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Wochenplatt für Wils-ruf, Lhara«-, Stoffe«, Tiebenleh« ««- -ie Umgegenden. Neunter Jahrgang. Freitag, den 4., Mai 1849. 18* Verantwortlicher Redacteur und Verleger: Albert Reinhold. Ve» dieser Zeitschrift erscheint all» Anita« eine Nummer. Der Pni» für den VInNlIadraang I^riat 10 Nzr. «immtliche Ainigl. P»»- tmter del Kniende» nehmen iveNellungcn daraus an. Bekanntmachungen, «eich« lm nächsten Siu» erscheinen soUen, werden in WIlSbruf >« Montag Abends 7 Ubr, In Tharand bis Montag Nachmittag« S Uhr, und In Nossen bl« Mittwoch vormittag« 11 Uhr angenommen» ruch rönnen bi« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Poss an den Druckort befördert werden, so da, sie in da nechsten Nummer erscheinen. Mir erbitten uns dieselben Unter den Adressen! „An die Ncdaetion de« Wochenblattes in WUSdruf", „ a» »ie Agentur des Wochenblattes in Tbarand" und „an die Wochenblatt«-Srpedition in Nossen". In Meißen werden AuftrLg» und e"-osslHungen in der Buchhandlung von 8". b. Kliukicht und Sohn besorgt, Ntwalge Beiträge, welche der Lenden, de« Blattest ,nuarcch.cn, sollen stets mit «rotem Danke arge: Minen werden. » Die Redaction. Frankfurt, am 26. April 1849. Nachdem die Nationalversammlung nach vielfachen Käm pfen endlich dahin gelangt war, da- deutsche Vcrfaffunzswerk zu Stande zu bringen, und die vollendete Verfassung feier lich zu verkündigen, sind bekanntlich von Seiten einiger deutschen Cabinetc Versuche gemacht worden, die Durch führung der Berfassung zu hindern. Mier Schmutz der früheren deutschen Diplomatie, den man auf immer versenkt glaubte, ist wieder auf die Oberfläche gestiegen. Politischer Unverstand und rathlose Schwäche sitzen im Preußischen Ministerium; in der ersten Kammer in Berlin spreizt sich Wohlgefällig das Stockprcußenthum, welches von Deutschland Nichts wissen will, und auch in andern deutschen Ländern kommt in den Cabinctcn und dem Hähern Deamtenrhum eine Gesinnung zu Lage, die eifrig jede Gelegenheit erspäht, um das Werk der deutschen Einheit zu stören. — Inmittelst ist der von der Narionalvers. gewählte Dreißiger-Ausschuß zu- sammengetreren, um die zur Durchführung der Verfehlung nöthigen Maaßregeln zu berathcn. In diesem Ausschüsse sind nun zwar über die Wahl dieser Maaßregeln verschieden artige Ansichten ausgestellt und sestgchalten worden; jedoch fast einstimmig hat sich der Ausschuß dahin erklärt, daß an der ungeschmälerten Aufrcchthaltung der Verfassung mit Einschluß des erblichen Kaiserthums sestgchalten werden müsse; die Verschiedenheit der Meinungen besteht hauptsächlich nur in der Auslegung der Erklärung, die der Preuß. König in Bezug der auf ihn gefallenen Kaiserwahl abgegeben hat. Die Majorität des Ausschusses (Kicrulf und Gen.) und die Par- thei der gemäßigten Linken (Raveaur und Gm.) legen di' Erklärung so aus, daß der Preuß. König sich die definitive Antwort über die Annahme der Kaiserwahl noch offen be halten habe, während die Vertreter der Linken (L. Simon und Gen.) die Erklärung als eine unbedingt ablehnende er achten, sonach die auf den Preuß. König gefallene Wahl für erledigt und die Vornahme einer andcrweitcn Wahl Lurch den einzubcrufcnden neuen Reichstag für nothwmdig halten. Demgemäß sind auch die Vorschläge dieser verschiedenen Par- rtzcien verschieden über die nun zu ergreifenden Maaßregeln.— Vic dcr heutigem Abstimmung ist der Antrag der Majorität mit einem verbessernden Matz in folgender Weise angenom men worden: l)die Reichsvcrsammlung erklärt, in Ncbcreinstimmung mit ihrer nach Berlin gesandten Deputation, daß die Annahme Ler durch die Nationalvers. dem König von Preußen über- tragencn Würde des Rcichsoberhauptes die Anerkennung der Reiche Verfassung voraussctze; 2)die Reichsversammlung beschließt: die Regierungen, welche die Anerkennung dcr verkündeten Reichsversaffung noch nicht erklärt haben: »)sinü aufzufordern, Lie Anerkennung der Reichsvcrfassunz, die Wahl des Oberhauptes und des Wahlgesetzes nun mehr auszusprcchen; K) dieselben Regierungen sind zu veranlassen, sich aller Anordnungen zu enthalten, durch welche dem Volke die verfagungsmäßigen und gesetzlichen Mittel, seinen Wil len kund zu geben, in diesem entscheidenden Augenblicke geschmälert oocr entzogen würden; insbesondere von ihrem Rechte, die Ständcvcrsammlung zu vertagen oder aufzulvscn, keinen Gebrauch zu machen, welcher die Kundgebung des Volkswillcns verhindert — vielmehr dieselben in Thätigkcit zu setz.» oder zu belassen, bis die Reichsversaffung zur Anerkennung gebracht sein wird. Z)Sie beschließt, Lie provisorisch- Ccntralgcwalt im Interesse Ler allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt Deutschlands zu ersuchen, die vorstehenden Beschlüsse in Vollzug zu setzen, und erwartet bis zum 8. Mai die Vorlage des Rcichsmi- nisteriums über den Erfolg. 4) Der erwählte Dreißiger-Ausschuß blcibt bestehen, um je nach Lage der Dinge weitere Maaßnahmen zu berathm und dcr Rcichsvcrsammlung vorzuschlagcn. Man kann diesen Beschlüssen zur Last legen, daß sie gegenüber den neuerlichen Erklärungen Les Preuß. Mini steriums und der Bairischen Regierung zu wenig that- kräflig seien, und daß dadurch die wirkliche Beschluß- nahme über Lie Maasrcgcln zur Durchführung dcr Reichs- Verfassung noch bis zum 8. Mai hinausgeschobcn sei. Jndeß ist zu erwägen, daß Lic Baicrsche Note keineswegs unerwartet gekommen ist. Die Baicrsche Regierung hat von jeher, namentlich bei Organisirung Les deutschen Bun de« im Jahr 1815, Ler Lcutsehen Einheit cntgegengcarbci» tct, und Laß sie auch jetzt alle Mittel aufsuchcn werde, hie deutsche Einheit zu hindern, war vorauszuschcn. Baiern ist jedoch in einer solchen Lage, daß cs, wenn die übrigen deutschen Staaten zum Staatcnbunde sich geeinigt und Lie Reichsvcrfassung ins Leben geführt haben, nicht 6 Mo naten lang eine isolirtc Stellung behaupten kann; die Baicrsche Regierung wird von selbst kommen müssen, sie wird, wenn nicht schon früher ihr Widerstand gegen die ReichSverfaffung Lurch das Baicrsche Volk selbst gebrochen