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389 gelegene Drcihufengut Johann Gotthelf Traugott Wcrncr's, rvclches mit Berücksichti gung "der Oblasten 28148 Thlr. 2 Ngr. — Pf. ortsgerichtlich gcwürdert worden ist, den sechsten Februar 1847 an hiesiger Gerichtsstellc öffentlich versteigert werden. Indem man solches unter Hinweisung auf die an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Birkenhain aushängenden, Beschaffenheit, Werth und Oblasten des Grundstücks naher beschreibenden, Patente veröffentlicht, ladet man alle Kauflustige, in dem angesetzten Termine zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuweisen, ihre Gebote zu eröffnen und der Versteigerung des Werner'schcn Grundstücks nach Vorschrift der Gesetze sich zu versehen. Gericht Wilsdruf, den 21. November 1846, Hennig, Ger.-Dir. Bekanntmachung. Amtswegen wird hierdurch bekannt gemacht, daß verschiedene zu dem Nachlasse Johann Chri stian Friedrich Scheinerts zu Reichenbach gehörige Superinvcntarien und andere Mobilien den 14. December 1846 und nach Befinden den folgenden Tag in dem Nach laßgrundstücke von früh 9 Uhr gegen sofortige Zahlung in gangbaren Münzsortcn 'öffentlich ver steigert werden sollen. Ein Nerzeichniß der zu versteigernden Gegen stände wird einige Tage vor der Auction im Nach- laßgrundstücke und an Amtsstelle zur Einsicht bereit liegen. Nossen, am 21. November 1846. Königl. Sächsisches Justizamt allda. Canzler. Oeffentlicher Aufruf. Nachdem die Folien der Grund- und Hypo thekenbücher für die Stadt Wilsdruf, das Dorf Grumbach,) Wüsdrufer das Dorf Braunsdorf,) Sheils, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß vorbereitet worden sind, so wiro Solches, und daß Entwür fe besagter Grund- und Hypothekcnbücher, für Alle, die daran ein Jntercste > oben, an Gerichtsstelle zu Wilsdruf bereit liegen, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Zugleich werden diejenigen, welche gegen den In halt dieser Grund- u. Hypotbekenbücher wegen ihnen an Grundstücken jenes Orts zustekender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben möchten, hier mit aufgeforkert, diese Einwendungen binnen 6 Monaten und längstens den 6. Januar 1847 allhier anzuzeigen, unter der Verwarnung, außer dem dieser Einwendungen dergestalt verlustig ge achtet zu werden, daß ihnen gegen dritte Besitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in die Grund- und Hypothekcnbücher eingetragen werden keinerlei Wirkung beigclegt werden wird. Wilsdruf, den 2. Juli 1846. Das von Schönberg'schc Gericht allda, und Paul Theodor Buchheim ae/. ss». In Abwesenheit des Justitiars. Bekanntmachung. Einer ausgeklagten Schuld halber soll das Meister Friedrich Wilhelm Claußen zugehörige mit 40,,, Steuereinheiten belegte Schmiedegrundstück zu Löbschütz Nr. 8. des Brand- und Nr. 8. deS Steuerkatasters, welches unter Berücksichtigung der dauf haftenden Abgaben dorfgcrichtlich auf 530 Thlr. —- — - gcwürdert worden, mit einigen aus 28 Thlr. — - —» taxirten Schmiedehandwerksstücken den 9. Februar 1847 an ordentlicher Gerichtsstelle zu Heynitz zur öf fentlichen Versteigerung gelangen. Alle Diejenigen, welche dieses Grundstück mit einer darauf ruhenden, bei dessen Würderung außer Berücksichtigung gebliebene Herberge zu erstehen Willens, haben sich daher gedachten TageS noch vor 12 Uhr Mittags an Gerichtsstellc zu Heynitz anzumelden, über ihre Zahlungsmittel sich gehörig auSzuweisen und ihre Gebote zu eröffnen, woraus nach 12 Uhr Mittags die Licitation beginnen und Demjenigen, welcher das höchste Gebot getkan ha ben wird, das Grundstück gegen sofortige Erlegung deS 10. Theiles der Licitationssumme zugeschlagen werden solle. Die Beschreibung des Grundstücks nebst den zu übergebenden Schmiedegeräthschaften sowie die Oblasten und ungefähre Taxe inglcichen die Sub- hastationsbedingungen findet man in dem in der Schänke zu Heynitz ausgehangcnen Anschläge. Wunschwitz, am 23. November 1846. Die Adelich Heynitz'schcn Gerichte. Schreyer. Anzeige. Der Unterzeichnete beabsichtigt, vom 15. Dec. d. I. an einen Lehrcursus in der Stenographie nach Gabclsbergcnschcm System zu beginnen. Er ladet dahcr alle Diejenigen, die sich dafür interessi- ren, freundlichst ein, daran Theil zu nehmen, und sich wegen weiterer Rücksprache gefälligst bei ihm anzumelden. Da die möglichste Weitcrverbreitung der Stenographie, als einer so nützlichen Kunst,