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Tharandt, Vossen, Ziebenlehn nnd die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 53 Freitag, den 3. Juli 1885. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Blutlaus betreffend. Der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft ist von dem Director der hiesigen landwirthschaftlichen Schule, Herrn Endler, ein Mittel gegen die neuerdings wieder in außergewöhnlichen Massen an den Apfelbäumen aufgetretene Blutlaus empfohlen worden, welches sich bei längeren Versuchen bewährt haben soll. Das Mittel besteht aus Petroleum und Vaselineöl. Da es jedoch nicht gleichgültig ist, in welchem Verhältniß die beiden Stoffe gemischt werden und welche Sorte von Baselineöl man dazu verwendet, so hat Herr Director Endler, um für die richtige Mischung dieser Stoffe Garantie geben zu können, Herrn Apotheker und Droguist Schlimpert hier mit der sachgemäßen Herstellung beauftragt uud dem selben behufs richtiger Anwendung des Mittels eine gedruckte Gebrauchsanweisung übergeben. Die Königliche Amtshauptmannschaft unterläßt nicht, die Besitzer und Pächter von mit der Blutlaus behafteten Bäumen hierauf auf merksam zu machen und ihnen die Anwendung des obengedachten Mittels zu empfehlen. Meißen, am 29. Juni 1885. Königliche Amtshnuptmannschaft. Bekanntmachung, die Gewährung von Spritzenprämien betreffend. Nach ß 148 Ziffer 6 des Gesetzes vom 25. August 1876, die Landesimmobiliarversicherungsanstalt betreffend, müssen Anträge auf Gewährung von Prämien für die bei einem Brande aus den Nachbarorten erschienenen und thätig gewesenen ersten zwei Spritzen bei Verlust des Anspruches binnen 8 Tagen, vom Tage des Brandes angerechnet, bei der Verwaltungsbehörde des Brandortes angebracht werden. Da diese Bestimmung Seiten der empfangsberechtigten Gemeinden, Spritzenverbände und Feuerwehren hiesigen Bezirks zeither häufig unbeachtet geblieben ist, so wird auf diese Vorschrift hierdurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft in Zukunft nur dann Spritzen zur Prämiirung empfehlen wird, wenn diesfallsige Anträge Seiten der Empfangsberech tigten binnen der obenbemerkten Frist gestellt und hierher angezeigt worden sind. Meißen, am 25. Juni 1885. Königliche Amtshnuptmannschast. v. Bosse. Obstverpachtung. Die -ieSjöhkigen Obstnutzunge« der nachstehend aufgeführten fiskalischen Chausseen sollen an dem dabei bemerkten Orte und Tage gegen sofortige boare Zahlung und unter den sonstigen vor Beginn des Termins bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich an Meistbietende verpachtet werden, und zwar Sonnabend, den 11. Juli d. I., von Vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zum „Adler" in Wilsdruff die von der Meißen-Wilsdruffer Chaussee, Abth. 2 (1 Parz.), die von der Kesselsdorf-Nossener Chaussee, Abth. 1, 2 und 3 (3 Parz.) Meißen, am 22. Juni 1885. Königl. Straßen- und Wasserbauinspection H. Königl. Bauverwalterei Neuhaus. Diesel. Grasverstcigerung. Die diesjährige Grasnutzung von den Wiesen der Reviere Spechtshausen, Naundorf und Grillenburg ° VvNNSI ÄVI» s. IllN Ä. pss, von Bormittags v Uhr an, im Gasthofe zu Grillenburg in einzelnen Parzellen gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilen die mitunterzeichneten Revierverwaltunqen. Tharandt, Spechtshausen, Naundorf und Grillenburg, den 30. Juni 1885. Kögigl Forstrentamt. Königl. Revierverwaltungen. Schwenke. LageSgefchichte. Die Entscheidung des Bundesrathes über den preußischen Antrag bezüglich des Herzogs von Cumberland ist auch in der vergangenen Woche noch nicht gesallen, obwohl diese Entscheidung mit aller Be stimmtheit erwartet wurde. Ja, selbst die Nachricht, daß sich der Justiz ausschuß des Bundesrathes in seiner am 24. Juni abgehaltenen Sitzung über den Antrag Preußens schlüssig gemacht habe, wird jetzt insoweit wieder dementirt, als es heißt, daß der Justizausschuß seine Berathungen am genannten Tage noch keineswegs zu Ende geführt habe uud die selbe am 29. Juni fortzusetzen gedachte. Wenn alsdann das Plenum des Bundesrathes sich in der bewegten Angelegenheit entscheiden soll, ist unter den obwaltenden Umständen völlig ungewiß und kann die fortwährende Hinausschiebung der allseitig mit so viel Spannung er warteten Entscheidung eigentlich nur die Annahme bestärken, daß die Hindernisse, welche der Genehmigung des preußischen Antrages seitens des Bundesrathes entgegenstehen, doch größere sind, als ursprünglich wohl erwartet worden ist. Es erscheint indessen überflüssig, über diese auffallende Verzögerung einer so wichtigen Angelegenheit immer wieder Schumann, Gottschald, Dofi. Betrachtungen anzustellen und wird man am besten thun, den vorläufigen Abschluß der Cumberland-Affaire in Ruhe abzuwarten. Wie das „Braunschweiger Tageblatt" meldet, erfolgte die Einberufung des braun- schweigischen Landtages den 30. Juni. Das genannte Blatt will ferner w ssen, der Zusammentritt des Landtages sollte demselben die in Aus sicht gestellte Gelegenheit geben, seine Meinung über die mit dem An- tr ige Preußens im Bundesrathe zusammenhängenden Vorgänge in der braunschweigischen Frage zu äußern. Berlin, 30. Juni. Gestern zog über unsere Stadt ein Gewitter, das sich gegen 4 llhr Nachmittags mit einem geradezu entsetzlichen Sturm entlud, der freilich nur etwa 10 Minuten währte und vorwie gt nd den Westen in Anspruch nahm, aber in sehr bedauerlicher Weise Schaden anrichtete: im botanischen Garten wurden 55 Bäume entwurzelt, dt runter wunderschöne Exemplare aus Amerika, Afrika und Asien. Mehrere dieser Bäume hat die Verwaltung des k. Instituts mit 4000, 5000 und 8000 M. bezahlt. Das Dach des Direktorats-Gebäudes wurde durch Baumsturz total zertrümmert, junge Anpflanzungen von Grund aus vernichtet, namentlich die wunderschönen Farrnkräuter-An-