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222 ' stehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, ihre Einwendungen binnen einer Frist von sechs Monaten, spätestens bis zum 28. Januar 1847 bei hiesigem Amte anzuzeigcn, unter der Verwar nung, daß sie derselben außerdem dergestalt lustig gehen werden, daß ihnen gegen dri'^.Be sitzer und andere Rcaldcrcchligtc, wcG»- als lolche in das Grund- und Hypotbeken?"^ werden ein getragen werden, keinerlei W^ung beizulegcn ist. Königliches Justiz-Amt am 29. ^uni 1846. Kanzler. Göhler. Oeffentlicher Aufruf. Nachdem die sämmtlicken Grundskücksfolien, aus denen das Grund- und Hypotkekenbuch sür das Dorf Haßlau bestehen soll, zur Einschreibung in das Grund- und Hypothekcnbuch vorbereitet sind, so wird sol ches und daß der Entwurf gedachten Grund- und Hypothenbuchs für Alle die daran ein Interesse haben, zur Einsicht an hiesiger Amtsstelle bereit liegt, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden dabei Alle, welche gegen den Inhalt dieses Grund- und Hypothckcnbuchs wegen ihnen an Grundstücken zu Haßlau zustehender dinglicher Rechte etwas einzuwenden haben, aufgefordert, ih re Einwendungen binnen einer Frist von 6 Mo naten, spätestens bis zum 3. Februar 1847. bei diesigem Amte anzuzeigcn, unter der Verwar nung, daß jsie derselben außerdem dergestalt ver lustig gehen werden, daß ihnen gegen dritte Be sitzer und andere Realberechtigte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch werden einge tragen werden, keinerlei Wirkung beizulegen ist. Justizamt Nossen, am 4. Juli 1846. Canzler, Göhler. Bekanntmachung. Oer Erbthcilung halber sollen die zum Nach, affe Carl Heinrich Lantschens, weil. Rich ters und Hufichmidls allhier, gehörigen Grundstücke, in nachstehender Reihenfolge: 1) die Eartcnnahrnng hicrsclbst Nr. 9 des Drand- versicherungskatasters und Nr. 17 des Steu- erkarasters, welche ein Areal von 4 Ackern, 33 Quadrat-Ruthen, mit 148,47 Steuerein heiten umfaßt und 3008 Thlr. dorfgerichtlich gewürdert ist, mit darauf ruhender Realschmie degerechtigkeit, auch mit Schmiedehandwerks' zeuge und mit Wirthschaflsinvencac ferner anwalze ndcn Grundstücken: 2) das Feld mit Grasrand Nr. gg und 103 des hiesigen Flurbuchs, 287 Quadrat-Ruthen mit 27,97 Steuereinheiten, 418 Thlr. dorf gerichtlich gewürdert; 3) das Feld Nr. 113 des Flurbuchs, 2 Acker 208 Quadratruihen, mit 84,03 Skeuereinhei- ten, 1128 Thlr. dorfgerichtlich gewürdert und zwar dieses Feld in 4, der Große nach einan der gleichen Parzellen; mich mit Genehmigung der Gerichtsbehörde zu Schleinitz nachfolgende, unter deren Jurisdiction gelegene Grundstücke: 4) das Feld mit Wiese Nr. 151 und 172 des Flurbuchs, 1 Acker 24 Quadrat-Ruthen,mit 27,12 Steuereinheiten; 5) das Feld mit Wiese Nr. 153 und. 174—Acker 291 Quadrat-Ruthen, mit 23,89 Steuerein heiten, beide Felder (4 und 5) mit Wiesen zu- lammen 425 Thlr. dorfgerichtlich gewürdert; endlich 6) das Feld mit Wiese Nr. 150 und 171 des Flurbuchs, 159 Quadrat-Ruthen, mit 13,77 Steuereinheiten, 150 Thlr. dorfgerichtlich ge» würden, den 21. Juli 1840. an hiesiger Gerichtsstelle zur Subhastation gelangen. Alle diejenigen, welche auf solche Garten- und Schmicdcnahrung nebst Wirlhschaftsinventar und Schmiedehandwerkszeuge, oder auf die eine und die andere der beigcführten walzenden Parzellen zu bie» ten Willens, haben sich gedachten Tags noch vor 12 Uhr Mittags an Gerichlsstelle hierselbst anzu- melden und ihre Gebote zu eröffnen, worauf nach 12 Uhr Mittags die Licitacion der einzelnen Grund stücke in der vorstehend angedeuteten Reihenfolge beginnen, und demjenigen, welcher das höchste Ge bot gerhan haben wird, das erstandene Grundstück gegen Erlegung des 10., Theils dec Erstehungs- summe zugeschlagen werden soll. Was die übrigen Subhastationsbedinqungen, ingleichen die nähere Beschreibung dec Lantsch'scken Garten- und Schmiedenahrung nebst Wirlhscyafts- und Schmiedeinventar sowohl, als der beigcführten Parzellen, ferner die darauf ruhenden Oblasten und die speciclle Würdcrung der einzelnen Grundstücke an- langc, so bezieht mau sich auf die im hiesigen und im Gasthofe zu Wcndischbora ausgehangcnen An schläge. Uebrigcns macht man noch bemerklich, daß die Schmiede Lamschens, als die einzige im hiesi gen Orte, worin das beträchtliche Rittergut und zahlreiche Baucrgütcr sich befinden, zumal bei der isolicten und abgeschlossenen Lage des Dorfs, stets schwunghaft betrieben worden ist, und daher diese Schmiede mit Realgcrechtigkeit von jeher als eine der wertvollsten Dorfschmieden der Umgegend mit Recht angesehen ist. Miltitz mit Zwuschwitz, den 23. Mai 1846. Die Adel ich Heynitz'scheu Gerichte. Schreyer, Gec.-Derw.