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Bekanntmachung, das Ziehkinderwesen betreffend. In Verfolg der Aufforderung vom 4. vorigen Monats haben ihre Mitwirkung bei Beaufsichtigung des Ziehkinderwcsens bisher »reundlichst zugesagt: Frau Leutritz auf Deutschenbora, Frau Roßberg zu Zschochau, Frau von Schönberg auf Oberreinsberg und Frau Ur. Zieger zu Krögis. Um noch vor Ablauf dieses Jahres diese Mitwirkung auf den hiesigen Verwaltungsbezirk, mit Ausnahme der Städte Lommatzsch, Meißen und Nossen, zweckmäßig vertheilen zu können, wird die gedachte Aufforderung hiermit erneuert und gebeten, die Bereitwilligkei, zur vorerwähnten, mit besonderen Belästigungen durchaus nicht v.rbundenen Mitwirkung bis Ende dieses Monats anher erklären zu wollen. Meißen, den 12. November 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bosse. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll Donnerstag, den 21. November I., das dem Restaurateur Gustav Bachmann zugehörige Restaurationsgrundstück, sog. „Lindenschlößchen", Nr. 294 des Katasters und Nr. 357 des Grund- und Hypothekenbuches für Wilsdruff, welches Grundstück am 6. September 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 14,882 Mark -- gewürdert worden ist, nvthwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 10. September 1878. König!. Gerichtsamt daselbst. . vr, Gangloss. Friedrich. Bekanntmachung. " Behufs der vorzunehmenden Ergänzungswahl des mit Ende dieses Jahres ausscheidenden dritten Theiles der Stadtverordneten und deren Ersatzmänner ist eine Liste der stimmberechtigten und wählbaren Bürger hiesiger Stadt angefertigt worden und liegt dieselbe vom 18. November bis mit 2. December dieses Jahres im hiesigen Rathhause zu Jedermanns Einsicht aus. Etwaige Einsprüche sind bis mit 24. November ds. Js. bei dem unterzeichneten Bürgermeister anzubringen. Nach Ablauf der obgedachten Auslagezeit wird die Liste geschlossen, auch werden alle bis dahin nicht eingetragenen Bürger von der Wahl ausgeschlossen, sowie auch etwaige bis dahin nicht erledigte Einsprüche unberücksichtigt gelassen werden. Wilsdruff, am 14. November 1878. Der Bürgermeister. Fisker, Bekanntmachung, die Eröffnung der hiesigen Fortbildungsschule betreffend. Dienstag, den 18. November dieses Jahres, soll die Fortbildungsschule für Knaben in hiesiger Stadt wieder eröffnet werden und haben wir daher Folgendes zur Nachachtung der Betheüigten bekannt zu machen: 1. Die sud. 2 gedachten Aufnahmepflichtigen haben sich am kommenden Sonntag, den 17. November ds. Js, in der Zeit von Vormittags 11 bis 12 Uhr im zeitherigen Fortbildungsschullocale bei dem Herrn Schuldirector Beck hier per sönlich anzumelden; 2. Aufnahmepflichtig sind alle diejenigen hier aufhältlichen männlichen Personen, welche Ostern 1876 und 1877, sowie Ostern dieses Jahres aus der Schule entlassen worden sind. Ausgenommen hiervon sind jedoch Diejenigen, welche regelmäßig eine höherere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt acht Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Abs. 3 § 11 der Ausführungsverord nung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 3. Die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schulentlassungs- scheine bei der Aufnahme vorzulegen; 4. Die Schüler erhalten wöchentlich vier Unterrichtsstunden und zwar Dienstags von Abends 6—8 Uhr und Freitags von Abends 6—8 Uhr; 5. Schulgeld ist von den Fortbildungsschülern, welche sich hier aushalten, nicht zu entrichten; 6. Auswärtige können nur mit besonderer Genehmigung des unterzeichneten Schulvorstandes und auch da nur unter ge wissen Bedingungen, z. B. gegen Abentrichtung von Schuldgeld rc., Aufnahme finden; 7. Unentfchuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren und Arbeitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschreiten der Eltern gegen Disciplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Hast geahndet; 8. Die erforderlichen Rechen- und Zeichnenheste, Rechnen-, Schreibe- und Notizbücher, eine Tafel, Reißzeug und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Schule zu bringen. Wilsdruff, am 13. November 1878. Der Schulvorstand. Fieker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Wilsdruff. Einen außergewöhnlichen Genuß werden die Gewerbevereinsmitglicder nebst ihren Gästen morgen Abend haben. ! Der vom vorigen Jahre her noch in bestem Andenken stehende Herr Custos Müller vom königlichen Polytechnikum zu Dresden wird seinen zugesagten zweiten Vortrag über „Australische Goldfelder ! und Goldgräber" halten. Wem die frische Schilderung des Selbst- ! erlebten dieses Mannes in Australien von vorigem Jahre noch im z Gedächtniß ist, der wird nicht verfehlen, auch an diesem Abend zu erscheinen, umsomehr, als für die Vereinsmitglieder und deren Frauen der Zutritt unentgeldlich, für Gäste aber das Entree ein kaum nennenswertstes ist. (Siehe Inserat vom Gewerbeverein.) Am 9. Nov. ist in dem Reviere desDöhlenerKunstschachtes durch unerwarteten Kohlenbruch aus der Förste der Häuer Ernst , Heinrich Ludwig Hammer aus Unterweißig erschlagen worden. ! Der Verunglückte hinterläßt eine Frau und 5 Kinder. Meißen, 10. Nov. In unserer Stadt befinden sich zur Zeit incl. der Gasthöfe 143 Schankstätten, und zwar 103 Bier- und 40 Weinschenken. Im Vergleich mit der Anzahl der Schenken vor 25 Jahren hat sich diese in diesem Zeiträume mehr als verdoppelt. In teressant ist, daß auf je 90 Bewohner eine Schankstätte entfällt. Sebnitz. Am 5. Nov. war eine in der Kuopffabrik von Anton Pietschmann u. Sohn in Nixdorf beschäftigte junge Arbeiterin, Therese Schiertz, erst seit Kurzem mit ihrem, ebenfalls in dieser Fabrik als Heizer fungirenden Gatten verhcirathet, damit beschäftigt, bei un geschütztem Lampenlicht Ligroin auf eine Lampe zu füllen. Im Nu hatte das wegen seiner starken Gasentwickelung äußerst gefährliche Oel Feuer gefangen und die Frau, welche im Schreck Lampe unv Flasche wegwarf, stand fofort in Flammen. Die bedauernswerthe Frau ward von Brandwunden gräßlich zugerichtet und am 6. Nov. erlöste sie der Tod von ihren Leiden. Das königl. Ministerium des Innern hat die von dem Comits für die nächstjährige IV. Dresdner Pferdeausstellung erbetene Erlaubnis; zum Vertriebe der Loose zu der mit dieser Ausstellung zu verbindenden Verloosung ausgestellter Objekte im ganzen Gebiete des Königreichs Sachsen ertheilt. Leipzig. Mittels Anschlags am Schwarzen Brett der Uni versität macht der Universitätsrichter dekanick, daß durch Plenarbeschluß des Universitätsgerichts dem Stndirenden der Medizin Stanislaus Warynski aus Martinoff in Rußland wegen nachgewiesener Agi tation für socialdemokratische Bestrebungen das akademische Bürger recht entzogen worden ist. V ie man sich erzählt, hat die Haupt- thätigkeit des Gemaßregelten, jedenfalls eines „Nihilisten" in der Ver sendung socialistischer Brandfchriften nach Rußland bestanden. Colditz, 11. Nov. In der Nacht vom 8. zum 9. Nov. ist der 58 Jahre alte Gutsauszügler Gottlob Gatzfch in Rüx in dem Augenblicke von einem Kerl mit einem Hammer oder ähnlichen In strument vor die Stirn geschlagen worden, als er seinen Sohn 1'/- Uhr Nachts hat wecken vollen, der zum Wochenmarkt nach Grimma zu fahren beabsichtigte. Der Uebelthäter hat sich in die Wohnung des Auszüglers geschlichen gehabt und eben einen Diebstahl ausführen wollen, bei welchem er überrascht worden. Die Verletzung des alten Gatzsch war eine so schwere, daß er am 9. d. früh verschieden ist. Es bestätig sich in vollem Umfange, daß die deutsche Kriegs- Corvctte Ariadne unter Befehl des Seekapitäns Werner die Häfen Salnafata und Falcalili auf der zu den Schifferinseln gehörenden" Insel Upolu mit Beschlag belegt hat. Es wird sogar ein zweites Schiff dahin abgesandt. Die Besetzung ist erfolgt, wie amtlich er klärt wird, „um alle deutschen Jntcssen sicher zu stellen und das Be sitzrecht festzuhalten, bis die (gebrochene) Uebereinkunft zwischen der deutschen Regierung und der Regierung von Samoa vom 3. Juli 1877 ausgeführt ist, oder Capitän Werner andere Instruktion von der Regierung erhält." Samoa hatte sich verpflichtet, mit Niemand günstigere Handelsbedingungen abzufchließen als mit Deutschland und hatte diese Verpflichtung zu Gunsten von Amerikanern gebrochen. In viele Hamburger Familien ist Trauer eiugekchrt. Der Kohlen- dampser „Hermann S a ub e r" ist in der Nordsee mit 23 Mann Besatzung untergegangen. 20 Männer von den 23 sind verhcirathet und hinterlassen Wittwcn und Waisen.