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den Gemeinden und den Einzelnen eine größere Bct b c i l i g u n g bc i de n AngcIegcn- Keiten der Gemeinde und des Staals einzu räumen lei! — Das Ministerium fordert am Schlüße diejenigen Beamten, welche »ich nicht im Stande fühlen, m diesem Sinne zu wirken, auf, sich ei »er Stellung zu entschlagcn, fürdie sic nicht gemacht seien! — Möchten diese goldenen Worte auch in Sach« sc» und zwar ohne daß es einer Mimsterialoerord- nung bedarf, Gehör finden, möchten vorzüglich die Verwaltungsbeamten, welche der Neuzeit und den Rechten der Staatsbürger ans Ocffentlickkeit der Beannenthätigkeit sich entweder nicht anpassen kön nen, oder sich nicht anpassen wollen, sich aus Stel lungen entfernen, denen zu entsprechen sie unfähig oder abgeneigt sind. Wir werden dann ein gutes Stück Reaktion in Sachsen weniger haben und es wird manche Beschämung erspart, manche, wenn auch wohlverdiente, Strafe der Pflichtverletzung um nölhig werden. Kirchennachrichlen von Siebenlehn. Geborene: 55) Friedrich Moritz, deö Rathsmauer« Meisters Car! Wilhelm Voigt hier, 8. ehcl. Kind. > 56) ein unehelicher Knabe. Beerdigte: 30) Frau Anna Regine Talke nbcr- ger, geb. Steube ^6 Krögis, dcS Ivb. Gotthelf Lalkenbergcrs, B. u. Lagarbeiters hier, kinterlaffene Wittwc, dieselbe starb an Altersschwäche, 65 I., 5 M., 8 T. alt, beerdigt im Stillen als mit Abdankung. 31) Carl Heinrich Jobnc, Les Mstr. Heinrich August Zohne's, B. u. Schuhmachers hier, 2. ehcl. Kind, gcst. 5 M., >6 T. alt, am Keuchhusten, beerdigt im Stillen als mit Abdankung. 32) Johanne Wil« Hel mine Eichler, des Mstr. Friedrich August Eich lers, B. u. Schmiedcstcigers hier, 8. ehcl. Kind, gcst. 20 T., 4 St., alt, an Schwäche, beerdigt im Stillen als mit Abdankung. 33) Emma Sidonie Schwenke, des Mstr. Carl August Ferdinand Schwenkes, B. u. Schuhmachers hier, 2. ehcl. Kind, gcst. 2 I., 2 M., 28 L. alt, an Abzehrung, beerdigt im Stillen als mit Abdankung. 34) Das unter Nr. 36 der Geborenen bezeichnete uneheliche Kind, beerdigt als Armcn- leiche. W e k Ä n n t nr -r eh u n g e n. B e r h a n d l u ii g k n des Communalgarden-Ausschusses zu Wilsdruf. Sitzung vom 9. September 1848. 1) Hinsichtlich des vorliegenden Dispensationsgesuchs deS Schneidermeisters Sebastian wurde be schlossen, daß der Petent das behauptete Gefundheilshinderniß mittels Handschlags versichern und zwei Mitglieder der Communalgarde zur Bestätigung desselben bestellen solle. 2) Ein feierlicher Auszug der Communalgarde beim diesjährigen Bogenschützen- und Kirmeßfeste wurde mit 6 gegen 3 Stimmen beschlossen. 3) Das Olspensationsgefuch Johann Heinrich Reichels wurde auf Grund der bescheinigten Unrüch- tigkeit genehmigt. 4) Die dienstpflichtigen Bürger Lvrmann, Carl Gottlob Partzsch und Benjamin Patzig sollen durch Requisition des hiesigen Gerichts zu Verrichtung der Dienstleiffungcm sowie nach Befinden zu Bezahlung der verwirkten Geldstrafen angehalten werden. 5) Oie Bezahlung einer Rechnung des Nadlermeisters Schmidt allhier für 2 Stück Trommeln » 11 Thlr. wurde, weil diese ohne Bestellung Seiten des Ausschusses geliefert worden waren, vor der Hand abgelchnt, dagegen sollen wegen Beschaffung von Trommeln Verkaufsunterhandlungen angeknüpfl und zu diesem Behufc di« von Schmidt gefertigten Trommeln einer Prüfung und Besichtigung unterwor fen werden. fi) Eine Rechnung Moritz Schmidts im Betrage von 3 THIr. 18 Ngr. für mehrmalige Tambours- diensie wurde nickt genehmigt, weil dieser ohnehin dienstpflichtig ist, dagegen wurde der Eommandant Häntzsckel ermächtigt, mit Carl Schmidt wegen der von ihm zu beanspruchenden Vergütigung für ge leistete Tamboursdienste abzuschließen. Wilsdruf, den 9. September 1848. Der CommunalgardemAusschuß. Bekanntmachung. Das bedeutende Brandunglück, welches Jöh stadt betroffen hat, fordert, nack dem vom dortigen Hülfsverein gegebenen Nachweisungen, zu allgemeiner Unterstützung auf. Soweit cs nicht änmittelst schon geschehen sein sollte, werden daher sämmtliche Obrigkeiten des hie sigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks ersucht, die Sammlung von Beisteuern lhunlichst zu fördern. Die unterzeichnete Amrshaupimannschast ist ebenfalls zu Empfangnahme und Wcilersendung ein gehender Gaben bereit. Freiberg, den 7. September 1848. Königliche Amtshauplmannschaft. v. Zahn. Nothwendtge Sudhastatton. Einer ausgcklagtcn Schuld halber soll die Karl Gottlieb Seydeln zu Ricchberg zugehörige Mühle nebst Zubehör, welche im Jahre 1844 ans 2277 20 A amtslandgerichtlich gewürderl worden,