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f Wochenblatt l für Wils-ruf, Tharan-, Nvffen, SreSerrleh« und die Umgegenden. Zehnter Jahrgang. Er- , M m »/I- Freitag, den 15. November 1850. 46. eich itel nein gkeit Er- Be- >lgtt wreti Hei en si- hrec. be- Dil ihrer reck! dar« g cl feß »ub- ineiv nichl stcn dc^ ertB anl> - eil« de^ und wäll' mel >ami> de» chris Irsch' oßell' aldcl 185« chct — Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. »,» »User Aeitschrist erschein« olle Freitaze eine Nummer. Der Preis für den Bi«rtt!ia»r«ang bttri,! Iv Azr. SämmMchr Känigl. Piist- imter des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, »eiche Im nächsten Stuck erscheinen sollen, werden in Wilsdruf bis Montag AbendS 7 Uhr, In Tharaud bIS Montag Nachmittag« s Uhr, und in Nossen bi« Mittwoch vormittag« II Uhr angenommen, Auch tinnen bis Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Post an den Drucken besärdert werden, so das ne in der Nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: „An die Ncdaction de« Wochenblattes in WilSdruf", „an die Agentur de« Wochenblatte« in Tb ar and " und „ an die Wochenblatt« - «rpcditton in Nossen ". In Meißen werden AuftrLge 'md Bestellungen in der Buchhandlung von E. E. Klinktebt un» Sohn besorgt. Etwaige Beiträge, welche der Lenden» de« viert«. Utorechen, sollen stets mit großem Danke angenommen werden. Die Redactio^ Generalverordnung, das Verbot des ferner» Vertriebes der in Frankfurt a. M. erscheinenden Neuen Deutschen Zeitung betr. Die Krcisdirection zu Dresden hat sich bewogen gefunden, den fernern Vertrieb der in Frank furt a. M. erscheinenden Neuen Deutschen Zeitung, nachdem einzelne Nummern derselben zu drei verschie denen Malen wegen darin befindlicher, im aufreizendsten Tone geschriebener, die Ehre sächsischer Iustiz- und anderer Behörden auf's Gröblichste verletzender und sogar die unwürdigsten Angriffe auf das Staats oberhaupt enthaltender Artikel auf Gettnd von §. 1 der Verordnung wm Jnni dieses Jahres, einige Zusätze zum Preßgcsetze vom 18. November 1848 betreffend, zu Beschlagnahmen Veranlassung gegeben haben, innerhalb ihres Verwaltungsbezirks gänzlich zu untersagen. Da nun dieses Vertriebsverbot in der vorausgegangenen dreimaligen Beschlagnahme nach §. 2 der Verordnung vom 3. Juni dieses Jahres, einige Zusätze zum Pießgefctze vom >8. November 1848 betreffend, vollsandigc Begründung fin.der, der Zweck der Maaßregel aber nur dann erreicht werden kann, ivenn dieselbe auch auf die übrigen KreiSdweciionsbez>rke ausgeli m wirk, so hat das Ministerium des Innern beschlossen, daß von der Kreisdirecnon zu Dresden für ihren Verwaltungsbezirk ausgesprochene Verbot des fernern Vertriebs der in Frankfurt a. M. erscheinenden Neuen -Deutschen Zeitung auch auf die Verwaltungsbezirke der Kreiedir.ctwnen zu Leipzig, Zwickau und Budissin und somit aus das ganze Land auszudebncn. Demgemäß erhalten die letztgenannten Kreisdireciionen, so wie sammrliche Amtshauptmannschaf- ten und Polizeibehörden des Landes hiermit Anweisung, darüber, daß diesem Verbote nicht zuwidcrgehan- dclc werde, genaue Obstchi zu führen und, wenn die genannte Zeitung dessenungeachtet weiter verbreitet Werden sollte, die Exemplare derselben überall, wo so lebe angerroffen werden, mit Beschlag belegen zu lassen, auch gegen die Eontravemenren nach Maaßgabe der cinschlagenden Vorschriften zu verfahren und davon allenthalben Anzeige an die betreffende Krcisdireciion unter Beifügung der wcggenommenen Zeitungs- blätter zu erstatten. Gegenwärtige Verordnung ist in Gemäßheil §. 12 des Preßgcsetzes vom 18. November 1848 m sammtlicheiDdgl^st bezeichneten Zeitschriften des Landes abzudrucken. Dresden, den 1. November 1850- M i n i st e r i u ttt des Ittnern, von Friesen. Eine politische Betrachtung. lmd die letzte Vergangenheit noch einmal an der Erinnerung vorüber zu führen- Im Augenblicke, wo wir an der Schwelle eines Daß seil dem Mai des Jahres 1849 die Lei- ^ür^crkricgS angelangl sind, möchte cs nicht tung der öffentlichen Angelegenheiten wieder ganz in ohne Interesse sein, einen Blick rückwärts zu lhun die Hände der Regierungen übergcgangen, während