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»17 « > « IIMKBßhWM-. Im^MM UIWklUIM^uIllZU u^ TharaM, WD, Aitbeultbll und die Unlgtgendl'n. Amtsblatt für die Köniql. Amtsbauvtmannschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. , 4S. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. - Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden MontagS - — und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. — Nr. 69 Freitag, den 28, August 1885^ Bekanntmachung. Die Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, in Bezug auf diejenigen Personen, welche sich gewerbsmäßig mit der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten nnv bei Behörden wahrzunehmender Geschäfte, insbesondere mit der Abfassung der darauf bezüg lichen Aufsätze befassen, sowie in Bezug auf die gewerbmäßigen Nermittelungsageuten für Jmmobiliarverträge, Darlehen und Heirathen hier mit auf folgende Bestimmungen aufmerksam zu machen: 1 ., Wer Geschäfte der vorstehenvs gedachten Art beginnt, hat dies bei Eröffnung des Gewerbebetriebes dem Gemeindevorstande bez. dem Gutsvorsteher anzuzeigen. Da Denjenigen dieser Gewerbebetrieb von dem Bezirksausschüsse zu untersagen ist, bezüglich deren Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug auf diesen Gewerbebetrieb darthun, so haben die Gemeindevorstände, bez. die Gutsvorsteher, sofort von jeder über die Anzeige von der Eröffnung eines solchen Gewerbebetriebes ertheilten Bescheinigung eine Abschrift an die Königliche Amtshauptmannfchaft einzureichen. 2 ., Insoweit etwa Anmeldungen dieses Gewerbebetriebes feit 1. Januar 1884 bereits erfolgten, haben die Gemeindevorstände, bez. Guts vorsteher, Abschrift der diesfalls ertheilten Anmeldebescheinigungen noch binnen längstens 14 Tagen, von heute ab gerechnet, bei der unter zeichneten Behörde einzureichen. 3 ., Wer die unter 1. Absatz 1 gedachte Anzeige über Eröffnung des Gewerbebetriebes bei der Gemeindebehörde unterläßt, oder trotz der an ihn ergangenen Untersagung den Gewerbebetrieb sortsetzt, wird nach K 148 unter 4. der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 M. und im Ünvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. Meißen, am 19. August 1885. Königliche Amtshanptmannschast. DageSgefchichte. Berlin, 25. August. Zu dem Ministerialerlaß, betreffend die Sonntagsarbeit, sprach sich das Aeltestenkollegium der Berliner Kauf mannschaft dahin aus, daß der bis jetzt bestehende gesetzliche Zustand einfach aufrecht zu erhalten sei. In Berlin sei die Sonntagsarbeit im Wesentlichen auf die für das Werk und dessen Kunden nothwendi gen Reparaturen eingeschränkt. Die Arbeiter halten es mittelst Koa- litionsrecht in der Hand, die Sonntagsarbeit in den Fabriken auf ein vernünftiges Maß zu reduziren. Die Sonntagsarbeit gesetzlich zu verbieten, sei nicht gerechtfertigt. Das Verbot der Sonntagsar beit würde die Verminderung der Einnahmen der Arbeiter zur Folge haben. Thatsächlich treten die Nachtheile der Sonntagsarbeit m den Fabriken nur in geringem Umfange hervor. Ganz anders liege die Sache in der Industrie; aber hier sei der Erlaß einer gesetzlichen Be stimmung ebenso schwierig, wie ihre Ausführung und Üeberwachung. Dem Reichskanzler sind bekanntlich zu seinem 70. Geburtstag freiwillige Geldsammlungen zur Begründung einer Stiftung zur Ver fügung gestellt. Die Begründung dieser Stiftung ist nunmehr durch lästerliche Kabinetsordre an den Finanzminister von Scholz erfolgt. Zweck der Sticflung ist nach dem Statut, deutschen jungen Männern, welche sich dem höheren Lehrfach an deutschen höheren Lehranstalten widmen, vor ihrer besoldeten Anstellung Unterstützung zu gewähren, auch im Inland wohnenden Wittwcn von Lehrern des höheren Lehr faches Beihilfe für ihren Lebensunterhalt und für die Erziehung ihrer Kinder zu leisten. Der Sitz der Stiftung ist Schönhausen. Das Sliftungskapital besteht zunächst aus den durch die Sammlungen zur Verfügung gestellten Geldern, deren Betrag, soweit er bis jetzt festge stellt ist, sich auf 1,200,000 Mark beläuft. Die Stiftung wird von dem Reichskanzler als ihrem Vorsteher verwaltet; nach seinem Tode gehl diese Vorstandsschaft auf dasjenige Mitglied seiner Familie über, welches nach den bereits getroffenen Bestimmungen zum Besitz des Stammgutes Schönhausen gelangt. Die Unterstützungen an Kandida ten des höheren Lehramtes sollen in der Regel 1000 Mark pro Jahr betragen und werden vom 1. Oktober ad ausgezahlt. Meldungen müssen bis zum 1. Juli an den Stiftungssekretär in Schönhausen ge langen; nur für dies Jahr ist weitere Anmeldefrist gestattet. Frankfurt a. M., 22. August. Gestern Mittag erschien ein Kriminalkommissar in Begleitung einer Anzahl von Detektivs im Caso Casino, zog eine Photographie heraus, verglich mit ihr eine Gesellschaft von sechs Amerikanern und einer Dame und vollzog alsbald deren Verhaftung. Der eine der Verhafteten verlangte nach seinem Generalkonsul. Unter den Beamten sollen sich auch auswärtige Detektivs befunden haben. Die Verhafteten follen identisch mit den Gaunern sein, welche die Reichsbank in Hamburg bestohlen haben. Aus Anlaß der von der Reichsregierung angeordneten Enquete bezüglich der Sonntagsruhe hatte auch der Magistrat München diverse Fragen zu beantworten, was derselbe im Wesentlichen, wie folgt, that: „Die Sountagsarbeit zu verbieten, wäre für die Unter nehmer nachtheilig, falls es ihnen unmöglich wäre, an Sonntagen ihre Werke ruhen zu lassen. Die Nachtheile wären technische und wirth- schaftliche. Auch das Publikum würde oft von dem Nachtheil betrof fen, welches dann auf den raschen und regelmäßigen Bezug dieser und jener Artikel verzichten müßte. In dem katholischen Bayern würde sich der Arbeitsverdienst wegen der vielen Feiertage jährlich für den Arbeiter um etwa 70 Tagelöhne verringern; aber es würden diesen Nachtheilen auch Vortheile gegenüberstehen, und das sind sittliche und sanitäre. Der Unterschied zwischen der Arbeiterbevölkerung und den bessersituirten Klassen ließe sich etwas mindern, wenn man dem Ar beitsmann in der Woche wenigstens einen Ruhetag gewährt. Auch das Blaumontag machen möchte hierdurch abnehmen. Der Magistrat München glaubt übrigens nicht an eine unbeschränkte Durchführbarkeit der Sonntagsruhe in der streng puritanischen Weise wie in England und Nordamerika, welche allzusehr den vielhundertjährigen Sitten und Traditionen des deutschen Volks zuwiderlaufen würde. Ausnahmen müßten für gewisse Geschäfte immer gemacht werden." Aus Unterfranken, 22. August. Aus welchen Elementen die Schaar der wanderden Handwerksburschen heute vorwiegend be steht, das konnte in den letzten Wochen in einem Städtchen unseres Kreises im Kleinen beobachtet werden. Es war dortfelbst nämlich beschlossen worden, das Stadtgeschenk, welches 20 Pfennig beträgt, von einer einstündigen leichten Arbeit abhängig zu machen. In den 20 Tagen nun, in welchen diese Arbeit (Herstellung von Fußwegen) gemacht wurde, beehrten 176 „Arbeit suchende" Handwerksburschen das Städtchen, und von diesen sie! es nur — 5, schreibe mit Worten fünf, ein, die verlangte kleine Arbeit zu leisten. Die anderen 171 stießen gemeine Schimpfworte aus und zogen weiter. Dieser Vor gang ist ungemein bezeichnend; jedenfalls aber dürfte er eine weitere Empfehlung des Prinzips, die Unterstützung von einer Arbeitsleistung abhängig zu machen, in sich schließen. Ani Dienstag Vormittag ist das russische Kaiferpaar in Krem fier eingetroffen. Kronprinz Rudolf von Oesterreich war dem selben dis Hullein entgegengefahren. Außer dem Kaifer und der Kai serin von Rußland sind anwesend: der Großfürst Thronfolger, die Großfürstin Georg und Wlaldimir, Minister v. Giers, Graf Lambs dorff, Minister Graf Woronzow und eine große Gefolgschaft von Hof personen und Generalen. Nach dem Diner fand eine Theatervorstel lung statt, am Mittwoch ist ein Jagdausflug in Aussicht genommen und vor der Abreise, die gegen Abend erfolgt, noch einmahl ein ge meinsames Mahl. Die russische Kaiserfamilie reist auf demselben Weg nach der Heimat zurück; später wohnt Kaiser Alexander den Mannövern bei Kiew bei, von einem Besuch in Gmunden ist nicht die Rede. Ende September gehen der Kaiser und die Kaiserin wahr scheinlich nach Kopenhagen. Das sind ja schöne Geschichten, mag man uns Deutsche denn nir gends leiden?! Jetzt sind auch die Spanier auf uns wild und die Polizei muß die Deutschen in Madrid schützen. Und das alles um „das Bischen Karolinen-Insel." Die Spanier sagen, die Karolinen gehörten seit 1668 ihnen; von uns aber sind die Inselchen jetzt in Besitz genommen wurden. Es find auch schon Verhandlungen der Kabinete im Gang und der Norddeutsche Allgemeine macht den Vor schlag, ein Schiedsgericht einzusetzen. Warum nicht lieber eine See schlacht, in der würde unsere Marine gewiß Recht behalten! 50 Jahre sind's Heuer, daß die erste Eisenbahn auf dem Fest land gebaut wurde. Welche scheinbar unüberwindlichen Hindernisse galt es aus dem Wege zu räume», welche lächerlichen Vorurtheile waren zu überwinden, bis der erste schüchterne Versuch gewagt wurde! Daß die Fuhrwerkbesitzer über Schädigung ihrer Rechte schrieen, ist begreiflich, sie bewiesen wenigstens größeren Scharfblick als der große Thiers, der den Gedanken an eine sich von der Stelle bewegende Dampfmaschine für „britannische Tollheit" erklärte. Ganz unglaub- lich möchte es uns heutzutage scheinen, daß Abgeordnete den Ruin des Handels und der Landwirthschaft prophezeiten, daß es schwer war, den einfachen Bauer zu beschwichtigen, der jammerte, durch das Pfei fen der Lokomotive könnten ihm seine Ochsen scheu werden, die Milch- frau zu versichern, ihre Furcht, alle Milch gerinne, wenn ein Zug an ihr vorbeifause, sei übertrieben, ein allzu ängstlicher Biedermann ver«