Volltext Seite (XML)
354 Das Kriegsministerium hofft jedoch, daß es nicht in dis Lage gedrängt werden wird von dieser Maßregel Gebrauch zu machen. Sämmtliche Nmtshauptmannschaften haben Sorge zu tragen, daß diese Verordnung so schnell als möglich in den einzelnen Gemeinden bekannt und ihre Befolgung nachdrücklich ancmpsohlcn werde. Dresden, den 2. November 18ä0. Kriegs-Ministerium. N a b e n h o r st. Vervrdnun g. Die politischen Verhältnisse haben sich plötzlich verändert, demnach wird es möglich, den Ankauf einer größeren Anzahl von Pferden vor der Hand einznstellen. Die Märkte, welche znm 6., 7., 8., 9., 10. und 11. dieses Monats angeordnet waren, werden nicht abgehalten. Der früher zur Completirung der Reiterei augeordncte Rcmontc-Einkauf in Dresden und Borna dauert fort. Zur Beruhigung der Bethciligten wird ferner bekannt gemacht, daß es möglich sein wird, die Mehrzahl der Kriegsreservisten gleich nach ihrem Eintreffen wieder in ihre Heimath zu entlassen. Dresden, am 4. November 1850. Kriegs-Ministerium. Raben Horst. B e k a n n t m a ch u n g, die diesjährige Rekruten - Aushebung betreffend. Zur Messuna und körperlichen Untersuchung der i. I. I830 geborncn und demnach in diesem Jahre militärpflichtigen jungen Mannschaften, so wie zur anderwciten Prüfung und Tüchngkeitsstandcs der bei der diesjährigen Rckrnnrung wiederum qesiellpchchtigen Oicnsircierviuen aus den Altersklassen I8D und hat die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannfchaft rüeksichclich ihres Bezirks folgende Tage und Orte bestimmt: Für den Amtsbezirk Moritzburg den 20. November, Gasthof nn Kon rnnreke daselbst. 8) Für den Amtsbezirk Radeberg mit Laußnitz den 28. und 29. November, Rathhaus allda. (') Für den Amts- und den Stadtbezirk Dresden den 2. bis mit 7., den 9. bis mit 14. und den 16. Dccember, Gewandhaus hierselbst. Indem die König!. Amtshauptmannfchaft Solches für die gedachten Gesiellpflichtigen und die betref fenden Behörden zur öffentlichen Keuntniß bringt und dabei bemerkt, daß übrigens wegen Tag und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften und der verschiedenen Polizeibezirke der Stadt Dresden noch be sondere Bestimmung ergehen wiro, werden die Ersteren zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß zufolge § 3 des Gesetzes vom 9. November 1848 der 19. Dccember d. I. als R e c l a m ati ons - oder Schlußtermin für alle Befreiungs-Ansprüche oder sonstige Einwendungen und Anbringen, so wie der 20. desselben Monats als Termin für Bescheidung auf die angebrachten Reclamationen und sonstigen Eingaben anbcraumt worden ist und sich daher sämmtliche Reclamanten an diesem letzteren Tage, den 20. Dccember, anderweit vor der Rekrutirungs Commission aus dem Gewandhause allhier cinzufinden haben. Dresden, den l. November 1850. Königl. erste Amtshauptmannfchaft des Dresdner Kreis-Directions-Bezirks. v. Winkler. Ein zweites Schreiben des vormaligen Ger. - Dir. Adv. Hennig aus Amerika. In der Voraussetzung, daß cs den Lesern d. Bl- von Interesse sein wird, theilen wir denselben nachstehend einen Brief des vormaligen Gerichls- directors LkenrrtA aus St. Louis vom 19. September d. I. unter dem Bemerken mit, daß derselbe als Geschäftsführer in dem en Zros Geschäft des Herrn Moritz Schuster (franz. Galan terie- und Kurzwaarcnhandlung) arbeitet und bereits seit dem Monat Februar d. I. so gestellt ist, daß er von seinem Kapitale nichts zuzusetzen gebraucht hat. Daß er sich übrigens körperlich und geistig wohl befindet, dafür gicbt folgender Brief Zeugniß. Wir befinden uns jetzt wohl und sind so ziem lich wiederum eingerichtet. Der ungewöhnlich heiße Sommer (32—34" R- fortwährend) hat uns etwas angegriffen, dagegen entschädigt der Spätsommer (Imlisn summer) mit seiner in Deutschland unbe kannten Pracht vollständig. Die Luft ist kühlend und wunderbar rein, der Himmel von der tiefsten Bläue und die von der glühenden Sommersonne verbrannten Bäume schlagen zum zweiten Male aus- Wahrend der letzten drei Monate lebten wir