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277 Der Aussatz: /»Hört! Hört!" soll verworren sein und deshalb nichts zu erwidern aestatten. Der Witz, der darin verborgen liegt, ist freilich fein und gefeilt. Ich babe ilm aber dennoch verstanden, und Andre wahrscheinlich auch; vielleicht >)?s wan Nichts zu entgegnen gewußt. Die Er widerung ist gestattet. Nur frei heraus! Aber soviel bleibt gewißlich wahr: W e M n t DN Die nächste ordentliche Sitzung des deutschen Daterlandsvereins zu Wilsdrus ist nicht Dienstag, den 15. h. M., sondern Montag, den 14- August l848, Abends 7 Uhr, auf dem Rachhaussaale. Gegenstände der Besprechung sind: 1) Bericht über die Bezirtsvereinsversammlnng am 6. August 1848- 2) Dortrag über die Wirren der Leipziger Va- terlandsveceins. 3) Die Feier des diesjährigen Constilu'ionsfestes. 4) Addresse an Sen Abgeordneten Tzschucke. Wilsdrus, den 10. August 1848- Der leitende Ausschuß des deutschen Vaterlandsvererns kWklMMMVtMlll. Hiermit mache ich die Anzeige, daß ich den Herren Gebrüder Lommatzsch in Meißen den Verkauf von Knochenmehl in Commission über geben habe. Proben und Bestellungen nebst Ge brauchsanweisung liegen bet selbigen zur Ansicht bereit. Schloß »Uebigau den 0- August 1q48. Otto Börner. Entgegnung auf die in der Beilage zu Nr- 36 des hiesigen Wochenblattes Seite 271 enthaltene Erklärung des Turnraths zu Wilsdrus, vom 27. v. M., Oe etliches betreffend. Der genannte Turnrath hat in dieser Erklärung das Bestreben und den Sinn der unterzeichneten Gemeindeverlreter für das Beste der hiesigen Commun m einer Weise zu verdächtigen gesucht, welche bei dem größten Theile des hiesigen Publieums nur Unwillen gegen den Turnrath, nicht aber den ge wünschten Erfolg bezüglich der öffentlichen Meinung über das unterzeichnete Collegium hcrvorgebracht, vielmehr zu mehrseitigen Aufforderungen an einzelne Mitglieder desselben feiten 'unserer Mitbürger, den angeborenen Fehdehandschuh anzunehmen und uns gegen obgedachte Erklärung öffentlich auszusprechen, Veranlassung gegeben Hal- Diesen Aufforderungen zu entsprechen genüge Folgendes: In Wahrheit begründet ist, was der Turn- "th j,n Anfänge seiner Erklärung über dieNicht- mnwirtu ng der Stadtverordneten bei der Pacht verhandlung zwischen ihm und dem Bürger Winter, sowie über die erfolgte Bewilligung einer Bcihülse durch eicht und sebre, keben und Beispiel die kcidcn- schaften der Menge binden, bnngt Segen und Gottes lohn; durch leeres Kampfgcschrei sie aufstacheln ist gott los und verwegen. Wer sich aber Kampf und Streit wünscht, nun, der soll ihn haben. «r eh u ss g c n. von 6 Thlr. zu dem Pachtgelds, welche allerdings aus dem Grunde, weil die Turngemeinde als Pri vatgemein de, von der Commun, wenigstens bis jetzt, nichts zu beanspruchen hat oder hatte, nur erst auf ein zweites Gesuch zugestanden wor den, gesagt hat. Was dagegen den gerügten Irrthum in dem Protokolle vom 4. Juli l848 betrifft, welcher ledig, lick in der Verwechselung der Worte „Beihülfe" und „Entschädigung" besteht, so können die Stadtverordneten darin nicht im mindesten einen so unverzeihlichen und unverantwortlichen Fehler oder eine Widerrecktlichkeit finden, wie sie der Turnrath Larzustellcn bemüht gewesen, wenigstens können sie sich nicht der Ueberzcugung hingcben, daß der Turn rath einzig und allein vollkommen sei und nicht auch fehlen oder sich irren könne. Ein weiteres Urtheil darüber mag ebenso der öffentlichen Meinung überlassen bleiben, da das Stadtverordneten Collegium es nach scinemPflicht- und Rcchtsgefühle nicht in seiner Würde findet, Zwist und Streit oder Spaltungen durch verletzende Acußcrungen und Veröffentlichungen in der Commun hervorzubringen oder zu nähren. Aus diesem Grunde müssen wir uns auch un bedingt dagegen verwahren, als hätten die Stadt verordneten irgend einen Theil an den vom Turn» rathe erwähnten Reibungen zwischen Coinmunalgar disten und Turnern gehabt. Oer Turnrath zeiht ferner die Stadtverordne ten des Hohns; doch können dieselben nicht einschen worin dieser in der Berichtigung des Protokolles liegen solle; vielmehr fällt dieß auf den Turnrath selbst zurück, da seine Erklärung fast durchgängig nur in höhnendem und spöttischem Tone abgefaßt und die Stadtverordneten lächerlich zu machen be müht ist. Noch nie Hal das unterzeichnete Collegium weder vor noch nach dem Monat März l848 von Unfehlbarkeit und Unveranlwortlichkeit geträumt; nein, es ist sich vielmehr nur zu sehr bewußt, weiche große Verantwortlichkeit es der Commun sowohl, als dem Staate im Allgemeinen gegenüber hat und eben deshalb hat und wird cs auch stets das In» tercsse der ganzen Commun gegen jeden Dritten und sei es eine ganze Gemeinde nach seinem besten Wissen und Gewissen vertreten und vertheidigen, glaubt aber noch immer Beschuldigungen sich an geblich zu Schulden gebrachter Unwahrheiten, welche lediglich in einem Versehen oder Irrlhume bestehen, mit Nichtachtung übergehen zu können. Im übrigen wäre cs den Stadtverordneten niemals in den Sinn gekommen, die Turner von