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226 bestätigt wird. Vereine, welche dieser Vorschrift zmvidechandeln, sollen noch H. 24 der angezogenen Ver» ordnung aufgelöst werden. Den Bestimmungen der Verordnung vom 3. Juni d. I. unterliegen, nach Maaßgabe von §. 4 der Ausführungsverordnung vom 7. vorigen Monats, insbesondere auch die an mehreren Orten bestehen den Arbeitervereine. Wie nun die angestellten Erörterungen zu Tage gelegt, haben sich diese Arbeitervereine fast ohne Ausnahme der sogenannten deutschen Arbeilerverbrüderung angeschlossen, die sich fast über ganz Deutsch land ausbreitet und nach Inhalt ihrer, auf der allgemeinen Arbeitcrversammlung zu Leipzig im Monat Februar d. I. verfaßten und im Druck erschienenen Grundstatuten ein organisch gegliedertes Ganze bildet, welches aus dem Verwaltungsrathe, dem Central-Comii«, den Vororten, den Bezirks. Comitös und den Lokalvereincn besteht, so daß die dem Umfange nach kleinere Abtheilung der größern untergeordnet ist, a« letztere zu gewissen Zeiten Anzeigen zu erstatten und Beiträge cinzusenden hat. Diese organische Gliederung der Arbeitervereine ist nun aber nach §. 23 der Verordnung vom 3. Juni d. I. (vergl. §. 6 der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 7. vorigen Monats) unstatthaft. Nachstdcm hat sich bei der Einsicht in die Akten und Schriften vieler Arbeitervereine und insbeson dere des CentrabComitös der deutschen Arbeiterverbrüderung zu Leipzig sowie durch sonstige Erörterungen herausgestellt, daß die meisten Arbeitervereine neben dem vorgeschützlen ostcnsibcln Zwecke, die materielle Lage des Arbeitcrstandes zu verbessern und zur geistigen und sittlichen Veredelung des letztem beizulragen, zugleich — wenn auch einem großen Theile der Mitglieder zur Zeit noch unbewußt — gefährliche politiM Tendenzen verfolgen, indem sie mit für den Umsturz der bestehenden monarchischen Scaalsverfaffung und für Einführung einer socialen Republik wirken. Ihr Bestehen ist daher mit dem §. 19 der Verordnung vom 3. Ium d. I. unvereinbar. Unter diesen Umstanden sieht sich das Ministerium des Jnsern veranlaßt, die bestehenden Arbeiter vereine — sic mögen nun diesen oder einen andern Namen führen — hiermit aufzulösen und jede ferne« Theilnahme daran bei Vermeidung der in §. 30 der Verordnung vom 3. Juni d. I. angedrohten Stra fen z» untersagen. L Die Polizeibehörden werden hierdurch angewiesen, darüber, daß dieser Anordnung gebührende Folge geleistet werde, strenge Aufsicht zu führen, insbesondere alle weitern Zusammenkünfte der Arbeitervereine zu verhindern und sonst nach Maaßgabe der vorstehenden Anordnung das Nöthige zu besorgen. ' Diese Verordnung ist nach Maßgabe von h. 12 des Preßgefetzes vom 18. November 1848 in sämmtlichen Zeitschriften abzudrucken. Dresden, am 4. Juli 1850. Ministerium des Innern. von §rkescn. Eppendorf. O e r t l i ch e s. Wilsdruf, am 17. Juli 1850. Am vergangenen Sonntag, als am 14. d. M., ist in unserer Nähe ein schauderhaftes Ver brechen verübt worden. Ein als Lehrling in der Mühle zuTanncberg sich befindender junger Mensch, Namens Pietzsch, 19 Jahre alt, geht in den Mor genstunden des eben genannten Tages aus Tanne berg weg, um einen in Wurgewitz bei Kesselsdorf ansässigen Verwandten zu besuchen. Nachdem er im hiesigen Gasthofe zum goldnen Löwen auf seinen in der Umgegend als Knecht in Diensten stehenden Bruder, der seine Begleitung nach Wurgewitz ihn verheißen, einige Zeit vergeblich gewartet, begibt er sich allein weiter auf den Weg, aus dem sich rin Mann aus Wilsdruf zu ihm gesellt, der ihm erst oberhalb Kesselsdorf, wo der Fußsteig nach dem nur eine Viertelstunde entfernten Dorfe Wurgewitz absührt, verläßt, seinen Weg nach Dresden weiter verfolgend. Während sie von einander Abschied nehmen, bemerken Beide einen auf dem Wurge- witzer Fußwege auf- und abgehenden Mann, ohne sich natürlich irgend etwas Arges dabei zu denken. Als Pietzsch an den Fremden herangekommen, grüßt er ihn, dieser dankt und fragt zugleich nach dem Namen mehrer Dörfer, nach welchen er mit der Hand hinweist. Indem sich Pietzsch nach der be zeichneten Richtung hinwendet, versetzt ihm der Fremde mit einem wahrscheinlich mit Nägeln ver sehenen Werkzeuge einen furchtbaren Schlag an die Schläfen, woraus jener sofort betäubt zusammen- flnkt. Hierauf bringt ihm der Mörder, jedenfalls mit demselben Instrumente, noch mehre Streiche auf verschiedene Stellen des Kopses bei. Während dies geschieht, kommt Pietzsch wieder zu sich und ist vollkommen bei Besinnung, stellt sich aber als todt, um den Mörder von weitern Streichen ab zuhalten. Dies gelingt ihm auch vollständig. Der Bösewicht läßt in dem Glauben, sein Opfer habe den Geist aufgegeben, von ihm ab und beginnt sofort damit den ohne Bewegung Daliegenden seiner Bekleidung zu berauben. Nachdem er ihn bis aufs Hemd und die Strümpfe entkleidet, schleppt er ihn an den Beinen eine Strecke fort bis in ein Kartoffelfeld, welches auch mit Kürbissen bepflanzt ist, und verbirgt den scheinbaren Leichnam unter den breiten Blättern dieser Frucht, worauf er die Flucht ergreift. Aus Furcht, der Mörder könne noch in der Nähe verweilen, bleibt indessen der Beraubte unter den furchtbarsten Schmerzen, die durch das Fortgeschlepptwerden auf der Erde einen fol, fori liec zur er unf die finl lich die W den dar gen ihn M Na stet Au uns haf auf mit her län che> Sti mci rich der gla Ge sich wer Na gav vbe mai die Bli WM den lies S, der d. sich sch jen der Ho Zn der