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320 artiges Ersuch des Schneidergcstllen Kraust wird bis nach Beibringung des fehlenden Heimalhfchcins Vorbehalten. 4) Die früher beantragte Anfertigung eines spcciellen Verzeichnisses des städtischen Jnvcntarii wird bcim Stadtrath in Erinnerung gebracht, mit dem Vorschläge, solche kein Stabtaltcstcn Herrn Köhler gegen eine angemessene Remuneration zu übertragen. 5) Der Stadtrath wird crfuchc binnen 14 Tagen den Stadtverordneten Auskunft über den bcrmali- gen Stand des städtischen Rechnungswesen zu geben. 6) Derselbe wird um Herstellung besserer straßenpolizeilicher Ordnung in der Stadt, hauptsächlich in Bezug auf das schnelle Fahren, auf das Stchcnlasscn bespannter und unbespannlcr Wagen am Tage und jur Nachtzeit rc. dringend angegangen. Tharand, den 19. September 1848. Adv. Dorninnrr, Vorstand. Geschichtliches über das sogenannte neue Geld. Es war im Jahre 1840, als ein allerhöchstes Gesetz, die neue M ü n z v c r fa sfu n g i m K ö n i g- rciche Sachsen betreffend, erschien. Nach demselben sollte schon vom 1. Januar 1841 au nicht nur nach Duodecimalcouranr, nach welchem 24 Gr. auf den Thaler und 12 Pf. auf den Gro schen gingen, sondern nach Decimalcourant, wor- nach 30 Ncngroschcn aus den Thaler und 10 Pfen nige auf den Ncugroschen gehen, im allgemeinen Verkehr gerechnet werden. Alle öffentliche Beamte Sachstns wurden angewiesen, alle Staatseinnahmen und Ausgaben nach der neuen Münzrechnung zu stellen. Den Lehrern an Schulen wurde es zur Pflicht gemacht, alle Rechnungsaufgabcn, bei wel chen die Münze in Betracht kommt, ausschließlich nach der neuen einzurichten, und es mußten zn die sem Behufe, da die nach altem Gelbe gestellten Aufgaben unbrauchbar geworden waren, diese durch neu gedruckte oder durch umgewandcltc ersetzt werden. Es erschienen in Folge der neuen Münzver- faffung Rcductionstabellen und andere Anleitungen, ieicht faßlich und verständlich genug gegeben für Jedermann, der sich darüber Belehrung vcrfchaffeu wollte. Aber Vielen schien die Sache zu unbequem: sie konnten oder wollten es anfänglich nicht begreifen, daß ein zeitheriges Zwcigroschcnstück in ein Orittchalbgrofchcnstück zu 25 Pfennigen, ein Vier- grofchenstück in ein Fünfgroschensiück zu 50 Pf. und ein Achlgrofchensiück in ein Zehnneugroschenstück zn 100 Pf- u. st w-, angenommen und ausgegeben werden könne; sie rechneten nach wie vor nach altem Gelbe. Da sah die hohe Staatsbehörde sich veranlaßt, zu wiederholten Malen, selbst unter Strafandrohung, allen Unlcrlhancn die Verbindlichkeit cinzufchärfcn, bei allen Zahlungen und Federungen nur nach De- cimalcourant zu rechnen. Viele richteten sich dar nach, Viele nur in manchen Fällen, Viele immer noch nicht. Jetzt aber, d. h. im Jahre 1848, wird es doch Niemanden mehr cinfallen, nach altem Gelbe zu rechnen? Man sollte meinen! Doch man gehe nur einmal auf's Land und frage bei den Landlcutcn nach dem Preist des Getreides, der Butter u. f. w-, und man wird bald erfahren, daß man in dieser Hinsicht, mit seltenen Ausnahmen, dem alten Schlen drian noch huldigt. Man gehe auf die Jahrmärkte oder in manche Hanoelsiäden zu dem handeltreiben den Publikum und man wird, mit wenigen Aus nahmen, dasselbe finden. Viele Kinder, welche zur Zen der Einführung der neuen Münzordnung das Licht der Welt kaum erblickt hatten, wissen oft vom alten Gelbe mehr als vom neuen zu sagen, weil sie cS im Haust bec Eltern nicht anders gehört haben. Die Schule erst muß sie von ihrem Jrr- lhume befreien. W o h e r d i e se g c r ü g t e E r s ch e i n u n g, w ei che ganz gegen Gesetz und Ordnung ist? Die Antwort ist folgende: Theils ist daran Schuld die liebe Anhänglichkeit an das Alte, von welchem sich bckannterweisc der Menfch so ungern trennt, theils ist es, namentlich bei vielen Verkäu fern, das Vorurthcil, a IS ob dem Kaufer eine Federung nach altem Gelbe geringer vorkomme, als eine Federung nach neuem Gel de, obschon z. B. 16 alte Groschen im Werthc 20 Ngr. ganz gleich sind und sein müssen. Sollte einem Unkundigen der Preis nach Neugroschcn zu hoch verkommen, so darf ihm in diesem Falle vom Verkäufer ja nur gcfagc werben, wie viel jener nach altem Groschen beträgt und die Sache ist abge- than. So lange aber die Preisangabe sogleich nach altem Gelbe geschieht, gibt sich der Unwissende kenne Mühe sich über das neue Geld Belehrung zu verschaffen, sondern cs bleibt beim allen Schlendrian. Auch die Gewinnsucht kommt hierbei ins Spiel, welche bei Federungen nach altem Gelbe, nament lich wenn hcrausgegcben werden muß, Profit zu ziehen weiß. Und endlich ist cs auch bci Einzclnen noch wi etlicher Mangel an Einsicht in die neue Rechnungsweise, obschon dieselbe, bei nur ge ringem Nachdenken kinderleicht zu begreifen ist. Das Ganze zeigt, wenn auch nicht von förm licher Widersetzlichkeit, doch wenigstens von einer gewissen Lauheit und Gleichgültigkeit gegen obrigkeitliche Verordnungen. Auch ist wohl anzunchmen, daß Manche untcr dcn Genannten sind, welche bci Foderungen und Zahlungen sich nach der neuen Rechnungswcise richten würden, zögen sie nicht vor, mit dem Strome zu schwimmen: Solchen fehlt der feste Wille. Ob aber dieses Alles zur Ehre gereiche, mag sich Jeder selbst beantworten. Eher wird die Sache wohl kaum in völligen Gang kommen, als bis die jetzige Schuljugend er wachsen sein wird, ober bis die Dagcgcnhandclnden von der Obrigkeit bestraft werden, was auch wirk-