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Wochenblatt sür - Erscheint wöchentlich L Mal (Dienstag und Freitag) AbonnementSprei» vierteljährlich 1 Mark tine einzelne Nummer kostet IO Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 1S Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). AbonncmentspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montag? u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den StadtrathznWilsdruff. Nr. S6. Dienstag, den 3. Aecemöer 1878. Verordnung der Ministerien des Innern und des Cultus und öffentlichen Unterrichts, die Jmpflisten und die Jmpscheine sür Wiederimpfung betreffend. Von dem Bundesrathe ist beschlossen worden, daß künftig 1. an Stelle der bisherigen Jmpflisten (Formular V) drei verschiedene Jmpflisten und zwar: a. Listen der zur Erstimpfung vorzustellenden Kinder — neues Formular V — b. Listen der zur Wiederimpfung vorzustellenden Kinder — Formular VI — o. Listen der bereits im Geburtsjahre zur Impfung gelangten Kinder — Formular VII — augewendet werden sollen, sowie daß 2. in den grünen Formularen I und II zu den Impfscheinen für Wiederimpfung statt: „geimpft" zu setzen sein soll: „wiedergeimpft". In dessen Verfolg wird hiermit verordnet, zu 1: daß vom Jahre 1879 ab die Jmpflisten nicht mehr nach dem bisherigen Formular V, sondern von allen Jmpfbehördcn und von allen denjenigen Aerzten, welche nicht als öffentliche Jmpfärzte Impfungen vornehmen, nach den unter I, a. 5. und o gedachten Formularen V, VI und VII, von allen Schulvorstehern aber nach dem unter I, b. gedachten Formulare VI aufzustellen, sowie daß vom Jahre 1879 ab Jmpflisten, welche etwa noch unter Verwendung des bisherigen Formulars dazu aufgestellt worden sein sollten, als ungültig zurückzuweisen sind. Zugleich wird zur Nachachtung andurch bekannt gemacht, daß alles Dasjenige, was in der unter dem 20. März 1875 erlassenen Verordnung zum Reichsimpfgefetze vom 8. April 1874 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1875 Seite 167 — in Bezug auf das bisherige Jmpflisten - Formular V vorgeschrieben worden ist, vom Jahre 1879 an von den oben unter I a. b. und o. gedachten neuen Jmpflisten- Formularen V, Vl und VII zu gelten hat. Demnächst ergeht zu 2: an alle Jmpfärzte und an alle diejenigen Aerzte, welche nicht als öffentliche Jmpfärzte Impfungen vor nehmen, die Anweisung, bei der Ausstellung von grünen Impfscheinen für Wiederimpfung nach den Formularen I und II bis dahin, wo die dem Bundesrathsbeschlnsse unter Nr. 2 entsprechende neue Druckauflage der gedachten Impfschein-Formulare zur Verausgabung gelangt sein wird, zwischen den Worten: „Erfolg" und „geimpft" das Wort: „wieder" einzutrageu. Dresden, am 25. November'1878. Die Ministerien de» Innern und -eS EultnS und öffentlichen Unterrichts. Für den Minister des Innern: Körner. ».Gerber. Pfeiffer I. Bekanntmachung Auf Abtheilung IV. zwischen Stat. 18,» und 18,. sowie I8„ und 18,, der Meißen-Wilsdruffer-Chaussee, in unmittelbarer Nähe des Dorfes Grumbach sind in der Zeit vom 22. bis 25. dss. Mts. von zwei jungen Kirschbäumen frevelhafter Weise die Kronen abgebrochen worden. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß Derjenige, welcher den Thater dergestalt zur Anzeige bringt, daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung von SV Mark erhält. Meißen, am 28. November 1878. Königliche Amtshauptmaunschast. von Bosse. Bekanntmachung. Die Schulvorstände des hiesigen Bezirks werden hierdurch aufgefordert, die Anzeigen über die für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich zu bezeichnenden Lehrer binnen A Tagen anher zu erstatten und hierzu das Seite 166 des Gesetz« und Verordnungs blattes vom Jahre 1876 ersichtliche Schema zu benutzen. Meißen, am 27. November 1878. Königliche Bezirksschul - Inspektion. von Bosse. Wangemann. In der Nacht zum 13. dieses Monats sind aus einer Parterrewohnung zu Sora mittelst Einsteigens ein Paar besetzte und schon längere Zeit getragene, kalblederne Stiefeln spurlos entwendet worden, was behufs Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung des Thäters zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 28. November 1878. 'vr Gangl»ff. — Auct i o n. Nächsten Donnerstag, den 5. Deeember 1878, von Vormittags k« Uhr an sollen in der Hausflur des unterzeichneten Gerichtsamtes eine Partie Handwerkszeug und andere Gegen stände gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Königliches Genchtsamt Wilsdruff, am 28. November 1878. vr. Gangloff. Bekanntmachung, die Stadtverordneten-Ergänzungswahl betr. Außer dem durch den Tod ausgeschiedenen Stadtverordneten Herrn Handelsmann und Lotterie - Collecteur Johg«« Heinrich Uhlemann haben mit Schluß dieses Jahres aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe noch die Stadtverordneten Herr Restaurateur Earl Hermann Reiche und - Redacteur und Buchdruckereibesitzer Adolph Heinrich Berger auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind: drei angesessene Stadtverordnete und ein angesessener Stadtverordneter-ErsaHmann. Als Wahltag ist Sonnabend, der 7. Deeember 1878, bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den KZ 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem ge- dachten Wahltage in der Zeit von Vormittags S Uhr bis Mittags 1 Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sessionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechtes für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier angesessene wähl- bare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 28. November 1878. Der Bürgermeister.