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310 Und hier ist unsre Bruderhand, Mit Gold gefüllt und Stahl. Laßt Diplomaten feige sein, Das Volk schlägt muthig mit darein, Und hier gilt's noch einmal. Wohlauf denn, auf, mein deutsches Volk, Aus Süden, Ost und West, Heran, hinaus zum Nordcrthor, Der Feind steht schnaubend ja davor. Hinaus zum Sicgcsfest. Ein Deutscher. W e R <s n n t Zn Ä ch ungc n. Bekanntm a ch u n g, die Wahl des Vertreters des Handels- und Fabrikwesens in ersten Wahl- bezirke, so wie dessen Stellvertreters, betreffend. Nachdem der Unterzeichnete, höheren Orts, zu Leitung der für die zweite Kammer der zu dem gegenwärtigen ordentlichen Landtag versammelten Stände des Königreichs nöthig gewordenen Wahl eines Vertreters des Handels- und Fabrikwesenü un ersten Wahlbezirke, so wie emes 'Stellvertreters für sol chen, als Wahlcommissar bestellt worden ist, so bringt derselbe Solches, nach Maßgabe der Bestimmung §. 8 der Verordnung vom 3. Januar 1842, die Ausführung des Gesetzes wegen bet Wahl der Vertre ter des Handels- und Fabrikwezens vom 7. Mär; 1839 betreffend (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1842 pag. 5), hiermit annoch ausdrücklich zur Kcuntmß der sammclichen Obrigkeiten des nach §.2 der nurgedachrcn Verordnung s) den Dresdner Kreisdirections-Bezirk, ausschließlich der Amtsbezirke Meißen und Hain, und b) den Budisstner Kreidirections Bezirk umfassenden ersten Wahlbezirks, und har die betreffenden Obrigkeiten noch besonders darauf aufmerksam zu machen, daß dieselben nunmehr unverweilt ein Verzeichnis; der stimmberechtigten und wählbaren Mit- glieder des Handels- und Fabrikstandes in ihren Verwaltungsbezirken, nack Maßgabe des der mehrge- dachten Verordnung vom 3. Januar 1842 — pag. 15 des Ges.- und Verordn, v. I. 1842 — beige fügten Schema, anzufcrligen und bei Vermeidung von fünf Thlr. Strafe spätestens binnen vier Wochen vom Tage der demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinenden Bekanntmachung wegen Bestellung des Unterzeichneten zum Wahlcommissar für den ersten Wahlbezirk an, an denselben unerinnert einzusen- dcn haben. Hierbei ist noch schließlich, für den Fall eines im Fortgang des Wahlgeschäfls durch Unacht samkeit, Mangelhaftigkeit odcr Unrichtigkeit der Arbeiten, Seiten der Behörden herbeigkführten Aufenthalts, auf die in der Verordnung vom 4. Januar 184?, die Beschleunigung künftiger Landlagswahlen betreffend (Ges.- und Verordn, v. I. 1842 pag. 2l), enthaltenen Strafandrohung,n, namentlich auf §. 27 dieser Verordnung, zu verweist». Dresden, den 18. September 1850. Der Königliche Wahlcommissar v. Reinhardt. Bekanntmachung. Die Anfudre des Steinmakerials zur Unterhal tung der in dem Kreisamtsbezirke Meißen gelegenen Abtheilungen 1) der Nossen-Oschatzer, 2) der Meißen-Nossener, 3) der Meißen-Wilsdrnffer, 4) der Wilsdruff-Nossener, auf das Jahr 1851 «oll nächstkommenden 2. Oetober 185« von Vormittags 9 Uhr an an Eppeditionsstelle des mitumcrzeichnclen Erbrentamtes, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen und mit Vor behalt der Answahl nnter den Licitantcn, an die Mindestfordernden versteigert werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. König!. Amtshauptmannschaft zu Hain und König!. Erbrentamt zu Meißen, den 23. September .1850. von Wolf. A Dathc. Ein schöner eiserner Maschinenofen, von mitt lerer Größe, mit Kachelaufsatz und Büchsen, ist billig zu verkaufen in Mohorn, im Kaufmannshaufe neben dem Gasthofe. Lapitalikn in jeder beliebigen Größe werden gegen hypotheka rische Sicherheit zu 4 und 4^ Procent nachgewicse« durch Adolph Kandler in Wilsdruf. Auctions-Älizeigk. Beim Beuklermeistcr Junge in Wilsdruf, eine Treppe, sollen Sonntags, am 6. October, um 3 Ubr, verschiedene Haus- und Wirthschaftsgcrälhe dem Meistbietenden versteigert werden. Sonntag, den 29. d. M-, sollen bei Unter zeichnetem 10—12 Stück Bienenstöcke gegen baare Bezahlung -Nachmittags Z Uhr dem Meistbietenden überlassen werden. Krätzschmar in Wilsdruf.