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Man will gewiß wissen, daß der preußische General von Pfucl blos darum nach Rußland geschickt worden sei, um Rußland von jeder Feind seligkeit gegen Preußen oder Deutschland abzurakhen. Schon vorher habe aber der Czaar nur dann die deutsche Grenze überschreiten wollen, wenn die kon stitutionelle Monarchie umgestürzt werden solle. Sollte indeß Deutschland einst dennoch Republik werden wollen, so wird sich'S wohl vor Rußland eben jo wenig zu fürchten haben, als sich Frank reich gefürchtet hat oder noch fürchtet. — Die offene Wunde Rußlands, die auch Ms zu gute kommt, die kaukasischen Bergvölker, haben die Ver minderung der russischen Streitkräfte schnell benutzt und am Kuban, Terek, Sudlck und an den Sund- >cha gleichzeitig glückliche Ueberfälle ausgesührt. Die Russen haben eine Menge fester Punkte verloren und Fürst Woronzoff eilte über Hals über Kopf auf den Kriegsschauplatz. Ucbrigens ist am 20. Juni in Petersburg die Cholera ausgebrochen, die die furchtbarsten Fortschritte macht. Viele Tau sende find von der entsetzlichen Seuche bereits hin- gerafft worden und noch immer ist sie nicht im Abnchmcn. — Bericht über die Wirksamkeit des landwirth- schastlichen Vereins zu Kesselsdorf in den Jahren 1845, 1846 und 1847. ». Bericht über die Wirksamkeit des landwirth- schaftlichcn Vereins zu KcffclSdorf im Jahre I84S. (Beschluß.) Zur Vorbeugung der unzweckmäßigen Behü tung des Wgldes sind die bestehenden Gesetze in Erinnerung gebracht, es wird namentlich die Beauf sichtigung des Viehes durch Kinder gerügt, eine zweckmäßige Wahl der Hirten vorgeschlagcn und in Hinsicht des Forstschutzes, dessen die kleineren Wald- bcsitzer gänzlich ermangeln, ans in Vorschlag zu bringende gesetzliche Bestimmungen hingcwicsen, Kraft deren cs Jedem zur Pflicht zu machen sei, sich ei nem Forstschutzvcrbande anzuschlicße», und daß bei denjenigen Besitzern, wo sich ein solcher nicht ein richten ließe, der Fcldschutz mit dem Waldschutze in Verbindung gebracht werden könne. Wenn nun in den bis jetzt angeführten Fragen die Mängel und Mittel spcciellcr angcdeutct waren, so ist die letzte Frage: „welche sonstige Mittel kön nen noch empfohlen werden und welche Ansprüche werden an die Staatskasse gestellt," mehr dem selbst ständigen Ermessen und Urtheil überlassen und giebt uns derCommissionSbcricht folgende Antwort hierauf. Als Hauptmittel wird Lie Gesetzgebung in Anspruch genommen nnd ein Antrag dahin gestellt: „Der Hauptverein wolle sich bei der hohen Staatsrcgie- rung mit allen Kräften dahin verwenden, daß ein Torstgcsctz zur Regelung aller dieser Angelegenheiten "lassen werde;" welchem Anträge im Allgemci- ncn die Motive zum Grunde gelegt worden, daß: 1) nach statistischen Angaben Sachsen aus Len 827225 Acker Waldungen', wovon 562360 Acker 'M Privatbcsitze sich befänden, bei weitem weniger Holz Produzire- als es consumirc, was schon aus dem starken Verbrauch, von Tors nnd Steinkohlen,. sowie aus der sehr beträchtlichen Holzeinfuhre aus Böhmen und Preußen hervorgehe, welche letztere späterhin vielleicht aufhören, oder doch zu einem sehr hohen Preise bewerkstelligt werden müßte. 2) Durch die geringe Production der Forsten pra Acker etwa 57</ oder im ganze» Lande 32,054,520^ — 410955. Klafter alljährlich verloren gingen und im Gclde Lie Klafter Holz nur zu 2 Thlr. ange schlagen, dem Lande eine jährliche Einnahme von 821910 Thlr. eittgchc, das Capital an Arbeitslohn, welches dadurch der arbeitenden Classe entzogen werde, noch nicht einmal zn erwägen. Daß, was vielleicht ebenso wichtig sei: 3) durch die Entwaldung für das Land ein gro ßer Nachtheil entstehe: in Bezug auf die Fruchtbar keit durch die Vermiudcrnng des Feuchtigkeitszu- standcs und durch die Zugänglichkeit der Stürme, die ein rauheres Clima hcrvorzubringen im Stande sein, hinsichtlich der Wasscrhaltigkeit der Flüsse durch das rasche Ablaufen der sonst durch den Wald auf- gehaltenen Wasscrmassen, nicht zu erwähnen der zu nehmenden Versandungen der Flüsse. 4) Daß es daher gewiß und unzweifelhaft von großer Wichtigkeit sei, ein richtiges Vcrhältniß zwi schen Wald und Feld zu ermitteln, um sinnlosen Ausrodungen vorzubcugcn, da ein zu Feld gemach tes Waldstück nach einigen Ernten erschöpft sei nnd um ferner Feld zu bleiben, zu viel Dünger erfordere, späterhin aber auch nur mit Mühe und Zeitaufwand in Wald wieder zu verwandeln sei, zumal, wenn dieses auf Boden vorkomme, der zumlandwirthschaftli- chen Betriebe überall nicht geeignet sei. Endlich, wenn man anch ciüwcnden könne, das Bestehende müsse geachtet werden und sei nicht durch ein Gesetz zu verbieten, sowie auch die Landesverfassung den Grundsatz ausspreche, der freien Gebahrung mit dem Eigcnthumc, so müsse man bedenken, daß ein Staats- Verband nur dann bestehen könne, wenn Einzelne die nöthigcn Opfer dem Ganze» gegenüber brächten, welches schon die hin und wieder in einzelnen Staa ten Europa's gemachten gesetzlichen Einschränkungen des Privat-Forstcigenthums bekundeten. Nach Angabe dieser allgemeinen Punkte werden »nn noch besonders die Hauptpunkte der Gesetzge bung zur Berücksichtigung angeführt und zwar unter Trennung Ler körperschaftlichen von den Privat- waldungcn. 1) In Bczng auf erstere wird eine vollständige Beförstcrung als nothwcndig und unbedenklich ge halten, indem die Erhaltung des Vermögens der Körperschaften für die nachfolgenden Generationen Pflicht des Staats und dadurch eine gute Wirth- schaft zu erreichen sei und auch die Erfahrung ge lehrt habe, daß die Betheiligten sich damit einver standen gefunden, welches durch Beispiele aus an dern Ländern ausführlich dargethan und zugleich die Art nnd Weise angegeben, wie diese Beförste- rung zu bewerkstelligen und endlich darauf hinze- wicscn wird, daß namentlich Sachsen einer Revision und Umgestaltung seiner Forstgcsctzgebung sehr be dürfe. Sodann wird 2) in Bezug auf die Privatwaldungen unter Wiederholung Les Grundsatzes: nur die freie Bc-