeitherigen Stätte und Budengeld tarifs, hiernachst auch eine Veränderung in der Erhebungsweise dieser Gelder nolhwendig und rath- sam gemacht. Den auswärtigen, die hiesigen Jahrmärkte be suchenden, Marklfieranten wird deshalb zur Vermei dung von Irrungen und Nachtheilen hiermit bekannt gemacht: 1) daß die neue Dudenordnung nebst Statte- und Budcngeldtarif mit dem nächsten hiesigen Herbst markte, am 30. Oclobcr d. I., ins Leben tritt; 2) daß in Folge dieser neuen Dudenordnung unter andern namentlich: s) die Töpfer vom Marktplatze hinweg auf den Ring an der Schnciderschen Schankwirlh- schäft, t>) die Kürschner unh Beutler dagegen vom Ringe und der Marklgasse hinweg auf den Marktplatz, und c)die Mützenmacher von der Endgasse hinweg ebenfalls auf dpn Marktplatz gewiesen sind. 3) daß das Stätte- und Dudengeld nicht mehr, wie bisher, während des Jahrmarkts an den Buden und Verkaufsständen erholt und ver einnahmt wird, sondern von den Marklfieranten vor Beginn des Jahrmarktes an den Stadt- rath abgcliesert werden muß. Deßhalb haben alle Marktficranten: ») das Stätte- und Budcngeld nach einem fcstbc- stimmtcn Satze zum nächsten Herbstsahrmarkte und an jedem künfciaen hiesigen Jahrmärkte des Vormittags von 9-12 Uhr in der Be hausung des Bürgermeisters Haupt Nr. 20 auf der Neugassc gegen gedruckte und gestem- Quittung abjulicfern; u) diese Quittung haben die Verkäufer den des Nachmittags während des Jahrmarktes contro- urenden Depucirlen vorzuzcigen; c) diejenigen Verkäufer, welche die vorgeschriebene Ablieferung des Stätte- oder Budengeldes durch Quittung nicht bescheinigen können, haben ohne Weiteres den zwiefachen Betrag des Nicht- gezablren zu erlegen und nachzuzahlen. Endlich haben: 4) alle Inhaber gelöster Stände zum Nachweis Constantin, I Jahr 6 Monate alt, an Strümpfen. — veS Herrn Kaufmanns Jungbanns in Nossen Sohn, Franz Robert, I Monat alt, an Schwäche. — Des Einwohners Schade in Breitenbach todtgcborncr Sokn. — Des Fleischhauers Wilsdorf in Gruna Tochter, Ida Selma, L Monate alt, an Krämpfen. Kommenden Sonntag predigt Vormittags : Herr Snperint. AI. Locke. «i* ch u n g e n. der erfolgten Lösung in ihrem eigenen Interesse ihre Standzettel mit zur Stelle zu bringen und dem Markrmeister auf Verlangen vorzuzeigen. Der unterzeichnete Stadlrath erwartet pünkt liche Befolgung der getroffenen Anordnungen und ladet das verkaufende, wie kaufende Publikum zu einem recht zahlreichen Besuche des nächsten, ersten hiesigen Jahrmarkts auf dem geebneten, gepflaster ten und geräumigen Marktplatze hiermit ein. Sicbenlehn, am 2. Oclobcr 1848. Der Stad trat ff Edictalcitation. Oer Häusler Carl Gottfried Böhme in Riech» berg hat sein Vermögen seinen Gläubigern abge treten und es ist deshalb mit Eröffnung des Con- cursprocesses zu verfahren gewesen- Amtswegen werden daher alle bekannte und unbekannte Gläu biger Böhmes hiermit peremlorisch, bei Strafe deS Ausschlusses und bei Verlust der ihnen etwa zu ständigen Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, geladen, den I. November 1848 zu gehöriger Gerichtszeit an Amtsstelle allhier zu erscheinen, ihre Forderungen auzuzeigen und zu be scheinigen, und mit dem geordneten Concursvertreter über deren Richtigkeit, als auch nach Befinden un ter sich über deren Priorität rechtlich zu verfahren, binnen 8 Wochen zu beschließen, und sodann den 30. Decembcr 1848 der Abfassung eines Präclusiv-Bcschcides und dessen Publikation Sitb /-»ö/saatl gewärtig zu sein, hierauf aber den l. Januar 1 849 Vormittags um tO Uhr anderweit an Amtsstelle allhier zu erscheinen, unter sich die Güte zu pflegen, und wo möglich einen Vergleich zu schließen, unter der Verwarnung, daß die Äußenbleibcnden für ein willigend in den Beschluß der Mehrzahl werden angesehen werden. Wenn aber ein Vergleich nicht zu Stande kommt, werden die Akten den 15. Januar 1849 inrotulirt, und wird sodann den 1. Marz 1849 ein Locations-Erkenntniß Lud />oena z-ub/icaer be kannt gemacht werden. Auswärtige Gläubiger haben zur Annahme von Ladungen bei je 5 Thalern Strafe Bevollmäch tigte im hiesigen Orte zu bestellen. Nossen, am 4. Juli 1848. König!. Justizamt allda. Canzler.