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Beilage zu Nr. 49 des Wochenblattes für Wilsdruff. Freitag den 19. Juni 1885. 5. Sitzung des Bezirksausschusses der Kgl. Amts- s-' dl-r »der Ihr. -oz» <nd si-h SS HS r hauptmannschaft Meißen am 10. Juni 1885. 3n obiger unter Vorsitz des Amtshauptmann v. Bosse undTheil- sämmtlicher Ausschußmitglieder abgehaltenenSitzung fandzunächst 0 öffentlich-mündliche Verhandlung über die gegen das Schlacht- Mpmjeit des Gutsbesitzer Hermann Reiche in Cölln auf dem Grund- Me BrL.-Kat. No. 35 daselbst vom Adjazenten rc. erhobenen Wider- statt, in deren Verfolg die Genehmigung zu dem projektirten °^ochihimse versagt wurde, da, ganz abgesehen von dem Mangel ^ geeigneten Schleuse zu Aufnahme der Abfallstoffe, das Grundstück Antragstellers nicht zu demjenigen Theile des Gemeindebezirks ge- d m in welchem die Errichtung der in tz 16 der Gewerbeordnung be- kWkten gewerblichen Anlagen gestattet ist und demzufolge den Be- d» ai .bez. Miethern der benachbarten Wohnhäuser das Recht, "bhinigung der Anlage zu widersprechen, selbst wegen der Be- geringfügiger Belästigungen zugestanden werden mußte. (Ref. . Herauf machte der Vorsitzende über den Stand des Straßen- m ^^rmeisa-Niederjahna Mittheilung, wonach die Gutsherrschaft .^derjahna den betreffs der Abtretung des Grund und Bodens , r Unterhaltung der projektirten Straße gestellten Anforderungen l M, während die Stadtgemeinde Meißen die Unterhaltung betreffenden Straßentraktes abgelehnt, die Gemeinde Overmeisa ü .stch dann dazu bereit erklärt hat, wenn vom Staate oder Bezirke Zur Meifathalstraße zu leistende Unterhaltungsbeitrag "°M"en würde. Hält nun auch der Ausschuß iin Interesse der s ^"Umgegend und des öffentlichen Verkehrs die Ausführung des u glichen Straßenprojektes für höchst wünschenswerth, so sieht er sich . machen Umständen doch zur Zeit außer Stande, weitere Schritte als ^"klichung desselben zu thun, da er diese Wegeherstellung nicht w dringendes Bedürfniß anzuerkennen vermag, um den Wege- Mchtigkn die Herstellung bez. Unterhaltung der Straße zwangs- . - /s "uszugeben. Die Petenten sollen vom Sachstande in Kenntniß 0l°V werden. (Ref. Amtshauptmann.) >ll ? fischen einigen Grundstücksbesitzern in Cölln und Zaschendorf Vs Geradelegung ihrer Grundstücksgrenzen ein Arealaustausch äna? " worden, der zugleich eine, wenn auch nur geringfügige Ver- - rang j>er Grenzen der beiderfeitigen Gemeindebezirke bedingt. Da ? der Gemeindevertretungen Einwendungen dagegen nicht erhoben . en, her Ausschuß die Genehmigung dieser Gemeindebe- Vzenveränderung unbedenklich. (Ref. Reg.-Ass. Gilbert.) Mu dem Gutsbesitzer Dölitzsch in Löbschütz b. L. ist die Be- drr Wegebaukosten an die Gemeinde verweigert worden, weil habe a!' gebaut worden sei, ehe er sein Grundstück erworben Ausschuß wies diese Weigerung aber als unbegründet zu- baui nicht sowohl darauf ankommen könne, wann der Weg ge- dwd" b dielmehr daraus, wann der Zahlungsanspruch geltend gemacht V 'w vorliegenden Falle nach der Erwerbung des Grundstücks (Nef. Ämtshauplmann.) w,/^gen.dkn von dem Bezirksausschüsse bestätigten Beschluß der Gem. V x' 0^ Nachiwächterbesoldung aus der Gemeindekaffe zu bestreiten, bei n 0>e Forenser Widerspruch erhoben. Die Gemeinde ist jedoch sj^ Beschlusse stehen geblieben und der Ausschuß fand mitRück- diesen gegen die gesetzlichen Bestimmungen nicht verstoßenden icklun - "8?mo0us keine Veranlassung, von der Bestätigung des Be- ß.^WÜckzugehen. (Ref. Amtshauptmann.) Vf Ne von der Gemeinde Priesen beantragte Einziehung des wank an .oer Kirchfußweges in Priesener Flur, welcher die Ge- dik Pastitz, Lüttemitz und Petersberg widersprochen hatten, blieb zju V'wchiichste Entschließung ausgesetzt. Man will zunächst das lvkük« V "0^ anzuordnenden Ausmessung der Länge dieses Fuß- ^Mhaupt Fahrweges durch da« Dorf Maltitz abwarten. (Ref. Greffs der Maßregeln, welche in der Gemeinde Weinböhla doswillige Restanten kommunlicher Abgaben getroffen werden tia ' ^rmochie sich der Ausschuß nicht ohne Weiteres für die Bestä- vwm k bezüglichen Gemeinderathsbeschlusses zu erklären, er fand entfprechende Abänderung desselben für erforderlich. (Ref. - Arm?, » Beschluß der Gemeinde Roitzsch b. L. über Erhöhung der ^/owlienbeiträge bei Grundstücksbesitzveränderungen, sowie über die wit den Grasnutzungen an den Kommunikationswegen gab gedenken keinen Anlaß und sprach man sich daher für dessen Be- "Vng aus. (Ref. Amlshauplmam,.) üb, Kaufmann Günther in Niederfähre, zeither im Besitz der l>^ zum Spirituosenkleinhandel bis zu 10 Liter herab, Hal das sicher gestellte jedoch damals zurückgewiesene Gesuch um un- 5 sübung dieses Kleinhandels insoweit wiederholt, als er i dx. /sdr wesen Handel bis zu 1 Liter herab betreiben will. Obschon sy. Ausschuß im Prinzip gegen die Vermehrung der mit solcher Be- siirm » Rhenen Verkaufsstellen ist, so beschloß er doch bei der Be- rem- des Gesuchs Seiten der Gemeinde sowohl als des Refe- in der gebetenen Maße zu ertheilen. (Ref. Zie- ^.?0) Der Rekurs des Phosphorpillen-Fabrikanten Werndl in Coswig M "ie abfällige Bescheidung oes Gemeinderaths daselbst auf die gegen Heranziehung zu den Gemeindeabgaben mußte schon Glicht fristgemäßer Einreichung dieses Rekurses zurückgewiesen OsW (Ref. Stadtrath Kurtz.) Die Ertheilung der von den Gastwirthen Richter in Grumbach ihre « .Her» in Wildberg nachgcfuchten Erlaubmß um Ueberlassung ^Lokalitäten zu theatralischen Vorstellungen, Singspielen rc. fiel »ns vorliegenden beifälligen Erklärung der betreffenden Gemeinden bedenklich. Met. Reg.-Äss. Gilbert.) »>. sch Mit der beantragten Einziehung des von Robschütz nach der dvn wHhaus^e führenden Fußweges Nr. 140 des Flurbuchs a" wobschütz erklärte sich der Ausschuß unter der Bedingung einver- daß der Wirthschaftsweg oes Rittergutes Robichütz, wozu sich Hrr dieses Rittergutes bereit erklärt hat, fortan als öffentlicher ouyweg benutzt werden darf. (Ref. Amtshauptmann.) lein ) ^r die Uebertraqung der Konzession zum Schanke in dem L Migen Hanicke'fchen Grundstücke in Hirschfeld auf den nunmehrigen i Dem Odrich haben sich Gemeinde und Gutsherrichaft verwendet. tet.n ging daher gegen Berücksichtigung des hierauf gerich- iJuches kein Bedenken bei. (Ref. Bürgermeister Zschiedrich.) füllet'^ oon der Gemeinde Löbschütz b. L. unter Benutzung des Affigen Bezirk entworfenen Normalregulativs getroffenen Bestim ¬ mungen über die Vertheilung der Militär-Quartier- und Naturalleist ungen sowie über deren Vergütung fanden allenthalben Genehmigung. (Ref. Reg.-Aff. Gilbert.) 15) Mit der beabsichtigten Einziehung einer Konzession zum Bier- und Weinschank erklärte sich der Ausschuß mit Rücksicht auf die vor liegende Beförderung der Völlerei und den ohne diesfallsige Konzessions- ertheilung unter dem Vorgeben des Ausschankes von „Schielerwein" betriebenen Branntweinschank einstimmig einverstanden. (Ref. Reg.-Ass. Gilbert.) 16) Der Vorsitzende brachte sodann eine mit vielen Unterschriften bedeckte anderweite Petition von Ritterguts- resp. Landgutsbesitzern und Industriellen vom linken Elbufer hiesigen Bezirks zum Vortrag, in welcher unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bezirksausschusses vom 18. Oktober v. I. beantragt wird, daß der Ausschuß die Herstel lung einer Straße auf dem linken Elbufer zwischen Meißen und Dres den für nothwendig anerkennen und aussprechen möge, daß diese Straßen herstellung in Angriff genommen werden solle, sobald die Mittel dazu vorhanden seien, auch zu beschließen, daß jetzt schon die Vorarbeiten zu dem Baue soweit wie möglich bewerkstelligt würden. Vermochte auch der Ausschuß die unbedingte Nothwendigkeit des fraglichen Straßen baues nicht für die ganze Strecke im hiesigen Bezirke anzuerkennen, so erachteie er doch mit Rücksicht auf die in den letzten Jahren außer ordentlich gesteigerte Frequenz des gewerblichen Verkehrs die Herstellung eines dem letzteren entsprechenden Weges von Gauernitz aufwärts bis zur Bezirksgrenze für ein dringendes Bedürfniß. Ob diesem Bedürf nisse durch eine Verlegung resp. Verbreiterung des dermaligen stellen weise blos 4 Meter breiten Weges oder eine gänzliche Neuherstellung genügt werde, würde sich erst nach Einholung diesfallsigen sachverstän digen Gutachtens beurtheilen lassen. Bezüglich der Strecke unterhalb Gauernitz bis nach Neudörfchen herab hielt der Ausschuß zwar die Herstellung einer Fahrstraße längs des Elbufers für sehr wünschens werth, vermochte aber wenigstens zur Zeit nicht eine derartige Noth wendigkeit anzuerkennen, um den betreffenden Gemeinden und Guts herrschaften die Herstellung der Straße zwangsweise aufzugeben. In diesem Sinne wünscht der Ausschuß die Petenten beschieden zu sehen. (Ref. Amtshauptmann.) 17) Die von den Gutsherrschaften zu Hirschfeld und Obereula und den Gemeinden Nieder- und Obereula beantragte Einziehung des schon seit Hunderten von Jahren bestehenden sogen. „Bäckerweges" wurde in Berücksichtigung der von den Landgememeinden Breitenbach und Deutschenbora, der Stadtgemeinde Siebenlehn und den Besitzern der Steyermühle erhobenen Widersprüche abgelehnt. (Ref. Amtshauptmann.) 18) Auf das Gesuch des Schuhmachers Franz Louis Anders in Siebenlehn um Concefsion zum Schank und zum Kleinhandel mit Branntwein hat sich der dortige Stadtgemeinderath abfällig erklärt, er wünscht insbesondere keine Vermehrung der Schynkwirthschaften, da dem diesfallsigen Bedürfnisse durch die dort bestehenden 2 Gasthöfe und 7 Schankwirthschaften mehr als ausreichend genügt werde. Der Ausschuß sprach sich nach dem Vorschläge des Referenten für Abweisung des Gesuches einstimmig aus. (Ref. Bürgermeister Zschiedrich.) 19) Bezüglich des das unbeschränkte Tanzhalten wahrend der Sommermonate betreffenden Gesuchs des Restaurateur Sander in Vorbrücke ließ man es bei der schon im vorigen Jahre ertheilten Er- laubniß bewenden. (Ref. Stadtrath Kurtz.) 20) Zu der neuen Ziegelosenanlage Clauß's in Kötitz, gegen welche Einwendung auf erlassene Bekanntmachung nicht erhoben wor den, ertheilte der Ausschuß unter der Voraussetzung Genehmigung, daß den betreffs der Höhe des Schornsteins und zum Schutze der Arbei ter sowie wegen Beschaffung guten Trinkwassers für dieselben von der Gewerbeinspection gestellten Anforderungen Genüge geleistet und von dem Unternehmer in Ermangelung eines zu seiner Gewerbsanlage füh renden öffentlichen Weges für Beschaffung der nothigen Zugängigkeit selbst gesorgt werde. (Ref. Reg.-Ass. Gilbert.) 21) Aus bezüglichen Vortrag des Vorsitzenden und Mittheilung des betreffenden Kostenanschlages sowie des sachverständigen Gutach tens spricht sich der Ausschuß unter vorausgesetzter Zustimmung der Bezirksversammlung für Anbringung von Blitzableitungen auf den Gebäuden der Bezirksanstalten in Bonitzsch aus. (Ref. Amts- Ha uptmann.) 22) Die Ertheilung der Dispensation zur Zergliederung des frü her Knüpfer- jetzt Naumann'schen Grundstückes in Priesen fiel bei den vorliegenden Consolidationsanträgen unbedenklich. (Ref. Bürgermstr Zschiedrich.) 23) Die Einziehung des von Seilitz nach Seebschütz führenden Communikationsweges als öffentlicher Weg — unter Beibehaltung als Wirthschaftsweg —, ingleichen des von Käbschütz nach Großka gen führenden Fußweges, insoweit er die zwischen den Wegen von Nimtitz nach Mertitz und von Käbschütz nach Kleinklagen gelegenen Grundstücke der Fluren Nimtitz und Kleinkagen durchschneidet, wurde genehmigt, da Widersprüche dagegen auf erlassene bezügl. Bekannt machung von keiner Seite eingegangen sind. Dagegen mußte die gleich falls beantragte Einziehung des Prositz-Priesaer Communikationswe ges in der Flur Prositz in Beachtung der von den Gemeinden Preisa und Großkagen dagegen geltend gemachten Widersprüche zurückgewie sen werden. (Ref. Amtshaupmann.) 24) Der Erweiterungsbau in der Hofmann'schen Chamotten- rc. Fabrik in Taubenheim fand unter vorausgesetzter Erfüllung der von der Gewerbeinspektion in Betreff der Ventilation und der Sicherheit der Arbeiter gestellten Bedingungen Genehmigung. (Ref. Reg.-Ass. G ilbert.) Endlich 25) beschloß der Ausschuß noch einhellig, daß beim Man gel geeigneter hypothekarischer Unterbringung die in Folge Ausloosung von Staatspapieren demnächst verfügbar werdenden 7500 Mk. aus dem Bezirksvermögen in Reichsanleihe anzulegen sein. (Ref. Amts hauptman u.) (Me ßn. Tgbl.) Die Grasen von Dürrenstein. Original-Roman von Emilie Heinrichs. (Nachdruck verboten.) (Fortsetzung.) „Armer Egbert!" seufzte Urbanus, „Atzt von hinnen müssen, wo der Himmel Dir ein so großes Glück beschieden. Doch der Wille des Herrn sei gepriesen!" setzte er demüthig hinzu. „Wissen Sie bereits, was sich auf Schloß Dürrenstein zugetra gen? fragte Berg erschüttert. „Ich erfuhr es gestern durch den Prinzen. In Gottes Hand ruhet Leben und Tod, seinem heiligen Rathschluß soll der Mensch