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Den 36. Juli 1856. 1) Die auf Caplans Beschwerde eingcg,angcne Krcisdirectionsvcrordnung, die Caplans Aufnahme, ohne Meister zu sein, gebietet, kommt zum Vortrag und beschließt man, dabei sich nicht zu beruhigen und die Entscheidung des K. Ministerium des Innern darüber einzuholen. 2) Die Heimathsangehörigkeit der Juliane Bayen und Sophie Schmidtgen in Tharaud wird genehmigt. 3) Die auf dem Nachhause noch befindlichen Baivncctgewehre sollen durch den hiesigen Einwohner Dechert geputzt und gereinigt werden. Den 6. August 1850- l) Des Pressenmacher Reichardt Gesuch um Aushändigung des ihm abgepfandeten, in seinem Holz schuppen befindlichen Holzes wird genehmigt. 2) Des Schlossergesellen Friedrich Gottschalk aus Baiern Bürgcrrechtsgesuch kann noch nicht berathen werden, da die Heirathsbewilligung seiner Hcimathsbehörde fehlt. 3) Hermann Wagners aus Johanngeorgenstadt Ausnahme zum Schutzvcrwandten wird genehmigt. 4) Der Antrag der Hafergassenbewohner über Räumung der Steine von Dittrichs Hause, so wie des Di. Reum darüber abgegebene Erklärung wird zurückgewiescn, und ist letzterer anzuweisen, die Steine bald abfahrcn zu lassen. 5) Beschließt man mit den Gemeinden zu Kleinopitz und Grumbach gemeinschaftlich bei der Straßen- baucommission um Befreiung von der Verbindlichkeit, jährlich Steine auf die nach Wilsdruf führende Chaussee anzufahrcn, nachzusuchen. 6) Die vom K. Justizamt in der Rößlerschcn Hcimathssache und wegen der Weiseschen Cassion ge forderten Kosten von 6 Thlr. 1 Ngr. 1 Pf. werden aus der Stadtcasse genehmigt. 7) Dem Handarbeiter Dechert verwilligt man in Anerkennug der Nothwcndigkcit für das Reinigen und Putzen der Gewehre 4 Ngr. fürs Stück. 8) Des Maurergesellen Carl August Baumgart Gesuch um Verminderung des Zinsfußes der 900 Thlr. auf 4^ v. H. wird genehmigt. B e k s n n t rn K cy ungc n. Bekanntmachung. Die Wiedereröffnung des nächsten halbjährigen Lehrcursus an der, für theoretische Ausbildung von Mühlcnzcugarbeiiern, Müllern, Brunnen- und Röhrmcistcrn, sowie auch von solchen Bauhandwerkern, welche eine etwas höhere Fachbildung als gewöhnlich sich aneignen wollen, bestimmten mechanischen Baugewerken-Schule zu Freiberg erfolgt mit dem 2. Januar 1851. Die Untcrrichlsgegenständc, welche gleichzeitig in zwei nebeneinander bestehenden Klassen gelehrt werden, sind: deutsche Sprachlehre, Zeichnen, und zwar sowohl freies Hand- als geometrisches und Maschinen-Zeichnen, reine und angewandte Mathematik und praktische Mechanik (Maschinenkunde). Das Honorar für den ganzen Cursus beträgt in jeder der beiden Klaffen einen Thaler. Es werden daher Diejenigen, welche daran Theil zu nehmen gesonnen sind, und beziehendlich zufolge der Bestimmung in § 14 der Verordnung vom 14. Januar 1842, die Meisterprüfungen bei den Baugewerkcn und die Errichtung von Prüfungsbehörden für solche betreffend, künMUur selbstständigen Ausübung ihrer vorgedachten Gewerbe die erforderliche Befähigung erlangen wollWMierdurch aufgefor dert, in Zeiten und jedenfalls noch vor Ablauf dieses Jahres bei unterzeichnetem OMlor persönlich sich anzumclden. H Dabei haben dieselben über ihre Confirmation, ihr zcithcriges Wohlverhaltcn- und über erlangte genügende Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rechnen, so wie über die erfolgte Blattcrimpfung die übli chen Zeugnisse beizubringen. Freiberg, den 16. October 1850. Der Dircctor der mechanischen Baugewerkenschule, Amtshanptmann, Ritter des K. S. V. O. v. Z ahn. Die Frankfurter Äbells-Vcrslcherungs-Gesellschaft mit einem Grund-Capital von drei Millionen Gulden, leister Versicherungen zu äußerst billigen Prämien und übernimmt auch Capitalien auf Leibrenten, wofür sie außergewöhnlich hohe Renten gewährt. Nähere Auskunft ertheilt die unterzeichnete Agentur. Tharaud, den 30. August 1850. Emil Gruner.