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424 Volkes spielt sie bald in Cöamäleönsfarben und das Mißtrauen begleitet ihn schon zum Landtage. Man mag das dem Volke nicht verdenken, cs hat so viel leiden müssen und wittert hinter Jedem, der die Oeffentlichkeic scheut, einen Anhänger des ge stürzten System's, der Bevormundung und Schreib- stubeuherrschaft, und lhut dann, mitunter, wohl auch einem Unschuldigen wehe. Drum wer ein wahrer Freund des Volkes ist, der scheue die Oeffentlichkeit nicht, er mache nicht hohle Phrasen, sondern trete frei hinaus ins Leben. Das Volk findet bald seinen Freund heraus, es haßt aber die Pharisäer und Schleicher und hangt an dem Grundsätze: „wer Vertrauen fordert, muß Vertrauen zeigen.'" — Wählt! Wählt! Unter dieser Ueberschrift wurden hinsichtlich dec Landtags-vahlen in Nr. 72 des Wilsdrufer rc. Wochenblatts zwei Mitglieder des deutschen Vereins aus Leipzig eines Haustrhandels beschuldigt und cs dürfte zu jenem Aufsatze wohl noch folgendes hinzu- zusügen sein: Allerdings mußte es als überflüssig erscheinen wenn gedachte Herren sich bemüheten, für den 66. Wahlbezirk annoch Landtagscandidaten aufzustellen, indem es ja Männer in der Nähe gicbt, welche solche Hausircrei zu treiben verstehen, die zwar nicht andere Candidaten, wohl aber sich selbst als solche überall in Städten und Dörfern feil bieten (wie sauer Bier und verschimmeltes Brod), dem Volke fchmcigelnde Worie vorschwatzen, ihnen so zu sagen Sand in die Augen streuen um diese an sich zu locken, während sie dabci doch wohl nur eigenen Vortheil beabsichtigen. Denn merkwürdig auffallend mußte cs dem Beobachter sein, wenn in neuerer Zeit diese sich selbst Anpreisenden sehr herablassend gegen jeden Einzelnen im Volke waren, vor denen sie früher hochbrüstend, stolz und übermüthig vorübcrgingen. — Denen mußte» freilich eingangs erwähnte Herren ein Dorn im Auge sein! Einsender dieses meint aber, daß nur solch ein Abgeordneter in voller Würde dastcht, der ohne eigenen Zudrang als Vertreter des Volks von seinen Mitbürgern gewählt wird. der 23. Junik 849 zur Jnrotulation der Acten und der 23. Juli 1849 zur Publicalion eines Locationserkenntnisses, welches rücksichtlich der Außenblcibenden Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, anberaumt worden. welcher zum Liquidationstermine anberaumt worden ist, an hiesiger König!. Amtsstelle zu rechter früher Gerichlszeic entweder in Person oder durch gehörig lcgitimirte und instruirte Bevollmächtigte zu erschei nen, ihre Forderungen an das gedachte Creditwesen zu liquidsten und zu bescheinigen, mit dcm bestellten Concursverrcetcr und nach Befinden der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, binnen acht Wochen zu beschließen, sodann den 2t. April 1849 des Actenschlusses und den 3. Mai 1849 der Publication eines Präclusivbcscheides, welcher rücksichtlich der Außcngebliebenen Mittags 12 Uhr für publicirt erachtet werden wird, gewärtig zu sein, hierauf aber den 22. Mai 1849 als den anberaumten Verhörstermin, Vormittags 9 Uhr persönlich oder durch legitimirtc Bevollmäch tigte unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche nicht erscheinen oder über den vorgcschlagcnen Ver gleich sich nicht oder nicht bestimmt erklären, als mit dcm Bcschluß dcr Mehrzahl der Gläubiger einverstanden werden geachtet werden, an hiesiger Amtsstclle zu erscheinen, mit einander gütliche Der- Handlung zu pflegen und wo möglich sich zu vcr- gleichen. Falls ein Vergleich nicht zu Stande kommt, ist endlich Bekanntmachung. Ausgcklagter Schuld halber soll die Nr. 35 des Brandcatasters und Folium 17 des Grund- und Hypothekenbuchs zu Braunsdorf eingetragene Häuslernahrung Carl Gottlieb Wagners, welche mit Berücksichtigung der Lasten ortsgericht- lich aus 156 Thlr. 27 Ngr. 5 Pf. gewürderl wor den ist, den 30. Dccember 1848 an hiesiger Gcrictstssiclle öffentlich versteigert werden. Indem man das unter Hinweisung aus die an Gerichtsstclle und bei dem Richter Carl Gottfried Brock zu Braunsdorf aushangcndcn Subhastalions- patcntc, welche über Beschaffenheit, Lasten und Werth des Hauses nähern Ausschluß geben, hierdurch ver öffentlicht, ladet man alle Kauflustige in den anbe- raumten Termine zu erscheinen, über ihre Zahlungs- fähigkeit sich auszuwcisen, ihre Gebote zu eröffnen und der Versteigerung des Wagncrschcn Hauses nach Vorschrift der Gesetze sich zu versehen- Gericht Wilsdruf, den 13. Octobcr 1848. Hennig, Ger.-Dir. Edittalcitation. Bei dcm unterzeichneten Justizamte hat dcr Hausbesitzer und Viktualienhändler Johann Carl FricdrichWciß zu Tharaud seine Insolvenz angczeigt und es ist zu dessen Ver mögen der Concursvrozeß zu eröffnen gewesen. Es werden daher alle bekannten und unbekann ten Gläubiger Johann Carl Friedrich Weiß's, sowie überhaupt alle diejenigen, welche aus irgend einem Rcchtsgrunde an dem Vermögen Weiß's Anspruch zu haben glauben, Amtswegcn andurch geladen, bei Strafe des Ausschlusses von diesem Creditwcscn, sowie bei Verlust dcr Wiedereinsetzung in den vori gen Stand V e k a n n t rn a eh u n g e rr. den 22. Februar 1849,