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Wochenblatt WikSdruf, Tharaud, Nossen, Sievenlehn »m- die Umgegenden. Achter Jahrgang. Freitag, den 28. April 1848. 17. Verantwortlicher Nedacteur und Verleger: Albert Reinhold. -rwkint alle Freitage ein-Nummer. Der Pr-i« für den DIcrteliadrgang detkäat 10 Nqr. Eämmttlche Köntal. »oft. Monta« «ekanntmachungen, welche im nächsten Siu» erschein?» sollen, w7rdt» ,n «jlSd?ufbi« L»ck !5m„» dlS Montag Nachmittag« 5 Uhr, und In Rossen bi« Mittwoch Vormittags n Ubr angenommen. Mittag eingehende Zusendungen auf Werlan-en durch die Poft an den Druckort b-sSrd-rt werden, so da» ne in da di^N-enlur de«Ä°^ün,^ dieselben unter den Abr-ff-ni An di, «eda-tion d-S Wochenblattes in WilSdruf", „an Wochenblatt»« in Tharand " und ,, an die Wochenblatt«- Expedition in Rossen". In Meißen werden Aufträge . Buchhandlung »vn «. «. «linkicht und Sohn desorgt. Siwaige Beiträge, welch« der Lende,>z d-S Blatte« entsprechen, sollen stets nut großem Danke angenommen werden. Die Redaction. Verordnung, wegen einer Abänderung der die Wahlen zur deutschen Nationalvertretung betreffenden Verordnung vom 10. April 1848. Wir, Friedrich August, von GOTTES Gnaden, König von Sachsen rc. rc. rc. finden zur Vermeidung von Minornätswahlen für angemessen, die iss Z§. 20 und 24 der Verordnung vom 10. d- M-, die Wahl deurscher Nationalvertreter betreffend, getroffenen Bestimmungen dahin abzuändern: a) daß zur Erwählung eines zur National-Drrtretung Abgeordneten in der Regel die absolute Slim» menmehrhcil erforderlich sei, die relative aber, und bei Stimmengleichheit das Loos nur dann erst ent scheide, wenn bei zwei vorhergegangenen Abstimmungen eine absolute Stimmenmehrheit nicht zu erlangen war; ö) daß bei dem Ausfälle des gewählten Abgeordneten, oder dessen längere Zeit andauernder Behin derung nicht derjenige statt seiner eintrete, welcher nach ihm die meisten Stimmen hatte, sondern daß die Wahlmanner eines jeden Bezirks nach der Wahl des Abgeordneten auch noch einen Stellvertreter ernen nen, wegen dessen Wahl diejelben Bestimmungen gelten, wie für die Wahl des Abgeordneten. Demzufolge ist cs auch nölhig, daß die Abstimmung der Wahlmänncr nicht, wie cS nach §. 18 und 20 nachgelassen war, an mehreren Tagen nach einander erfolge, sondern daß sie zu einer für alle Wahl- mänuer des Bezirks übereinstimmend anberaumcen Zeit staltfinde und die erscheinenden Wahlmanner, wegen der doppelten Wahl eines Abgeordneten und eines Stellvertreters, und der nach Befinden erforder lichen Wiederholung der Abstimmung, bis zum Schluffe der Wahlhandlung versammeit bleiben. Ucbrigcns haben die Bczirkswahl-Deputationen und insbesondere die denselben bcigeordnctcn Regie« rungs-Commiffare darauf, baß die §§. 1l und 17 der Verordnung vom 10. dieses Monats erwähnten Anzeigen ohne alle Verzögerung eingchen, zu sehen und da nöthig gegen säumige Obrigkeiten mir Straf- ausiagen zu verfahren. Hierüber haben Wir gegenwärtige Verordnung nach §. 88 der Vcrfassungsurkunde erlassen und solche, unter Vordruckung Unseres Königlichen Siegels, eigenhändig unterschrieben. Dresden, am 20. April 1848. Friedrich August. I)r. Alexander Karl Hermann Brann. Dr. Ludwig Karl Heinrich v. d. Pfordtcn. Robert Georgi. Martin Oberländer. Carl Friedrich Gustav von Oppel!. st.