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nebenbei einen weitern Angriff gegen diese Vereine unternimmt. In der sicheren Erwartung, daß der Verfasser des Wortes zur Versöhnung am Schluffe seines Aufsatzes sich nennen werde, da er ja selbst als den einzig richtigen und zugleich würdigen Weg zu einer Versöhnung unter Männern verschiedener Ansicht nur den des offenherzigen Austausches der Meinun gen bezeichnet, halte ich, als Mitglied eines consti- tutionellcu Vereines, cs für meine Pflicht, nicht so wohl den Schobcrschcn Aufsatz zu vcrthcidigen, — das wird und kann der Hr. Verfasser selbst besser thun, wenn er cs für nöthig hält, — sondern das „Wort zur Versöhnung" etwas naher zu beleuchten. Ich setze, und wohl mit Rech!, voraus, daß der Verfasser „des Wörles zur Versöhnung" nicht auch Verfasser Les Aufsatzes in Nr. 31 des Wochen blatts „Lie landwirlhschafttich-eonstitutionellen Ver eine" sei» kann, »veil er selbst diese zusammengesetzt Ueberschrtfi geradezu und mit Recht als „unver nünftig" bezeichnet. Um so auffälliger muß cs jedem Vernünf tigen sein, daß Ler, wie gesagt, mir zur Zeit unbe kannte Verfasscr Les Worts zur Versöhnung (den ich von nun an der Kürze halber den „Versöhner" nennen werde) cs von freien Stücken unternommen hat, sogar diese unvernünftige Ucbcrschrift zu vcrthcidigen. Der Versöhner gehört offenbar zu der radicalen oder republikanischen Parthci. Denn er mag nicht Hand in Hand gehen mit den Mitglied'.rn Ler constit. V., welche Lie Grund sätze bcs entschiedenen Liberalismus als ihr Glau- bensbekennlniß ausgestellt haben. Folglich ist Las Unternehmen des Versöh ners ein neuer Beleg für Lie schon oft bewährte Thatsache, daß die Anhänger der radicalen Parthci, oder meinetwegen „der äußersten Linken," selbst daö e i n g c sta nd cn er Maaßen Unvernünftige vcrthcidigen, sobald es von einem Mitglicde ihrer Parthci vorgebracht worden ist und ihren Zwecken zu entsprechen scheint! — Gehört solch ein Verfahren zu dem vorgeschla- gcnen Austausche der gegenseitigen Meinungen und wird dadurch Versöhnung gestiftet? Ich glaube kaum, und Ler Versöhner glaubt cs wahrscheinlich selbst nicht. Unvernünftig, weil zweckwidrig, soll, nach Lem Versöhner, Lie Gründung politischer vermittelst der bestehenden laudwirthschaftlichcn Vereine sein, weil d i e LanL w ir th s ch a ft mi t d er P olit i k Nich ts gemein hat. So stehtö gedruckt S. 268 Nr. 36 des Wochen blattes für Wilsdruf re. Also die Politik gehört nur für Len Gcwerbs- stand, den Handel, die Industrie, für die Künstler und die Gelehrten, mit einem Worte nur für die Städter. Allerdings ist leider in den letzteren bis jetzt fast ausschließlich Politik „gemacht" worden. Aber deshalb geradezu den Satz aufzustellen: die Landwirtschaft, also auch die Anhänger der Land- wirthschafl, die Landwirthe hätten nichts mit der Politik zu schaffen, d. h. sie brauchten sich mit der selben nicht zu befassen, — das ist denn doch, beim Hellen Lichte der oft cilirteu März sonne betrach tet, ein wenig stark. Viag der Versöhner sehen, wie cr mir jenem dictarorischen Grundsätze die fernere Behauptung in Nr. 37 vereinigen will; „cs sei Niemandem eingefallen zu behaupten, die Laudwirthe hätten nicht auch Las Recht, politische Vereine zu bitdcn, ihre politische Uebcrzeugung geltend zu machen und zu verfolgen." Leicht dürfte cs ihm nicht werden. Der Versöhner bezeichnet ferner die Gründung der constit. V. vermittelst der bestehenden landw. V.'als einen Mißbrauch. Worin abcr dieser Mißbrauch bestehen soll, das hat cr nicht gesagt, wenn mau nicht wiederum als Grund gelten lassen will, „weil Lie Laudwirthschaft mit der Politik nichts gemein hat." Niemand wird leugnen, daß in den landw. V. ein einfaches und bequemes Mittel la^, schnell und gleichmäßig im ganzen Vaterlande die Grundsätze des neugebildctcn politischen Vereines bekannt zu machen und zur Theiluahme an einem Unternehmen aufzu fordern, welches von Landwirthen ausgegangcn, aller dings, abcr durchaus nicht ausschließlich, die politischen Interessen des platten Landes fördern und die Bewohner desselben zu immer besserer Er- kcnutniß derselben bringen will. Unerlaubt, oder unehrenhaft ist dic Anrufung der landw. V., hierzu m!t;uwirkcn doch keinesfalls. Was abcr nicht verboten iss, bas ist ja bekannt lich erlaubt. Weshalb ereifert sich also der Versöhner so sehr übcr jene Maßregel ? Weil es Ler radicalen Partei unangenehm, außerordentlich unangcuchm ist, daß durch die const. Vereine ihrem unaufhörlichen Vorwärtsstürzen, (was von wirklichem Fortschritt sich ungefähr ebenso unterscheidet, wie ein Schnellläufer von einem rüstig schreitenden Wanderer), ihren zwecklosen, ja schädli chen Wühlereien ein neuer gewichtiger Damm cnt- gegcngcsctzl wird. Darum die Persönlichkeiten in dem Aufsätze dcS Versöhners gegen Prof. Schober, wie gegen d°ie au die Spinc Les Vereins gestellten Männer; dar um dic zahlreiche» gegen dieselben geschleuderten Verdächtigungen, darum endlich die spaßhafte Be hauptung des Versöhners, daß diese Männer sich jetzt jeder politischen Thätigkcit fern zu halten hät ten, weil sic z. B. im vorigen Jahre sich nicht be rufen gefühlt hätten die Freiheit zu erringen. Spaßhaft nenne ich diese Behauptung, weil sie den Versöhner in eine» argen Widerspruch mit sich selbst bringt. Wenn immer nur dieselben, welche z. B. im vorigen Jahre „Lie Freiheit zu erringen sich bemüht haben," berufen sein sollen, sie auch ferner zu ver- thcidigen, wer soll dcuu am Ende für die Freiheit Etwas thun, wenn jene „berufenen Vertheidigcr"