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Tharandt, Nossen, Siebenlehn nnd die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate Werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 42. Dienstag, den 26. Mai 1H85. Verordnung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betreffend. Mit Rücksicht auf die im Laufe dieses Jahres vorzunehmenden Ergänzungswahlen für die II. Kammer der Ständeverfammlung wer den alle nach ß 23 des Wahlgesetzes vom 3. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt S. 1369) mit Führung der Listen der Stimm berechtigten beauftragten Organe hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß diese Listen im Monat Juni laufenden Jahres einer Revision zu unterwerfen sind und sofort am Anfänge des genannten Monates die in F 11 der Ausführungsverordnung zu dem gedachten Wahlgesetze vom 4. Dezember 1868 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt S. 1378) vorgeschriebene Bekanntmachung zu erlassen ist. Hierbei wird zugleich auf die Bestimmungen unter I, Nr. 1, 2 und 3 des Gesetzes, einige durch die Reform der direkten Steuern bedingte Abänderungen gesetzlicher Vorschriften betreffend, vom 2. August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 211) Bezug genommen. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in tz 9 der angezogenen Verordnung vom 4. Dezember 1868, nach welcher sie, soweit die Wahllisten nicht von ihnen selbst geführt werden, von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen einer Entziehung der Stimmberechtigung den mit Führung der Listen beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dresden, am 15. Mai 1885. Ministerium des Innern. v. -kostitz. Wallwitz Wekanntmachung. Ergangener Anordnung gemäß wird die nachstehends unter D ersichtliche Nachweisung der weiterhin im Deutschen Reiche errichteten „eingeschriebenen" und sonstigen Hülfskassen, welche den Anforderungen des ß 75 des Krankenversicherung-Gesetzes vom 15. Juni 1883 ent sprechen und ihre Wirksamkeit auf das Gebiet des Königreichs Sachsen ausgedehnt haben, mit dem Bemerken hierdurch zur Kenatniß der Gemeindebehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes sowie der Vorstände der Betriebs- (Fabrik«) Krankenkassen gebracht, daß versicherungs pflichtige Personen, welche einer dieser Hülfskassen angehören und dies entweder durch Vorlegung einer Beurkundung des Vorstandes dieser HülfSkasse oder durch Vorlegung der Quittungen über die zuletzt gezahlten Kassenbeiträge nachweisen, Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen für die Gemeindekrankenversicherung oder einer nach Maßgabe der Vorschriften des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 errichteten Krankenkasse in Anspruch nehmen dürfen. Meißen, am 13. Mai 1885. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. S Nachweisung. Lau fende Nr. Bezeichnung -er «Kasse. Sitz -er «Kasse. Statutenmäßiger Bezirk -er «Kasse. Datum -e- Kassenstatutes. 1. I. Eingeschriebene H » in Preus Kranken-Begräbnißkasse für die Mitglieder des Unterstützungsvereins Zülfskaffen. -n. Berlin. Das deutsche Reichsgebiet. 25. November 2. der Schriftgießer-Gehülfen zu Berlin. Central-Kranken- und Sterbekasse der Dachdecker Deutschlands „Ei- 5. Decbr. 1884. 29. November. 3. nigkeit." Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerbevereins der deutschen Berg- Kattowitz (Ober- 18. Decbr. 1884. 3. August. 4. arbeiter. Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerbevereins der deutschen Schnei- schlesien.) Potsdam. 10. Novbr. 1884. 26. Oktober. 5. der und verwandten Berufsgenossen. Kranken- und Sterbekasse des deutschen Pharmazeuten-Vereins. Berlin. 27. Decbr. 1884. 3./5. Jan. 1885. 6. Nationale kaufmännische Kranken- und Sterbekasse. 11. Decbr. 1884. 7. Versicherungs-Verein in Münster (Oberlahnkreis). Münster (Oberlahn- 6. Jan. 1885. 8. Jan. 1885. 8. Kranken- und Begräbnißkasse des Gewerkvereins der deutschen Töpfer kreis.). Berlin. 1./13. Jan. 1885. 9. und Berufsgenossen. Kranken- und Begräbnißkasse katholischer kaufmännischer Vereinigungen Hannover. e, 23. Jan. 1885. 10. Deutschlands. Nationale Kranken- und Sterbekasse der Droschkenkutscher und verwandten Berlin. 12. Decbr. 1884 1- Berufsgenossen. d in Bayei Central-Kranken- und Sterbekasse der Bürsten- und Pinselmocher bei- e«. Nürnberg. Das deutsche Reichsgebiet. 23. Jan. 1885. 2. Dec. 1884. 1. derlei Geschlechts Deutschlands. v in Sachs Central-Kranken- und Sterbekasse der Töpfer und Berufsgenossen en. Dresden. Das deutsche Reichsgebiet. 4. Nov. 1884. 2. Deutschlands. Central-Kranken- und Sterbekasse der Bäcker und verwandten Berufs- 12. Novbr. 1884. 3. genossen Deutschlands. Central-Kranken- und Begräbnißkasse der Buchbinder und verwandten Leipzig. 3. Nov. 1884. 4. Geschäftszweige. Kranken- und Begräbnißkasse des Verbandes deutscher Handlungsgehülfen. 14. Okt. 1884. 5. Kranken- und Begräbnißkasse „Deutscher Kellnerbund". ee ,, 17. Okt. 1884. 6. Central-Kranken- und Sterbekasse der deutschen Böttcher. ,, 28. Okt. 1884. 7. Kranken-Unterstützungsverein für Bedienstete der Königlichen sächsischen Verwaltungsbcreich der König- StaatSeisenbahnverwaltung. lichen Gcneraldirektion der säch sischen Staatseisenbahnen, um fassend, soweit sie hier in Betracht kommen, die Linien Dresden- Görlitz, Leipzig-Hof, Wolfsge- fährt - Weischlitz, Neumark-Greiz, Werdau-Weida, Glauchau-Gera, Altenburg-Zeitz, Gaschwitz-Meu selwitz.