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ThmM, Nosen, Sitbtnlrh« Md die UnlMNdtli. Amtsblatt siir die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 54 Dienstag, den 7. Juli 1885. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 im Laufe des Monats September dieses Jahres die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährigen-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission nach ZH 23 und 24 der Ersatz-Ordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum i. Muguft dieses JahreS schriftlich ge- langen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach H 91 der Ersatz-Ordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnnngsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen 1. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung: daß er bereit und fähig fei, den Freiwilligen während einer einjährige« aktiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen, 2. ein Geburtszeugniß und 3. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien nnd höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehr anstalt, für alle übrigen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Diese Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulasscnden Aspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatz-Ordnung als Anlage 2 zu Z 91 beigefügten Prüfung--Ordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen.. Dresden, den 1. Juli 1885. Königliche Prüfungs-Commission für Einjährig-Freiwillige. — Haffe, Regierungsrath. von ^tretfchmar, Major. H olzversteigerung auk OrillsuburKsr I'orstrsvisr. 9 Stück Stämme buchene Mutenstärke, birkene weiche bis 30 w buchene Klötzer von 14—16 ow Oberstärke, 3 na lang, in den Abtheilungen 1 bis 62, weiche 10—58 3,5 bis 4, m lang, s Hdrt. weiche Derbstangen von 14—16 ow Unterstärke, den Abtheilungen 34—37 und 41, Reisstangen 2— 8 18 Rm. buchene Nutzknüppel, 2 m lang, in Abtheilungen 4 und 27, und lang, in den Abtheilungen 1 bis 62, - 16—22 - 10-15 - 16—22 - 23—29 - 10—15 - 16—22 - 23—29 - 30-36 - über 36 10„ Im Gasthofe zu Grilleuburg sollen von Vormittags S Uhr an, von 10—15 om 10,2 bis 16 na lang, in Abtheilungen 7, 12, 13, 36, 42, 43 und 55, 3 37 33 2 3526 1879 514 98 14 3 481 16, 28 Io». «Inti <1. .5., von Bormittags 8 Uhr an, 147 Rm. buchene Brennscheite ) 33 - birkene - 200 - weiche - » 490 - buchene Brennknüppel, s 22 - birkene - I in den Abtheilungen 2 bis 64, 203 - weiche - > 285 - buchene Aeste, 30 - birkene - 383 - weiche - und 19 - - Stöcke, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäßigen Müuzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung, welche auch die Nutzholz-Auktions-Verzeichnisse unentgeltlich aus händigen wird. Kreditüberschreitungen sind unzulässig. Tharandt und Grillenburg, 30. Juni 1885. König!. Forstrentamt. Königl. Revierverwaltung. Schwenke. Dost. LageSgefchichte. Sie ist erledigt, die Braunschweiger Frage! In seiner Sitz ung am Donnerstag hat der Bundesrath folgenden Beschluß gefaßt: „Die tleberzeugung der verbündeten Regierungen geht dahin, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig, da sich derselbe in einem dem reichsverfassungsmäßig gewährleisteten Frieden unter den Bundesglieoern widerstreitenden Verhältniß zu Preußen be findet, und im Hinblick auf die von ihm geltend gemachten Ansprüche auf Gebietstheile dieses Bundesstaates mit den Grundprinzipien der Bundesverträge und oer Reichsverfassung nicht vereinbar ist. Davon ist die braunschweigische Landesvertretung zu verständigen." Der Her zog von Cumberland kommt demnach nicht auf den Thron von Braun schweig. Der Vertreter Braunschweigs enthielt sich der Abstimmung, gegen diesen Beschluß waren von allen deutschen Bundesstaaten nur zwei, Reuß j. L. und ein anderer kleiner Staat. Die „Landeszeitung" in Elsaß-Lothringen veröffentlicht einen Aller höchsten Erlaß aus Ems vom 29. Juni an den Staatssekretär betrffd. die interimistische Weiterführung der Geschäfte des Statthalters. Bis zur Wiederbesetzung des Postens wird bestimmt, daß, so oft in den durch Verordnung vom 23. Juli 1879 bezeichneten Angelegenheiten eine landesherrliche Verordnung oder Verfügung nothwendig, an den Kaiser zu berichten und die kaiserliche Entschließung einzuholen ist. Gleiches hat zu geschehen bei Abordnung von Commissarien in den Bundesrath. In allen sonstigen Befugnissen und Obliegenheiten wird