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Wochen-latt Kat. das für na- Z «ilS-ruf, Tharand, Noffen, Siebenlehn L und -re Umgegenden, des um ., — Sechster Jahrgang. aßt, ./IF Frei,ag, »t» 2ö. Juni >846. - 2Y. r» , Mit König!. Sachs. Conceffion. Kerankwortttcher Redacteur und Verleger: Albert Rcinhpld. . d. tkm Zo- zrrt ah- Äc, »i<s» Z>Nsch«ifl <'sch«i»I «»« Intta,« «IN» Xumm-r. Der Preis für »«» sx»l«lj<>hr,aii§ b«ttä,t I« «,r. TänimNIchk K4»ißl Postämter des Inlandes nehmen Bestellungen darauf an. Bekanntmachungen, welche im nächsten Stück erscheine« sollen, wer» -« in WilSdrus dii Montag Abends 7 llhr, in Tharand bi« Montag Nachmittags 5 llhr und in Nossen bis Mittwoch Vormittags ll Uhr angenommen. Luch rönnen bi« Mittwoch Wittag eingehende Zusendungen auf Verlangen durch die Poft »« den Drucksri desordert werden, sodaß st» in der nächsten Rummer erscheinen. Wir «rdtlten unt dieselhen unter den Adressen: „an dir Redactton deö Wochenblattes in WilSdrus," „an die Agentur des Wochenblattes in Tharand," und ,,an die Wo chenblatts-Expedition in Nossen." In Meißen nimmt Herr «uchdruckerehbesißer Klinkicht jun. Austras« und Be stellungen an. etwaige »eiträg« , welch! der Truden, d-s BlaN.S entspreche», sdllen stets mit große« Dante angenommen wrrdrn. Di« Redaction. B eschl ü s s e an tem o. S. jne« us- v. ä. 89, >an. st. 'tn h. der Stadtverordneten zu Tharand aus der 5. öffentlichen Sitzung. (20. 2 u n i.) Nach Verlesung und Vollziehung des über die 4. Sitzung aufgenommenen Protokolls, thcilt der Vorstand dem Collegium 1) den Inhalt der über die Niederlassung des Eisenhändler Wenzel ergangenen Ministcrialvcrfü- gung unter dem Bemerken mit, daß er nunmehr, da die zwischen Wenzeln und dem Messerschmidt» meister Schleinitz abgeschlossenen Verträge wieder aufgelöst sein sollten, ein Verbot gegen die Fort stellung des Wenzelschen Eisenhandels auf Grund der stadtrathlichen Vollmacht ausbringcn werde, als womit sich die Stadtverordneten einverstchen. 2) Die Parochialcassenrechnungen von 1843 und 1844 werden der Rechnungsdeputation zur vorläufigen Prüfung ausgeantwortet. 3) Der Antrag des Stadtraths auf Abtragung der Nebengebäude des Rathhauses findet rücksicht lich des Schuppens vollständige, rücksichtlich des Stalles nur in soweit Genehmigung der Stadtver ordneten, als der letztere nicht gewölbt ist, und was die Verpachtung des Rathhauses betrifft, so neh men die Stadtverordneten an, daß mit den Räumlichkeiten auch zugleich die städtische Schänkbefug- niß mit verpachtet werde. 4) Die Stadtverordneten bringen sodann die Erledigung der Frage in Erinnerung: ob zum neuen Schulhaus noch ein neues Seitengebäude errichtet oder das alte Schulhaus als solches hergestellt und- behalten werden soll? eine Frage, die schon längst ihrer Beantwortung entgegcnharrt,