28 Auszug aus dem ProLocolle über die Sitzungen der Stadtverordneten zu Nossen. Sitzung vom 6. November 1847. 1) Rathsbeschluß vom 15. September 1847 bei andcrweitcr Mittheilung des Cbnccpts der Beschwerde wegen vorzugsweiscr Vertheilnng von Waldhölzer». Beschluß: Bei der Resolution des Stadtraths Beruhigung zu fassen und dem Vorstände die schließliche Redaction der Beschwerde zu übertragen. 2) Rathsbeschluß vom 9. October 1847 in Betreff der dem Stadtkassircr Engel vorgeschricbcnen Expeditionsstundcn. Beschluß: Dem Rathsbeschlusse beizutreten, und den Stadtrath zu ersuchen, den Stadtkassircr zu veranlassen, daß er durch einen Anschlag an seine Thürc die ausgesetzten Expeditionsstunden bekannt mache. 3) Abfällige Ministerialvcrordnung vom 25. Sept. d. I. auf das vom Rathe wegen unentgeltlicher Ueberlassung von Fcucrungsmatcrial zum Zwecke Ler Armenpflege gestellte Gesuch. Beschluß: Beruhigung zu fassen. 4) Verordnung der Königs. Hohen Brandversicherungs-Commission in Betreff der von der hiesigen Commun gesuchten Unterstützung zu Anschaffung von Hanf-Fcucrcimcrn, ingl. Gutachten des Brandversiche- rungs-Jnspector Treutler über den Befund des eingercichtcn Probecimcrs. Beschluß: Bei der von den dießseitigen Mitgliedern der Baudcputation gegebenen Auskunft Beruhigung zu fassen und zu seiner Zeit weitern Antrag zu stellen. 5) Anzeige vom 9. Octobcr d. I. Lie Nichtannahmc des Lem Kirchcnvorstcher Hrn. Lcutcritz hier zu- gedachten Friedcnsrichtcramtcs betr. Beschluß: Von der Wahl eines Friedensrichters nunmehr gänzlich abzusehen und dieß dem Rathe zurückzumclden. 6) Rathsbeschluß vom 9. October d. I. die Beantwortung die gegen die Schulkassenrechnung pr. so. 1846 gezogenen Erinnerungen betr. Beschluß: Die Justisikatiou nun auszusprcchcn- 7) Mittheilung des Haushaltplans für die allgemeine Nossener Parochialkasse pr. so. 1848. Beschluß: Zur Vorprüfung dem stellvertretenden Vorsitzenden Höffner zu übergeben. 8) Rathsbeschluß vom 23. Octobcr 1847 die von Ler Straßenbau - Commission verlangte Verbreite rung des von Nossen nach der Bcycrmühle führenden Communicationswcgs betr. Beschluß: Dem Rathsbeschlusse und dem Gutachten derBaudcputation, daß man nämlich auf Verbreiterung des Wegs sich nicht cinlassen könne, bcizntrcten, und den Stadtrath zu ersuchen, die beim Königl. Justizamtc über die Herstellung des Bobcrwiescnwegs ergangenen Acten sich zur Einsicht und Benutzung mitthcilcn zu lassen. 9) Mittheilung des Vcranschlags über Einnahme und Ausgabe bei der Armenkasse zu Nossen auf's Jahr 1848. Beschluß: Die Verprüfung des Armenkassenhaushaltplans pro so. 1848 dem Stadtverord neten Leonhardt zu übertragen. 10) RathSrcsolution vom 23. Octobcr d. I. dic Justisikatiou der Armcnkasscnrcchnungcn pr. so. 1845 und 1846 bctr. Beschluß: Den Schlußbericht über die Erledigung der Erinnerungen gegen die Armenkassen- rcchnungcn aus die Jahre 1845 und 1846 dem Stadtverordneten Leonhardt zu übertragen. Sitzung vom 24. November 1847. 1) Bericht des Stadtv. Leonhardt über Lie Defeetur der Armcnkassenrechnung pr. so. 1845 und 1846. Beschluß: Die noch offenen Zlonits zur bald thnnlichstcn Erledigung an den Stadtrath our» setis abzugcbcn. 2) Der Stadtverordnete Leonhardt erstattet Bericht über die Verprüfung des Armenkasscnhausplans pr. so. 1848. Beschluß: Eine Reduction der auszuschrcibcnden Armcnanlagcn bis auf 250Thlr. zubcantragcn. 3) Der Stadtverordnete Höffner trägt Len von der Rechnungs-Deputation entworfenen und vom Rathe genehmigten Haushaltplan pr. so. 1848 vor. Beschluß: Den Haushaltplan seinem ganzen Inhalte nach zu genehmigen, und denselben an den Nath zurückzugeben. Sitzung vom 4. Dccember 1 847.' 1) Vergleichsvorschlag der Hauboldschcn Erben wegen Entrichtung von 30 Thlr. zur Armenkasse und 20 Thlr. zur Schulkassc von den aus sic erblich übcrgegangcncn in der Stadtflur Nossen gelegenen Grundstücken. Beschluß: Diesen Vergleichsvorschlag abznlchnen, vielmehr bei dem frühcrn Beschlusse, die Abgabe zu ihrem vollen Betrage zu erheben, zu verharren, gleichzeitig aber darüber beim Rathe anzufragcn, ob nicht von Auszügen, insofern sic cin Theil des Kaufprciscs sind, nach dcmWcrthe des Auszugs die Abgabe zur Armen- und Schulkassc mit erhoben worden sei?