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Wochenblatt für Wilsdruf, LhEnd, Rossen, Siebenleh« und -ie Umgegenden. Zehnter Jahrgang. Freitag, ven 8. November 1850. 45. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. . V«, dieser Zeitschrift erscheint alle Freitage -in- Nummer. Ler Prei« kur den »!ert-II°drgang betragt 10 Ngr. komm«ich-KöMgi. Poft, ist,r der Jnlanbe« nebme» Nestillunaen darauf an. B-kanutmachunzen, welche im nächsten Stuck erscheinen sollen, werden in WllSdruf bi« Montan Abend« 7 Ahr, in Tharaud bis Montag Nachmittags 3 Ahr, und in Nossen bis Mittwoch Vormittags 11 Uhr angenommen. Tuch »nnen blS Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Poft an d-n Druckort befördert werden, so bah ne in der Höchsten Nummer erscheinen. Wir erbitten unS dieselben unter den Irenen: „An die Rcdaction deS Wochenblattes >n Wilsdrns", „an die Agentur deS Wochenblattes in Tharaud" und „an die Wochenblatts - Expedition in Nossen". In Meisten werden Auftrage '«d Beftellungen in der Buchhandlung von E. E. KiinkiLt und Sohu besorgr. Etwaig- Beitrag-, welche der Tendenz des Dlo-teS Mr-Lcu, sollen stets mit grobem Danke angenommen werden. . Die Redaction, Kriegs-Ministeriai-Ordre an die Beurlaubten der Armee. Sammtliche Beurlaubte der Armee, emscküeßlich der KnegsreserMen, mit einziger Ausnahme dec gesetzlich anerkannten Ernährer hülfsbedürftiger Familien, ingleickwn alle zum Forst-, Flurschutz» und zur Polizei Unterstützung befehligten Mannschaften erhalten andui h B/sehl sofort bei ihren Parteien in den Standquartieren einzulrcffen. Es wird den Beurlaubten und Kommandirten freies Fortkommen auf den Eisenbahnen gewährt und haben sich dieselben hierbei nur durch ihre Pässe resp. Einberufunas-Ordres oder sonstige Bescheinigungen auf den betreffenden Eisenbahnstationen zu legmmiren. Allen Amtshaupcmannschaften und Ortsbehörden wird hiermit gleichzeitig aufgegcbcn diese Ordre in ihren Bezirken, resp. Ortschaften und weiter durch die Localblätter bekannt zu machen, auch die Beurlaubten Und oben bezeichneten Kommandirten zum sofortigen Abgänge aufzufordern und anznhaiten. Dresden, den 2. November 1850. Kriegs-Ministerium. Raben Horst. Kollark. Verordnung. Zur Mobilmachung der König!. Sachs. Armee werden sofort ungefähr 2700 Pferde erfordert. Das Kriegsministerium beabsichtigt diesen Bedarf an Pferden, soweit möglich, durch Ankauf im Lande zu decken. Hierzu werden sich Militair-Commissionen an jedem der nachstehenden Orte und zu den bcigeschten Tagen ein- sinden, nämlich: in Löbau, Pirna, Oschatz, Wurzen und Frankenberg den 3., 6. und 7. November dieses Jahres, in Camenr, Freiberg, Döbeln, Grimma und Chemnitz den 8. und 9. November dieses Jahres, in Moritzburg, Nossen, Rochlitz, Borna und Zwickau den 10. und 11. November dieses Jahres. Sammtliche Gemeinden haben an den der genannten Plätze, welcher ihnen zunächst gelegen und nicht über 3 Mei len davon entfernt isi, an einem der bezeichneten Tage alle Pferde im Alter zwischen !> und 12 Jahren der anwesenden Commission zum Verkaufe vorzustellen. Die Zeit der Gestellung beginnt von früh 7 Uhr an. Auf jedes angekauste Pferd hat der Verkäufer eine Etrickhalftcr mit zu übergeben, wofür 10 Ngr. Halftcrgeld gewährt werden. Der Kaufpreis für die angckauften Pferde wird durch die Anushauptmannschasten binnen 11 Tagen ausgezahlt werden. Es haben daher die Verkäufer die von den Commissionen ausgestellten Bons sofort an die zuständigen Amts- hauptmannschaftcn abzugcben «und letztere dieselben nebst einem namentlichen Verzeichnisse der Verkäufer unverwcilt an bas Kriegsministerium einzusendcn. Sollte cs in Folge unterbliebener Gestellung der ausreichende« Anzahl von dienstiüchtigen Pferden dem Kriegsmi- nistcrium nicht gelingen den Bedarf für die Armee aus diesem Wege zu decken, so würde sofort zu einer zwangsweisen Aushebung geschritten werden müssen.