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MOnOrNgeblait Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Das .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. frei Haus, bei Postbestellung 1.80 AM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post- boren, unsere Austräger u. ,, ... Geschäftsstelle, nehmen zu jederzeit Bestellungen ent. Wochenblatt fUt Wilsdruff U. UMgegeNd gegen. Im Falle höherer Gewalt,Kriegod.sonstiger —> Betriebsstörungen besteht d«» Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beiliegt. alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Anj-igknprtist laut auslicgendcm Tarif Nr. 4. - Nachwrisungs-Grbüh-; M Rpfg. - Dorarschriebr« Erschemungsiage und Platzvorfchristen werden »ach Möglichkeit brrüchsrchtigt. — Anzeigen - Annahm« Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 men wir keine Gewahr. Jeder Rabattanspruchk erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muh oder Leu Auitraggedev in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist bas zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen Ser Amtshauptmannschast Meißen des StadL- rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt' Nr. 255 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 1. November 1934 Die große Wendung. Der Führer gibt der Arbeitsfront die staatsrechtliche Grund lage — ein Markstein in der E-eschichte der deutschen Sozial politik. Der Führer hat am 25. Oktober 1934 eine Verordnung über das Wesen und die Aufgabe der DAF. erlassen. Man ist heute gewohnt, Ausrufe und Kundgebungen als etwas Selbst verständliches hinzunehmen. Organisatorische Veränderungen werden von der Oeffcntlichkeit als notwendige Verbesserun gen der Verwaltung empfunden. Somit erscheint es ange bracht, die Verordnung des Führers als eine Verordnung von ganz besonderer Tragweite herauszustellen. Der Führer hat bisher zweimal in die Gestaltung der Verbände eingegrisfen: Einmal, als er den Befehl zur Auflösung der alten Gewerk schaften gab und jetzt, indem er der Arbeitsfront nach bei nahe anderthalbjähriger mühseliger Aufbauarbeit in einer Verfassung Aufgabe und Zweckbestimmung gibt. Der Führer hatte damals erkannt, daß die alten Verbände ihrer Zweckbe stimmung nicht genügten und zudem für die Einheit des Vol kes die allerschwerste Gefahr bedeuteten: er gab deshalb den Befehl zur Auflösung der Gewerkschaften und beauftragte Männer seines Vertrauens, ein neues Gebilde zu errichten, welches das schaffende Volk in seiner Gesamtheit umfaßte. Heute hält er den Zeitpunkt für gegeben, der nunmehr errich teten Deutschen Arbeitsfront Aufgaben zu stellen und ihr eine Verfassung zu geben- Cs hat in den anderthalb Jahren des Aufbaus nicht an Drahtziehern gefehlt, die versucht haben, diese Entwicklung zu verhindern oder abzubiegen. Man ließ nichts unversucht, die großen Aufgaben, die der Arbeitsfront einst gestellt werden sollten, zu bagatellisieren und man versuchte, unter der werk tätigen Bevölkerung Mißtrauen und Unzufriedenheit auszu- ßreuen. Die ausländische Presse bekundete ebenfalls für diese rein innerdeutschen Vorgänge lebhaftes Interesse und zeigte sich auf das genaueste informiert, so daß es von Interesse wäre, auch einmal den Quellen nachzugehen, die den ausländischen Pressevertretern zur Verfügung gestanden haben müssen. Was hat nun der Führer verordnet? Er hat erstens dis Deutsche Arbeitsfront zu einer Gliederung der NSDAP, im Sinne des Gesetzes vom 1. Dezember 1933 erklärt. Die DAF. it damit eine öffentlich-rechtliche Körperschaft geworden. Er hat ferner bestimmt, daß das Führerkorps der DAF. die Mit glieder der in der NSDAP, vorhandenen Gliederungen der NSDO. und NS.-Hago bilden sollen, des weiteren Ange hörige der SA. und SS. In sozialpolitischer Hinsicht sind die- ienigen Punkte der Verordnung von größter Bedeutung, die der DAF. die Aufgabe zuweisen, den Ausgleich der berech tigten Interessen aller Beteiligten, d. h. der Unternehmer und Werksleute herbeizuführen. Zudem soll die Arbeitsfront die Anzahl der Fälle einschränken, die nach dem Gesetz vom 20. Januar 1934 den zur Entscheidung allein zuständigen Orga nen, d. h. den Treuhändern, zu überweisen sind. Die Deutsche Arbeitsfront hat also in Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß in ihrem Organisationsbereich eine Vertretung berechtigter Interessen aller Beteiligten vorhanden ist und daß zugleich die Möglichkeit gegeben ist, nach Maßgabe der Sachlage selbst auszugleichen oder dem Treuhänder die bearbeiteten Sachen zu überweisen. Der Führer hat damit den Aufruf Dr. Leys bestätigt, in dem sich dieser dagegen verwahrte, daß po litische Leiter der Partei und Amtswalter der Deutschen Ar beitsfront auf keinen Fall zu betriebsfremden Elementen ge stempelt werden können, wie dies wiederholt versucht worden ist Die Verordnung des Führers bestimmt ferner, daß an dere Verbände sich der Interessenvertretung der Betriebsfüh rung und Gefolgschaft völlig zu enthalten haben. Damit :st mit dem Spuk der einseitigen Interessenwahrnehmung aufge- räumt worden. Die Figur des Gewerkschaftssekretärs und des llnternehmersyndilüs im klassenkämpferischen Sinne wird da mit auch in der Praxis einer überwundenen Epoche angehören. Schließlich wird der Arbeitsfront die Aufgabe übertra gen. für die Berufsschulung Sorge zu tragen. Damit über nimmt die Deutsche Arbeitsfront die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit und das berufliche Können eines jeden schaf fenden Deutschen. Ilm auch diese neue Aufgabe einer Würdi gung zu unterziehen, sei daran erinnert, daß die gesamte Ar beitsbeschaffung und das. Problem der Erwerbslosigkeit eine Frage der Leistung und des Arbeitseinsatzes ist. Ein fachlich mindergcschultes Volk wird bei bester Wirtschaftspolitik und bei klügster Finanzgebarung auf die Dauer arm bleiben. Ein leistungsfähiges Volk aber wird in seiner Gesamtheit ein rei ches Volk sein. Die Verordnung des Führers hat dem Rätselraten eines bestimmten Interessenklüngels über den Einsatz und die Auf gaben der DAF. ein Ende bereitet. Wir müssen uns nur wun dern, wie man erwarten konnte, daß dem Führer oder der Leitung der DAF. jenes Geschwätz imponieren würde. Der Führer hat hier wieder einmal im gegebenen Augenblick den Nationalsozialismus in die Tat umgesetzt. Denjenigen aber, die aus Dummheit oder aus Geschäftstüchtigkeit eine andere Entwicklung propheKiten und anstrebten, ist erneut ibre man- Die Saar Frankreich -rohi mit Einsatt ins Saargebiei. Alarmbefehle an die Grenzlruppenteile. Wie dem Pariser Blatt „Matin" aus Nancy gemeldet wird, sollen die französischen Militärbehörden alle Vor kehrungen zur sofortigen Durchführung eines „Abwehr- planes" getroffen haben, „für den Fall, daß Deutschland einen Handstreich auf das Saargebiet unternimmt, der französisches Gebiet bedrohen" könnte. Neuere Nach richten wiesen, heißt es. aus die Möglichkeit eines „Hand streiches der SA." auf das Saargebiet unmittelbar nach dem Tage der Volksabstimmung am 13. Januar hin, durch den der Völkerbund vor eine vollendete Tatsache gestellt werden könnte. In einer Eingabe der „Saar-Wirtschafts vereinigung" an den Völkerbund werde erklärt, daß auf Grund „vertraulicher Nachrichten" aus „glaubwürdiger Quelle" mit der Möglichkeit eines deutschen Einfalls in das Saargcbiet ernstlich gerechnet werden müsse. Die Ver breitung dieser Nachricht habe natürlich in den französi schen Grcnzbczirkcn wie auch in Paris uud im übrigen Frankreich eine gewisse Beunruhigung ausgelöst. Man könne, so heißt es in dem Telegramm des „Matin" zur Beruhigung der öffentlichen Meinung Frankreichs sagen, daß die Heeresleitung Frankreichs die Gelegenheit nicht verfehlt hat, sich mit dieser Frage zu beschäftigen. Einerseits werde die Ausbildung der kürz lich bei ihren Truppenteilen eingetroffenen Rekruten in Elsaß-Lothringcn in diesem Jahre besonders eifrig betrieben, andererseits seien sowohl bei den Stäben der Armeekorps von Mey und bei dem 20. Armeekorps von Nancy alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen. Ein weiteres Pariser Blatt, das sozialistische „Oeuvre", behauptet, daß der französische Bot schafter in London, Corbin, den englischen Außenminister Simon von den „technischen" Vor kehrungen in Kenntnis gesetzt habe, die es dem Präsi denten der Regierungskommission Knox ermöglichen sollen, daß er die erforderlichen Streitkräfte zur Verfügung habe, um jede „aufrührerische Betätigung der national sozialistischen Organisation" im Saargebiet im Augenblick der Volksabstimmung zu verhindern. Dazu meldet das Londoner Blatt „Times" u. a. folgendes: Die französische Negierung hat dem General, der die Truppen an der Saargrenze befehligt, Weisungen erteilt, die sich auf den Fall beziehen, daß der Präsident der Saarrcgierungskommission Dr. Knox um Beistand ersucht. bedroht! Zur Zeit der Räumung des Rheinlandes wurden die französischen Truppen aus dem Saargebiet zurückgezogen. Der Präsident der Regierungskommission hat das Recht, betont die „Times" weiter, sich im Falle der Gefahr an Truppen außerhalb des Gebietes zu wenden. * Vorstehende übereinstimmende Meldungen sind ge eignet, in allen deutschen und saarländischen Kreisen größtes Aufsehen und Beunruhigung hervorzurufen. Denn derartige militärische Vorbereitungen können jedem Vorwande dienen, um einen Gewaltakt durchzuführen. Schon die Drohung allein mit einer derartigen Aktion ist als unrechtmäßiger Beeinfluffungsversuch der bevor stehenden Abstimmung zu verurteilen. Die deutsche Regierung und das deutsche Volk wünschen nichts anderes als die vertraglich zu gesicherte Durchführung der Abstimmung und im Anschluß an diese eine ausschließlich den Wünschen der abstim mungsberechtigten Bevölkerung entsprechende Lösung der Saarfrage. Es widerspricht dem Vertrag und dem Geist jeder Volksabstimmung, wenn eine an der Abstim mung beteiligte Macht von seilen des Treuhänders — des Völkerbundes oder seiner Organe — mit einer mili tärischen Aktion rm Saargebiet betraut würde. Ein solches Vorgehen könnte nur als ein „Handstreich" bezeichnet werden, da keine Instanz eine derartige rechts widrige Maßnahme legitimieren könnte. Trotz aller Emigrantenprovokationen wird die Saar bevölkerung an ihrer mustergültigen Disziplin bis zur Saarabstimmung und über diese hinaus festhalten. Deutscherseits jedenfalls besteht alles Interesse daran, die Saarbevölkerung in dieser Haltung zu bestärken, damit sie sich am 13. Januar 1935 frei zu Deutschland bekennen kann, und dann der Völkerbund aus diesem Bekenntnis, durch keinerlei Machenschaften beeinträchtigt, die gegebenen Folgerungen zieht. Auf -es Messers Schneide. Französische Drohungen, wie sie in den vorstehenden Meldungen sich abzeichnen, sind an sich nichts Neues. Wir erinnern nur an die Manöver mit kriegsstarken Truppeneinheiten an den Grenzen Elsaß-Lothringens und des Saargebietes vor wenigen Monaten; wir erinnern weiter an die letzte Rede des verstorbenen französischen Außenministers Barthou in Genf, die zwar nicht der Form, wohl aber dem Inhalt nach eine glatte Jnter- ventionsdrohung war. Und wir erinnern an die letzte gelnde nationalsozialistische Grundhaltung demonstriert. Es galt, das gesamte Problem der Gewerkschaften, der Verbände und der Wirtschaftsorganisationen in nationalsozialistischem Sinne zu lösen. Zu Ansang des Jahres 1933 fanden wir eine Unzahl von Verbänden vor, die teils sachliche Arbeit verrich teten, teils dem Klassenkampf Vorschub leisteten auf Unter nehmerseite, wie auf Arbeitnehmerseite. Die sachliche Arbeit mußte aber auf alle Fälle gesichert bleiben. Man ließ deshalb die Unternehmerverbände und diejenigen Verbände, die sich mit der Berufsschulung befaßten, unangetastet und beschränkte sich dort auf personelle Veränderungen, die Gewerkschaften versuchte man als erste auch organisatorisch umzuwandeln. Sodann errichtete man das Gebäude der Arbeitsfront nach dem Grundsatz, daß Unternehmer und Werksleute der gleichen Organisation angehören müssen, und mit dem Ziel, im Rah men der DAF. allein alle Dinge zu regeln, die Unternehmer und Werksleute zuleich berühren. Es ist ersichtlich, daß in demselben Maße, wie sich die Arbeitsfront mit der Erfüllung dieses Aufgabengebietes be faßt, die bestehenden Unternehmerverbände auf die Aufgaben begrenzt werden, die der Unternehmer in Hinsicht auf die Er haltung und Ausgestaltung seines Betriebes zu beobachten hat Man geht dabei von der Ueberlegung aus, daß der Unter nehmer grundsätzlich zwei Interessensphären hat, die eine, die sich auf die Gestaltung seines Unternehmens in betrieblicher Hinsicht und auf die Sorge um den Einkauf der zu verarbei tenden oder umzuschlagenden Waren bezieht, sowie den Ver kauf seiner Erzeugnisse. Die andere Interessensphäre bezieht sich auf die Gestaltung des Verhältnisses zu seinen Werks leuten. In der ersten Interessensphäre wird sich der Unter nehmer stets mit anderen Berufsgenossen zu Unternehmerver bänden zusammenschließen, um Erfahrungen auszutauschen oder Anregungen zu empfangen. Seine Interessen auf diesem Gebiet können nie klassenkämpferischen Charakter annehmen, und in wirtschaftspolitischer Hinsicht untersteht der Verband dem Reichswirtschaftsministerium. Diese organisatorische Zweiteilung in Betriebsinteressrn im engeren Sinne und in Interessen, die den Arbeitnehmer zugleich berühren, ermöglicht allein die Lösung des sozialen Ausgleichs und verhindert, daß der Unternehmer und seine Werksleute in ,Znteressenverbänden" einander gegenüberstehen und die Spannung unerträglich wird. Die Werksleute sind aber ausschließlich in der DAF. organisiert, denn alle ihre Interessen berühren den Unternehmer zugleich; ihre Interessen sind so in einander verschränkt, daß sich die einen nicht ohne die anderen denken lassen, ja man kann sogar sagen, daß die Arbeitnehmer ihr Interesse vom Arbeitgeber her und der Ar geber das seine vom Arbeitnehmer her sehen müssen, wenn eine Betriebsgemeinschaft dabei zustande kommen soll, die im Existenzkampf auch Bestand hat. Diese Art des Interessenaus gleichs bedingt keine einseitige Unterwürsigkeit, sondern trägt eine natürliche Spannung wie jedes echte, gewachsene Gemein schaftsverhältnis in sich. Wenn man auch das Arbeitsverhält nis mit dem Verhältnis der Familie und der Ehe nicht un mittelbar vergleichen kann, so mag der Hinweis auf das Gegenseitigkeitsverhältnis in Ehe und Familie zur Veran schaulichung dessen dienen, was wir Nationalsozialisten uns unter einer Betriebsgemeinschaft vorstellen Kein Herren- und Knechttum, keinen mittelalterlichen Patriarchalismus, sondern eine Existenz- u. Schicksalsgemeinschaft des schaffenden Volkes. Von entscheidendster Bedeutung ist jedoch, daß die Or ganisationsform eine gerechte Entscheidung auf schnellstem Wege zu liessen in der Lage ist. Alle diese für viele völlig neuen Fragen und Möglichkeiten werden mit der Verordnung des Führers aufgeworfen und der DAF. zur Lösung anver traut. Diese Verordnung ist ein Markstein in der deutschen Sozialpolitik. Sie bedeutet unendlich viel mehr als die Auf lösung der Gewerkschaften seinerzeit. Es ist eine Verordnung, die die Praxis der Sozialvertretungen völlig neu regelt u»nd alle bestehenden Lücken ausfüllt. Das schaffende Deutschland ist dem Führer zu höchstem Dank verpflichtet. Kerkert LarLmann«