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Tharandt, Nahen, Jiebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 45. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 57. Freitag, den 17. Juli 1885. Bekanntmachung. Die Lieferung der Ausstattungsgegenstände für das hiesige neue Stadtkrankenhaus, als: eiserne Bettstellen, Matratzen, kleine Tisch» chen, Waschtischgestelle, Lampen, Leinwand, wollene Decken, verschiedene Gegenstände von emaillirten Blech, Nachtstühle mit Zubehör, Hem den, Schürzen, Jacken rc. soll demnächst vergeben werden. Geschäftsleute und Gewerbetreibende des hiesigen Amtsgerichtsbezirks, welche sich an dieser Lieferung zu betheiligen beabsichtigen, wollen sich wegen Mittheilung der Bedingungen an den Unterzeichneten wenden. Wilsdruff, am 11. Juli 1885. Der Krankenkassenverband für den Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff. —Ficker, Brgmstr., Vors. Bekanntmachung. An dem neu erbauten Krankenhause des Krankenvecsicherungsverbands im hiesigen Amtsgerichtsbezirke soll demnächst ein Oekonom — Krankenwärter — angestellt werden. Verheirathete im Krankenwärterdienste vorgebildete Persönlichkeiten, welche sich um diese Stelle zu bewerben gedenken, wollen sich unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufs und ihrer Zeugnisse sowie Angabe der Gehaltsansprüche rc. bis spätestens Ende dieses Monat» bei uns melden. Wilsdruff, am 14. Juli 1885. Der Vor st and der gemeinsamen Gemeindekrankenversicherung im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. Ficker, Brgmstr., Vors. ^ageAges chichie. Es gilt jetzt als sicher, daß sich Kaiser Wilhelm in diesem Jahre von Gastein aus nicht nach Ischl begeben wird, um dem dort Weilenden österreichischen Kaiserpaare einen Besuch abzustatten. Dagegen wird Kaiser Franz Joseph seinen hohen Alliirten in Wild bad Gastein aufsuchen. Die Reise nach Ischl unterbleibt auf den Rath der Aerzte, und auch Kaiser Franz Joseph hat unseren Kaiser dringend gebeten, sich zu schonen und zuzulassen, daß er ihn in Gastein aufsuche. Was ist die persönliche Freiheit? Ein schönes Ding, sagen die einen, Unsinn die anderen, die davon überzeugt sind, daß es einen freien Willen überhaupt nicht giebt. Und was sagen die Sozialdemo kraten? Sie schimpfen auf den monarchischen Staat und wollen die Leute glauben machen, daß die Freiheit nur im sozialdemokratischen Staat zu Hause sei. Und zu dieserBehauptung liefern diestrikenden Maurer Von Berlin jetzt folgende Illustration: Aus der Nachbarschaft Pflegen viele Maurer nach Berlin zur Arbeit zu gehen. Du se klagen, daß an den Chausseen, die nach Berlin führen, von den strikenden Maurern Posten ausgestellt sind, welche die von den Dörfern nach Berlin zur Arbeit Gehenden mit Drohungen zurückzuscheuchen suchen, was ihnen leider in manchen Fällen auch gelingt. Und das nennen die Leutchen auch „persönliche Freiheit"! In Bezug auf die Braunschweiger Frage und die Absichten des Herzogs von Cumberland versteht man in Berlin keinen Spaß. Da die Welfen nicht nachgeben, sondern flott weiter wühlen, wird die deutsche Regierung in nächster Zeit noch weitere Materialien veröffent lichen, aus denen hervorgeht, daß der Herzog von Cumberland nach wie vor ein Welfe und ein Feind des Deutschen Reiches geblieben ist. Zahlreiche Rheinfahrten von weither werden jetzt gemacht, um der „Germania" auf dem Niederwald Huldigung zu bringen. Die ses gewaltige Denkmal an der schönsten Stelle des Rheinufers reißt hin wie kein anderes, Jeder fühlt sich gewaltig gehoben, selbst Fremde, Wie die Deutschamerikaner. Von weit her kommen die Schüler mit Men Lehrern, die Vereine aller Art und neuerdings sogar auch die Soldaten mit ihren Offizieren. Das Denkmal ist zum deutschen Wall fahrtsort geworden. Nein diese Juristen! Verurtheilen sie den Lieske zum Tod und d^nn auch noch zu Zuchthaus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Solch ein Unsinn! Erst geköpft und dann auch noch ins Zuchthaus gesteckt. — Solche und ähnliche Ergüsse flossen in den letzten Wochen reichlich über die Lippen der Philosophen am Stammtisch. Es geht in diesem Fall ähnlich wie in den meisten anderen; wenn einmal et was recht Unbegreifliches von Rechtsprechung erzählt wird und man untersucht die Sache genauer, so wird sie bald begreiflich und ist in ver Regel vollständig in Ordnung. In unserem Fall gilt zunächst bei Grundsatz, daß jedem Verbrechen seine Strafe werden muß und daß sich demgemäß die Anklage auf jedes begangene Verbrechen »strecken muß, sowie daß Gegenstand der Urtheilsfällung die in der Anklage bezeichnete That ist und daß die Hauptverhandlung mit Fällung des Urtheils zu schließen hat, welches nur auf Freisprechung, Verur- Mung oder Einstellung lauten kann. Also dem Gesetz nach muß den Mörder, der zugleich als Dieb, Brandstifter rc. überführt ist, außer der Todesstrafe auch die auf die anderen Verbrechen gesetzte Strafe treffen. Wird er nun geköpft, — denn diese Strafe hat immer den -llortritt — dann sind freilich die übrigen Strafen nicht mehr zu voll- Wie aber nun, wenn ein zum Tod Verurtheilter, welcher uuch des Raubes, der Brandstiftung, des Diebstahls rc. überführt ist, wN emer Revision gegen das Todesurtheil durchdringt und vom näch sten Schwurgericht freigesprochen wird, wenn sich nach seiner Verurthri- lung und vor seiner Hinrichtung seine Unschuld herausstellt, indem sich der eigentliche Mörder stellt und der Verurtheilte im wiederaufgenom- menen Verfahren freigesprochen wird u. dergl.? Dann ist eS doch wohl nicht so ganz ohne, wenn er wegen der übrigen von ihm be gangenen Verbrechen nicht frei ausgeht, sondern noch für jedes dersel» den, wie jeder anderer Verbrecher auch, die auf das Vorgehen gesetzte Strafe zu verbüßen hat. Das, verehrter Philosoph vom Stammtisch, ist der Sinn des scheinbaren Unsinn's. Vielen Hoffnungen auf die so beliebten holländischen Erb schaften gibt eine Veröffentlichung des auswärtigen Amtes im „Reichs anzeiger" den Todesstoß. Sie lautet: In der letzten Zeit haben sich bei dem Auswärtigen Amte die Gesuche um amtliche Vermittelung zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Erbschaften, welche in den Nie derlanden beruhen sollen, in erheblicher Weise vermehrt. Hierbei ist es öfters zu Tage getreten, daß von den vermeintlichen Erbberechtig ten zur Begründung ihrer Ansprüche nicht unbedeutende Kosten aus gewendet wurden. Auch sind nicht selten dergleichen Ansprüche zur Verübung von Betrügereien benutzt worden, welche vielfach eine bedeu tende Vermögensschädigung der Getäuschten zur Folge hatten. Die noch in allerneuster Zeit veranlaßten amtlichen Ermittelungen lassen jene Erbansprüche als aussichtslos erscheinen. Sowohl in dem König reich der Niederlande selbst, wie in den indischen Colonien verjähren die Ansprüche auf Erbschaften in dreißig Jahren von dem Tage der Eröffnung der Nachfolge, und diese tritt sowohl bei der gesetzlichen als bei der testamentarischen Berufung mit dem Augenblicke des Todes des Erblassers ein. Bezüglich des Königreichs der Niederlande selbst und aller bis zum Jahre 1811 in die Verwaltung der ehemaligen Waisen- und Vormundschaftskammern gelangten Vermögensmassen und Erbschaften ist aber seit dem Jahre 1880 überhaupt jeder Anspruch ausgeschlossen. Durch Gesetz vom 5. März 1852 wurde nämlich eine Commission eingesetzt, welche diese Massen und Erbschaften zu liqui- diren hatte. Dieselbe hat zufolge Art. 8 des erwähnten Gesetzes die vorgeschriebenen Aufgebote im niederländischen Stuatsanzeiger ergehen lassen. Denen, welche sich rechtzeitig auf Grund dieser Aufgebote gemeldet hatten und ihre Berechtigung nachweisen konnten, wurde der ihnen gebührende Erbtheil ausgeantwortet. Nach Ablauf der gesetz lichen Frist von fünf Jahren wurde sodann der verbleibende Rest dieser Massen dem niederländischen Staate überwiesen. Im Jahre 1880 hat die Commission ihre Aufgabe erledigt, und seit dieser Zeit ist in Bezug auf die erwähnten Massen und Erbschaften jeder Anspruch ent- güliig und unwiderruflich ausgeschlossen. Seit dem Jahre 1811 sind in dem Königreich der Niederlande überhaupt keine Nachlafsenschaften mehr bei den Waisenkammern eingebracht. Wieder eine traurige Nachricht aus Kamerun. HerrDr. Hans Buchner, der nach dem Tode des Dr. Nachtigal in Vertretung die Geschäfte des deutschen General-Konsulats geführt hat, ist nun auch am Fieber heftig erkrankt und hat sich schleunigst davonmachen müssen, wenn er dem Tod entgehen wollte. Das Klima in Kamerun scheint doch ein recht schlimmes zu sein. Die englischen Fabrikanten sind die unverschämtesten Menschen, die es auf Gottes Erdboden giebt. Jetzt erheben sie wieder in der „Times", diesem größten englischen Blatt, das seinerseits wieder an Unverschämtheit und Deutschenhaß allen anderen englischen Blättern über ist, ein gewaltiges Geschrei, daß die Chinesen sich in Deutsch land Lokomotiven und Eisenbahnwagen bestellt haben. Als ob die Chinesen dazu der englischen Erlaubniß bedürften. Und als ob wir Deutsche nicht ebensogut wie die Herren Englishmen Lokomotiven banen