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Tharandt, Nassen, Ziebenlkhn und die Umgegenden. Amtsblatt fSr die Königl. Amtshanstmaunschasi zu Meißen, das Köniql. Amtsgericht und den Eladtrath zu Wilsdruff. 45. ^r»I>rjjx»NA <»sch«i>«t »iichentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnemenlpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pjg. — Inserate werden A»nt«i» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 16. Dienstag, den 24. Februar 1^5. Bekanntmachung. AuS Anlaß einer hier eingegangenen Beschwerde, daß namentlich Seiten ländlicher Militärpflichtiger an den Musterungstagen auf dem Marsche nach und von dem Gestellungsorte allerhand Unfug getrieben werde, sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, jedwede Musikbegleitung auf diesen Märschen hiermit zu untersagen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 150 Mark oder entsprechender Haft geahndet. Meißen, am 20. Februar 1885. Königliche Amtsbauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachllng. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden zu einer Besprechung über die Krankenversicherung der Arbeiter und sonstige, die Gemeindeverwaltung betreffende Angelegenheiten für Dienstag den 3. Mär; dieses Jahres Nachmittags 4 Uhr in's Gasthaus zum weißcn Adler zu Wilsdruff hiermit eingeladen. Meißen, am 21. Februar 1885. Königliche Amtsbauptmannschast. v. Bosse. Aekanntmachung, die sogenannten Bockbierfeste betr. In neuerer Zeit ist es auch im hiesigen Bezirke wiederholt vorgekommen, daß Schankwirthe zu sogenannten Bockbierfesten mit dem Bemerken, daß jeder Trinker das 10. Glas unentgeltlich erhalten solle, oder unter ähnlichen zum Unmaßen Genüsse anreizenden Versprechungen, eingeladeu haben. Dir unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft nimmt hieraus Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß Schankwirthe, welche es begünstigen, daß in ihren Schankstätten Trinkgäste sich in geistigen Getränken übernehmen, nach Z 135 der Armenordnung mit Geldstrafe bis zu 60 M. —. oder mit Haft zu bestrafen sind. Meißen, am 19. Februar 1885. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung, die Einreichung von Baugesuchen betr. Die Herren Gemeindevorstände sind wiederholt darauf hingewiesen worden, daß sie vor Abgabe der bei ihnen eingehenden Ge suche um Baugenehmigung die Vollständigkeit und Richtigkeit der Situationszeichnungen, insbesondere hinsichtlich der angegebenen Ent fernungen von den Nachbargrenzen, den Eisenbahnen, den öffentlichen Wegen, Wasserläufen, Brunnen u. s. w. genau zu Prüfen haben. (Bergt. Leitfaden für die Gemeindevorstände, 5. Auflage ß 124 Seite 169.) Da trotzdem wiederholt unvollständige oder unrichtige Situationszeichnungen hier eingereicht worden sind, so wird die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft künftig die Nichtbeachtung obiger Vorschrift nach Befinden mit Ordnungsstrafen ahnden. Meißen, am 19. Februar 1885. Königliche Amtsbauptmannschast. V. Bosse. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige FrühjahrSmarkt wird Donnerstag, den 12. und Freitag, den 13. März abgehalten. Wilsdruff, am 23. Februar 1885. Der Stadtaemeinderath. - Ficker, LogeSgeschichte. Berlin, 20. Februar. Se. Majestät der Kaiser hat nunmehr bestimmt, daß im Herbst d. I. das im Großherzogthum Baden gar- nisonirende vierzehnte Armeekorps vor ihm persönlich große Manöver abhalten soll, und zwar außer einer großen Parade, Korpsmanöver gegen einen markirten Feind und dreitägige Feldmanöver unter dem Kommando des Generals der Infanterie v. Obernitz. Bei der großen Parade wird der Großherzog in seiner Eigenschaft als Generalinspektor der fünften Armeeinspektion, zu der das vierzehnte Armeekorps gehört, dieses seinem kaiserlichen Schwiegervater zunächst im Ganzen, sodann an der Spitze der Leibregimenter, deren Chef er ist, vorführen. Seine Söhne, der Erbgroßherzog Friedrich und Prinz Ludwig Wilhelm, so wie die Prinzen Wilhelm und Karl werden bei ihren resp. Regimentern eintreten. Der badische Hof wird aus Anlaß der Kaisermanöver meh rere größere Festlichkeiten veranstalten, auch werden zahlreiche fremd herrliche Offiziere in Karlsruhe eintreffen. Ferner wird nach den bis herigen Anordnungen ein großes Rennen bei Baden-Baden stattfinden. Brgmstr. Auf dem letzten Hofball in Berlin wurde Professor Schweninger durch eine huldvolle Ansprache des Kaisers ausgezeichnet. Se. Majestät erkundigte sich sehr eingehend nach der Kur, der sich Fürst Bismarck nach der Methode des Professors Schweninger unterzogen hat, und sprach dem Professor Schweninger seinen Dank dafür aus, daß er die Gesundheit des Fürsten wieder hergestellt habe. „Den Fürsten," schloß Ler Kaiser, „müssen Sie mir gesund erhalten, ganz gewiß." Bismarck lobt sich in seiner großen Rede über die Landwirtb- schäft diejenigen Gutsbesitzer, die auf dem Lande, auf ihrer SchoÜe wohnen und ihre Wirthfchaft im Schweiße ihres Angesichtes treiben, statt ihre Renten in der Stadt zu verzehren. Ich selber, sagte er, würde am liebsten auf dem Lande leben und meine Güter verwalten, wenn mich nicht höhere Pflichten gegen das Vaterland zurückhielten. Er fuhr fort: So lange Golt Preußen und das Reich erhält, möge er die Zerrüttung des Großgrundbesitzes verhüten und ebenso möge er den Großbauernbesitz schützen. So lange er uns diese beiden erhält, wird er uns auch ein geordnetes Regiment erhalten, und wenn sie zu Grunde gehen, wird auch das letztere zu Grunde gehen.