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Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden MontagS —. — und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 86. Dienstag, den 27. October 1885. Kommenden Freitag, den SO. Oktober b. K., Vormittags IO Uhr, gelangen im K. Amtsgerichte allhier 1 Kommode mit Glasschrank, 1 Sopha, 1 runder Tisch, 1 Küchenschrank, 1 Kleiderschrank und 1 Wasserständer gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 26. Oktober 1885. Matthes, Gerichtsvollzieher. Alle im obengenannten Stadtbezirke aufhältlichen Reservisten der Jahresklassen 1878 bis mit 1885 und alle Dispositionsurlauber er- . halten Befehl, zu der Sonnabend, den 14. November 1885, Nachmittags ^2 Uhr, am Gasthaus zum Weitze« Mdter in Wilsdruff stattfindenden Kontrolverfammlung zu erscheinen. Die Militärpapiere sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zur Kontrolverfammlung selbst nicht mitgebracht werden. Nichterscheinen wird bestraft. Königliches Lan dwehr - Bezirks - Kommaudo Meißen. Bekanntmachung. Hauptübung der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Sonntag, den I. November, Vormittags LI Uhr, soll auf der hiesigen Schießwiese eine der im § 51 des hiesigen Feuerlösch-Regulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalteu werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglie- der derselben, Abtheilungssührer unv Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen PP. bei Vermeidung der in Z 52 des gedachten Feuerlöfchregulativs angedrohten Ordnungsstrafen pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags V4H Uhr statt. Etwaige Entschuldigungen sind nur schriftlich bei den betreffenden Abtheilungsführern anzubringen. Wilsdruff, am 26. Oktober 1885. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Bekänntmäch Das 11. Stück des Gesetz« und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1885 enthält: No. 45. Verordnung, die am 1. Dezember 1885 vorzunehmende Volkszählung betreffend; vom 10. September 1885. No. 46. Bekanntmachung, Ausführungsvorschriften zu dem Reichsgesetze über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885, im Bereiche der Sächsischen Heeresverwaltung betreffend; vom 14. September 1885. No. 47. Verordnung, die Veranstaltung einer Ergäuzungswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 2. Oktober 1885. No. 48. Verordnung, eine Abänderung der zu Ausführung des Gesetzes über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier unter dem 10. Sep tember 1870 erlassenen Verordnung betreffend; vom 14. Oktober 1885. » Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 24. October 1885. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. HcrlL'VSi'stSiZsSinciZs auf OriHsudurKsr k'orstrsvisr. Im Gasthofe zu Grillenburg sollen ES. Ä , von Vormittags 8 Uhr an, folgende in den Abtheilungen 8, 19, 21, 38 und 41 aufbereitete 2160 Rm. weiche Brennstöcke einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kastenmäßigen den Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt die unterzeichnete Revlerverwaltung. Tharandt und Grillenburg, 21. Oktober 1885. Königl Forstrentamt. Schwenke. LageSgefchichte. In bundesräthlichen Kreisen wird jetzt festgehalten, daß die Er öffnung des Reichstages am Donnerstag, den 19. November er folgen soll. Wenn man annimmt, daß die einleitenden Geschäfte die ersten Tage ausfüllen, so möchte also die eigentliche Reichstagsarbeit am 23. November beginnen. Die Etatsarbeit ist bis dahin im Bun- desrath sehr wohl fertig zu stellen und ebenso derjenige Theil der weiteren Arbeiten, welcher die Wiedereinbringung der in der letzten Session unerledigt gebliebenen Entwürfe betrifft. Man nimmt an, daß die Session, wenn nicht besondere Verhältnisse eintreten, bis Ostern die Arbeiten erledigt haben möchte. Von Braunschweig aus ist jetzt zunächst an den Prinzen Albrecht nach Hannover die Anfrage gerichtet worden, ob er die auf ihn gefallene Wahl zum Regenten annehmen werde. Dann begiebt sich eine Kommission zu ihm, um ihm die Würde im Namen desLan- Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu geben- Königl. Revierverwaltung. Dost. des anzutragen. Prinz Albrecht ist der Sohn des Prinzen Albrecht Vater, des vor mehreren Jahren schon verstorbenen zweiten Bruders des Kaisers. Kaiser Wilhelm ist also der Onkel des zum Regenten in Braunschweig ernannten Prinzen Albrecht, der bisher das X. Ar meecorps in Hannover commandirt hat. Mon hätte hoffen sollen, daß mit der Einrichtung einer Regent schaft in Braunschweig, deren Spitze Prinz Albrecht von Preußen geworden ist, die sogenannte braunschweigische Frage nun auf längere Zeit zur Ruhe kommen würde. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein und dieselbe alsbald wieder auf die Tagesordnung eines Theiles der Presse wieder gesetzt werden zu sollen. Zeigen sich auf der einen Seite die Ultramontanen und Welfen entrüstet über die von der Lan desversammlung gefällte Entscheidung, so ist man in den Kreisen, wo unitoristische Tendenzen dominiren, nur halb befriedigt und will be reits die Bahn für weitere Schritte ebnen. Zu den Blättern, welche