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Wochenblatt für WilS-Mf, Tharand, Rpffe«, Sievmleh« «n- die Umgegenden. Sechster Jahrgang Freitag, den 23. Januar 1846. 4. Mir Lenigt. Sächs. Concessto». VcraatworNichcr Itcbacteur und Derlcger: Albcrt NrinbvII. B°» bi-I-r Zkttschrisl -rsch-ini -Ul- Sr-Uag- -'N- Numn>-r. Der P--I« für b!» W-r!-!j<>l>rgang b-lrü»! IN „gr, 8ö«igl. P.siämlrr des Jnlondes nehmen Bestell ingcn darauf an. Bekanntmachungen, welche jm nächsten Elück erscheinen solle», n»r^ r«n in Wilsdrus bis Montag Abends 7 Uhr, in TharanL bis Montag Nachmittags 5 Uhr und in Nossen bi« Mittwoch Vormittags lt Ukr angenommen. Auch können bis Mittwoch Mittag eingehend» .Zusendungen auf Verlangen durch die Post «n den Dructort befördert weiden, sodaß st- in der nächsten Nummer erscheinen. Wir erbitten unk dieselben unier den Adresten: ,,an die Retaclton des Wochenblattes io Wilsdruf," ,,an die Agentur LeS Wochenblattes in Tharand," und ,,an Lie Wo chenblatts-Erpedition in Nossen." In Meisten nimmt Herr Buchdruckcreibesitzer estlinkicht jun. Auftrage und Br- nrllungru an. Etwaige Beiträge , welche der Tendenz de» Blattes entsprechen, sollen stets mit grossem Danke angenommen wer-en. DieRckucrion. A u s z u g aus dem ProsokoUe über die Sitzungen der Stadtverordneten zu Nossen. Sitzung um 12. Dcccmber 1845. (Beschluß.) t) Um wegen richtig erfolgter Bezahlung und resp. Verrechnung der Bürgerrcchtsgebühren eine gnügende Controlle zu haben, sind die diesseitigen Mitglieder der Rechnungsdeputation angewiesen worden, bei jedesmaliger Prüfung der Stadtcasscnrechnung sich des Raths Kaufbuch communicircn zu lassen. 2f Vortrag einer stadtrathlichen Mtthcilung vom I. November 1845 nebst Verordnung des Mi nistern des Innern vom 23. Octobcr tthi. ni. über die anderweit zurückgewicsene Aufnahme der Ber tha Börner in einer LandeLversorgungsanstalt, — wobei man Beruhigung gefaßt hat. , 3) Auf eine stadträthliche Mittheilunq 6. eoU. Ualo wegen des Aufziehens und Stellens der Stadtkirchenuhr, sowie wegen Annahme und Besoldung des Uhrmacher Leichsenring dafür ist man dem dießfallsigen Rathsbcschlufse mit dem Vorbehalte bcigctrcten, daß die fragliche Ausgabe nur als eine kirchliche betrachtet, der Beitritt der Gulsherrschaft zu Augustusbcrg noch erlangt, und de gedachte 'Aufwand von die Stadt nur in sul.siAnun, soweit die Einkünfte dcS Kirchenvcrmögens nicht zulänglich sein sollten übertragen werde. 4) Nachträgliche Genehmigung eines vom Vorstände Adv. Höffner Namens der Stadtverordne ten an den Stadtrath gestellten Antrags wegen Bestellung eines ActorS zu Führung der über die Bci- ziehung des Kammerguts Zella zu den Schullasten entstandenen .Differenz. . 5) Vortrag einer stadträthlichcn Wittheilung vom 15. November 1845 wegen der vom Komgl.