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auf die Rechte eines einfachen Gemeindemitglie des Anspruch. § 32. Der Unternehmer macht es den neu ent stehenden Kirchen- und Schulgemeinden zur Pflicht, alle nach dem Jahre 1850 ankommende Kolonisten, welche direkt von ihm Stadtplätze oder Landgrund- siücke kaufen, ein Jahr lang von allen Beiträgen für die Schule und zwei Jahre lang von allen Bei trägen für den Prediger frei zu lassen. § 33. Alle Einwanderer, welche zwar im Bezirke der neuen Kolonie sich niederlassen, aber nicht un mittelbar vom Unternehmer Land kaufen, sind von den in den §§ t6, 19, 20, 2l und 26 zugesichercen Begünstigungen ausgeschlossen. Sie haben vom Tage ihrer Ankunft an Schulgelder und Kirchen- beilrage zu entrichten, wenn sie die Schulen und Kirchen der Kolonie benutzen wollen, und in Krank heitsfällen den Arzt selbst zu honoriren; auch haben sie keinen Anspruch auf etwa zu begründende Frei- stellen in den Krankenhäusern, oder in der § 30 er wähnten Gewerbeschule. § 34. Es bleibt jedem Auswanderer freigestellt, einzeln über New-Kork, Charleston und Wartburg, oder über New-Orleans, Nashville und Wartburg abzureisen und sich das Land erst zu besehen und die von dem Unternehmer getroffenen Einrichtungen zu prüfen, ehe er sich ankauft, in welchem Falle in Europa weder eine Anzahlung zu leisten noch sonst tine Verbindlichkeit einzugehen ist. Die Reisekosten betragen auf der ersten Tour, laut im Anhänge be findlicher Specification, für eine erwachsene Person Mit 20 Kubikfuß Gepäck 90 dis 100 Thaler säch sisch Courant. ' § 35. Um diese Reisekosten zu mindern, erbietet sich der Unternehmer, in Bremen oder Hamburg ganze Schiffe zur direkten Fahrt nach Charleston zu rniethen, so oft mindestens 100 Personen zu ge meinschaftlicher Abreise entschlossen sind, und Alles, was zu einer solchen Reise nöthig, zu besorgen, ohne für seine Bemühungen eine Vergütung in Anspruch zu nehmen. Er wird auch solche Gesellschaften ent weder selbst oder durch einen Bevollmächtigten bei der Einschiffung bcralhen, in Charleston empfangen und nach Neu-Chemnitz befördern, damit überall unnöthiger Aufenthalt und Kosten vermieden werden. Auf diese Weise dürfte für jede Person eine Erspar- niß von mindestens 20 bis 30 Thalern eintrelen. Das Nähere hierüber wird durch besondere Pro gramme bekannt gemacht. § 36. Jeder, der eine solche Reise mitmachen will, hat schon in Europa, außer den Reisekosten, eine Anzahlung von 5 Thalern sächsisch Courant pro Kopf auf die zu erkaufenden Ländereien zu leisten. Wenn nach Ankunft in Amerika ein Ankauf nicht erfolgt, so werden diese 5 Thaler nicht zurückerstat- tet, sondern verbleiben dem Unternehmer für seine Bemühungen und Auslagen bei Vermittelung der billigem Uebcrfahrt. § 37. Auswanderungslustige, welche geneigt sind, sich in der neuen Kolonie anzusiedcln und die Ver mittelung des Unternehmers zu gemeinschaftlicher Neberfahrt benutzen wollen, haben sich mündlich oder in portofreien Briefen vorläufig bei J.G. Hacker in Chemnitz, oder bei einem der durch verschiedene Zeitschriften namhaft gemachten Agenten zu melden und dabei anzugeben, ob sie Landwirthschaft oder ein städtisches Gewerbe treiben wollen und welches, worauf ihnen weitere Mittheilungen gemacht werden. § 38> Der Unternehmer, welcher im April 1849 nach Europa zurückkehrte, ist gern erbötig, denen, welche sich zur Theilnahme anmelden, auf Verlan gen mündlichen Bericht zu erstatten, wobei er zu gleich die Beweise verlegen wird, daß er die aus gebotenen Ländereien wirklich und rechtskräftig besitzt. Sollten Auswanderungsvercine oder Behörden sol chen mündlichen Bericht wünschen, so wird er den selben ebenfalls gern geben, beansprucht aber dann Ersatz seiner Reisekosten, wenn hierauf nicht der Anschluß einer entsprechenden Anzahl Kolonisten erfolgt. Maschinenofen-BM Ein schöner gußcisencr Maschinenofen mit Kachelaufsatz, Büchsen und Blechröhren ist Orts- Veränderung halber sofort zu verkaufen. Er steht zur Ansicht in Mohorn, im Kaufmannshause neben dem Gasthofe, 1 Treppe. Zugelaufener Hund. Freitag den 18. d. M. ist mir auf dem Svms- dorfer Berge ein Wachtelhund mit großen braunen Flecken und großem Behänge zugelaufen. Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Jn- sertionsgebühren und des Futtergeldcs von mir zurückerhalten. Tharand. Carl Roth, Musicus. MUjKvUNT. Künftigen ersten Pfingstfeiertag wird bei mir ncubackner Kucken zu haben sein, sowie am zweiten Feiertage Tanzmusik staltfindcn, wozu ich hierdurch ergebens! cinlade. Hahnel in Klipphausen. Am'zweitcn Pfingstftiertag soll bei mir Vogelschießen nebst Conzert gehalten werden, wozu ich hierdurch ergcbcnst einlade. Fiedler in Hühndorf. Meißner Getreidepreise. Sonnabend, den 19. Mai 1849. Die am heutigen Markte bezahlten Preise der courantercn Fruchtgaltungen stellten sich wie folgt: für Weizen auf 4 15—18NA pro Dr. Schfl. - Roggen - 2 - 2— 4 - do. - Gerste - 1 - 15—20 - do. - Hafer - 1 - 3— 5 - do. - Erbsen - 2 - 8-12 - do. - Wicken - 2 - 10—12 - do. Druck von C, E. Alinktcht und Sv hu io Meißen.