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Tharandt, Nasr», Sitbenlkhn nnd die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnemenlpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr? 36. Dienstag, den 5. Mai 1W5. — — -- - - .... _ , - ' Bekanntmachung. Den 8. und 9. Mai dss. Js. bleiben die hiesigen amtshauptmannschaftlichen Canzleilokalitäten wegen deren Reinigung geschlossen und werden an diesen beiden Tagen nur dringliche Geschäfte erledigt. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 2. Mai 1885. v. Bosse. Wegen Steinigung der Gerichtslokalitäten bleibt Sonnabend, den 9. Mai d. I. das hiesige Amtsgericht geschlossen. Königs. Amtsgericht Wilsdruff, den 2. Mai 1885. vr. Gangloff. Bekanntmachung. DaS 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885 enthält: No. 9. Verordnung, Strafbestimmungen bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der revidirten Instruktion für die Hebammen zur Verhütung des Kindbettfiebers vom 28. März 1885, sowie gegen Bestimmungen der Vorschriften für das Verhalten der Hebammen bei der Augenentzündung der Neugeborenen vom 16. Januar 1882 beziehentlich des Nachtrags hierzu vom 28. März 1885 enthaltend; vom 28. Mürz 1885. No. 10. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Colditz betreffend; vom 30. März 1885. No. 11. Bekanntmachung, die Eröffnung des Güterverkehrs auf der Haltestelle Altoschatz-Rosenthal der Döbeln-Mügeln-Oschatzer Secundäreisenbahn betreffend; vom 4. April 1885. No. 12. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung der Station Wilkau betreffend; vom 7. April 1884. No. 13. Bekanntmachung, den zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürstenthum Reuß, jüngere Linie, wegen des Baues und Betriebs einer Eisenbahn von Schönberg nach Schleiz unter dem 11. Februar 1885 abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; vom 2. April 1885. No. 14. Verordnung, die Anstellungsprüfungen für den höheren Staatsforstdienst betreffend; vom 17. April 1885. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 1. Mai 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. BeMmtmachm Hauptäbung der städtischen und freiwikigeu Feuerwehr. Sonntag, den 10. dieses Monats, Vormittags ^11 Uhr, soll aus der hiesigen Schießwiese eine Hauptübung der hiesigen Feuerwehren abgehalteu werden und Haden sich hierzu fämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen pp. bei Vermeidung der im 8 52 des Feuerlösch - Re gulativs für hiesigen Ort vom 23. Februar 1870 angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Versammlungsort: an der Kirche Vormittags 10 Uhr. Wilsdruff, am 4. Mai 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Nächsten Donnerstng, den 7. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Ltadtaemeinderathssitzuug. Wilsdruff, am 4. Mai 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. TageSge schichte. Im Reichstage wurde un Laufe voriger Woche förmlich im ! Galopp „och eine ganze Reche van Zolle, höguugm bewilligt: Raps und Rübsamen, Oele und Fette, Wichs und Lichter, Schmalz und Kakao, Kraflmeyl, Chvkvlade, Puder. Stärke, Makkaroni, Nudeln, Dro- guen, Supeipgosphale, Strontlanpeäparale uno Thonwaaren, überall acc.pnne der R ichsrag lhells die von der Regierung, theils die von der Kommission beantragten Zollerpohungen. Dabei zeigte das Haus solche Lucken, daß sicherlich venchledeutUch die Bejchlußunfähigkeit des selben hätte konstatlrt werden können, doch machte niemand den Ver such hierzu, denn offenbar wartete auf jeder Seite das Bestreveu vor, die Zollberathung möglich»! schnell ihrem Ende zuzusühren. Ueber die fernere Geschäftslage >m Reichstage verlautet noch nichts Bestimmtes, ks heißt indessen, daß nach Erledigung der dritte» Lesung der Zolltarif- Novelle doch noch die Novelle zum UnsallversicherungSgesetz, betreffend die Ausdehnung desselben auf die land- und sorstwirthfchaftlichen Ar beiter, folgen soll. Da dem Reichstage auch noch verschiedene kleinere Vorlagen, ja, sogar der deutsch-russische Äuelieserungsvertrag, zugehen sollen, so würde der Sessivusschluß kelnenfalls vor Pfingsten erjvigeu können, wenn nicht außerordentliche Anstrengungen gemacht werden. Es verlautet denn auch bereits, daß der Senivrenkonvent die Abhaltung von Abendsitzungen ms Auge gefaßt habe, was freilich in Anbetracht der gegenwärtigen Lemperaturveihällinsse die parlamentarische Pflicht erfüllung unserer Reichsbonn bedenklich erschweren würde. Der Uka« der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion vn das Züricher Parteiorgan Hal wie eine zersetzende Säure auf die Partei gewirkt. Gäbe es, was unter dem Ausnahmegesetz natürlich unmöglich ist, eme sozialdemokratische Presse in Deutschland, so würde dlejelbe in diesem Augenblick widerhallen von Protesten und Anklagen gegen die „Dckmloren" in Berlin. Jetzt muß das Gift nach innen fressen und tritt nur in symptomatischen Erscheinungen zu Tage. Meh rere sozialdemokratische Vereine m Mittel- und Westdeutschland haben Resolutionen gegen das Vorgehen ihrer Vertreter im Reichstage be schlossen und dasselbe nicht nur als Vergewaltigung der freien Meinung denunzirt sondern auch zum Anlaß benutzt, um den sozialistischen Ab geordneten vorzuwerfen, daß sie die verwerfliche Bahn der Kompromisse einjchlagen und zu einer Art von Bourgeois-Partei zu verkümmern in Gefahr sind. Der „Züricher Sozialdemokrat", der sich kräftig gegen die Berliner Herren wehrt, steht hiernach nicht allein im Kampfe. Er hat sich sogar der Zustimmung ausländischer Gesinnungsgenossen, na mentlich der Pariser Sozialisten, vergewissert. In der Fraktion selber sind die Spaltungen nun gleichfalls nicht ausgeblieben. Der radikale Flügel, zu welchem Bebel und Liebknecht gehören, will sich von der „Spießbürgerlichkeit" der Gevatter Schneider und Handschuhmacher frei machen, denen nach ihrer Meinung in der gegenwärtigen Session bereits viel zu viel konzedirt worben. Es kann also interessant werden. Die Gewerbeordnungs-Kommission des Reichstags hielt wieder eine Sitzung und nahm in derselben mit 9 gegen 5 Stimmen den Antrag der Abgg. Ackermann und Genossen an, nach welchem Der jenige, welcher der auf Grund des ß 100o Nr. 3 (Verbot des Hal tens von Lehrlingen, seitens der der Innung nicht angehörenden Ar beitgeber) getroffenen Bestimmung zuwiderhandelt, mit Geldstrafe bi-