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Wochen-latt für Wilö-ruf, Dhavan-, R offen, Sievenleh» und die Umgegen-m Sechster Jahrgang. 37. ./W Freitag, den 11. Seprencher 1846. Mil Äönigl. Sachs- Eoncession. Bcranlwortlichcr Rcdactcur und Verleger: Albert Reinhrl». »,n »><I«r Zeltschrls! »schein, «o- Areiiagk -In« Ru»m«r. Der Peil« für den Wierkeljahrzang drträzk lo «gr. Tämmlllche König,. Po^ämtcr de« Inlandes nehnien Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheinen sollen, wer. d-n >n Wilsdruf bi« Montag Abends 7 Uhr, in LharanL bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bi« Mittwoch Vormittags lt Uhr angenommen. Alich können bi« Mittwoch Mittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch di« P«M «» den Druckort befördert werden, sodaß sie in der nächsten Rümmer erscheinen. Wir erbitten uns dieselben unter den Adressen: „ÜN isst Redaction des Wochenblattes in Wilsdruf," ,,an die Agentur des Wochenblattes in Tharand," und „an die Wo chenblatts- Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr Buchdruckereibesitzer Klinkicht jun. Auftrage und Be stellungen -an. etwaig! Beitrage, welche »er Tendenz des Klattes entsprechen, sollen stets mit großem Danke angenomme» worden. Di« Redaction. Warnung. Schon ost ist dadurch, daß unbeaufsichtigte Kinder mit Streichzündhölzchen gespielt haben, FeucrS- gefahr entstanden und nicht immer durch rechtzeitige Dazwischenkunft Erwachsener beseitigt und eine wirkliche Feuersbrunst verhütet worden. Im Bezirke der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschaft sind erst ganz neuerdings wie der, und zwar im Laufe einer Woche, zwei Fälle vorgckommen, wo auf diese Weise großes Brand unglück hatte entstehen können, und die Gefahr schon eine solche Höhe erreicht hatte, daß, wenn der Zufall das Herbeikommen und rasche Einschreiten Anderer nur wenige Augenblicke verzögert hätte, der Ausbruch eines Schadenfeuers von unübersehbarem Umfange unvermeidlich gewesen wäre. In dem einen Falle nämlich war auf solche Weise dürres, an einer Scheune aufgesetztes Reißig schon bis zum Rauchen angegangen; in dem andern sogar ein ebenfalls an einer Scheune ausgestellter beladener Heuwagen in Hellen Brand gerathcn, durch welchen, ohne die rasch und zweckmäßig gelei stete Hülfe, nicht allein die mit Stroh gedeckte Scheune, sondern auch durch diese die nächsten Gehöfte und Häuser mit Kirche, Pfarre und Schule mit unmittelbarer Gefahr bedroht wurden. In beiden Fällen hatten die betreffenden Kinder die von ihnen gemißbrauchten Streichzündhölz- chen ihren Eltern weggenommen. Dieß würde aber nicht möglich gewesen sein, wäre das Zündzeug an einem den Kindern unzugänglichen Orte aufbewahrt oder unter Verschluß gebracht gewesen. Die Amtshauptmannschaft sicht sich dadurch veranlaßt, nicht nur solches zur Warnung für Jeder mann, insbesondere aber für die Vorstände und erwachsenen Mitglieder aller Haushaltungen auf dem Lande, bekannt zu machen, sondern auch, unter Hinweisung auf die zur Verhütung von 'Feuersgefahr in der Dorffeuerordnung vom 18, Februar 1775, Cap. 1. §. 18 rücksichtlich der 'Aufsicht über Kinder,