Volltext Seite (XML)
Woche it-latt für Sechster Jahrgang 43 Freitag, den 23. October 1846. Mil König!. Sachs- Conc»ssion. Verantwortlicher Rcdacteur und Verleger: Albert Reinbold. ilS-kttf, Lharand, Stoffen, Sievenlehn und die Umgegenden» !v°n di-I-r Z-I'schrifl -rsch-lnl all- Kr-nag- -ln- Rumm-r. D-- Pr-I« für s-n Ds-rt-ljahrgang d,trägt l« Rgr. Sämmtltche Kknigl. Postämt-r d-s Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachung,n, welche j»> nächsten Sluck erscheinen sollen, wer den in WilSdruf d>« Montag Abends 7 Uhr, in Lharand bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags >l Uhr angenommen. Auch linnen bis Mittwoch Milla, eingehende Zusendungen auf Verlangen durch di- Poft «n b-n Druckoel befördert w<rb«n, sodaß st- in d-r nächst,n stumm,r -rsch-inrn. Wir -idill-n uns di-s-lb-n unl-r d-n Adrest-n : ,,an di» Redaktion des Wochenblattes in WilSdruf," ,,an dl« Agentur des Wochenblattes in Lharand," und „an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." Zn Meisten nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be stellungen an. Slwaig, B-ilräg- , wrlch, d-r T-nd-nz des Blattes entsprechen, sollen fiel« mit groß-m Danke angenommen werd,». Die Redaction. Auszug aus dem Protokolle über Vie Sitzungen der Stadtverordneten zu Nossen. (Sitzung ain 9. October 1846.) 1) Mitteilung verschiedener Nathsbeschlüsse vom 12. September d. I., mehrere von der Bau- deputation beantragte Cvmmunbaue betreffend. Beschluß: ». Man beharrt bei dem frühem Anträge, die sofortige gründliche Wiederher stellung des sogenannten Augustusberger Fußsteigs betreffend, ermächtigt oen Stadtrath zur Erhebung eines Handdarlehns aus der Sparkasse, und überläßt bei ctwanigcr fernerer Ablehnung des diesseitigen Antrags dem Stadtrath jegliche Vertretung. K. Man bleibt bei dem früheren Beschlusse wegen Geradelcgung des linken Muldenufers am Floßplatze stehen, und trägt im Falle der Stadtrath der diesseitigen Resolution nicht bei- tretcn sollte, auf Berichtserstattung zur Königlichen Hohen Krcis-Direction und Anzeige bei der Uferbau-Commission an, damit von letzterer über die Zweckmäßigkeit des diesseitigen Antrags Entschließung gefaßt werde. 2) Rathsbeschluß, die von der Bau- und Wirthschafts Deputation mit dem Besitzer der Obermühle Johann Gottlob Funke, wegen Benutzung der Mühlarabenufer, gepflogenen Verhandlungen betreff. Beschluß: Man tritt der stadträthlichen Resolution, — daß von der Bau- und Wirth- schafts-Deputation alljährlich im Herbste erörtert werde, in wie weit das Holz wegzu schlagen ist, um Funken vor wirklichen Nachtheilen bei Pflegling des Mühlgrabens zu schützen, — bei, ferner ist man damit conform, daß annoch eine Conventionalstrafe für