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Mai 1S0S Vsmvn g50 >0bO ^50 E250 E^50 ßtzdO 180^ in Anvr velltsoklanck bekennt unä mit Vorliebe §etrnASn, snt- spreoken in volienäetem Hn8se äsn neureitiieben!tnkoräerun§sn NVsiIvken »50 850 Z50 Xnsksn 800 850 450 " Z50 750 »ors stelßer in rvookmttPigon dosouckers kiLktixoa ^uksübrnnxvn. 8psivi»'s LvkukHisssi'vnksus 44 kstorsstrasso 44 VorknaLatoUsu von Lpsia?« Lednbvnren: rr»»NOl»v4 »- »., »«»»o, OirenN»oN, I.»»«»«. IVKr-durU, Statt« »rt, MNaodva, 8»ra^«kar«, IKSIa, ^iNrakkr« Ll»ai>»ver, Hanak ar«, Lr«»I»o, ^»ok»a MMLr Stiefel «enaa naeb Vorsebrikt. Derrtfchev R-ichsterg. ck. Berlin, 13. Mai. sPrivattelegramm) 254. Sitzung. Stimmrrngsbtt-. Als wenn es keine Jinanzkommission gebe, keine Krisen, Konflikte und Unruhen, arbeitet der Reichstag sein Pensum herunter: Berner Uebereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, Patentabkommen mit Amerika und Münz gesetz. Alle drei werden in erster und zweiter Lesung an genommen und außerdem noch die allgemeine Diskussion zur zweiten Lesung des Bankgesetzes erledigt. Dabei muß man nicht etwa denken, daß das so glatt und leicht vonstatten gegangen sei, wie es er zählt wird. Gleich die Berner Urheberrechtskonvention erfordert eine lange Debatte über den Schutz des geistigen Eigentums besonders in bezug auf das musikalische Gebiet und unter ganz besonderer Berück sichtigung der Plagiatoren pur sxoUsnss, des Phono- und Kinemcto- graphen. Ein ganz besonderes Interesse hat diesem Gebiet der uatio- nalliberale Abg. Dr. Junck zugewendet, wie er in langen Aus führungen bekundet. Daß Müller- Meiningen, der Künstler und Kunstverständige, seine Stimme erschallen läßt, ist selbstverständlich. Es hat übrigens niemand an dem Entwurf oder den Ausführungen, mit denen der Staatssekretär von Schoen ihn cingeführt hat, etwas Wesentliches auszusetzen. Ebensowenig an dem durch das Verdienst unseres amerikanischen Botschafters Grafen Bernstorff zustande ge kommenen Patentabkommen mit Amerika. Desgleichen erledigt 'ich das neue Münzgesetz ohne weiteres, da es einfach eine Zusammenstellung des bisher bestehenden Rechtes ist. Selbstverständlich war es der auf Münzvrobleme geeichte Abg. Arendt sRpt.), der einige Worte dazu bemerkte. Nur die zweite Lesung des Bankgesetzes bringt auch im Plenum eine einigermaßen scharfe Kontroverse zustande, die allerdings erst morgen ausgetragen werden soll. Ein Antrag Raab will den An- teilcignern der Reichsbank ihre Reingewinnvrozente kürzen, und darüber veruneinigen sich die Rechte in Gesellschaft der Sozialdemo kraten mit dem Freisinn, den Nationalliberalen und dem Zentrum. Tie namentliche Abstimmung wird morgen die Entscheidung bringen. Sitzungsbericht. Am Rundesratstische: v. Schoen, Sydow. Präsident Graf Stolberg eröffnet die Sitzung gegen 2Vi Uhr. Eine Reihe von Petitionen, welche die Petitionskommission zur Er örterung im Plenum für nicht geeignet erachtet hat, wird für erledigt erklärt. Zur ersten Beratung steht sodann die am 13. November 19Ö8 in Berlin abgeschlossene revidierte Berner Uebereinkunft zum Schuh von Werken der Literatur und Kunst. Die GeneraldiÄussion wird eingeleitet durch den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Frhrn. v. Schoen: In den gastlichen Räumen dieses hohen Hauses, für deren liebenswürdige Ueberlassuug ich dem hochverehrten Präsi denten nochmals den verbindlichsten Dank der Rcichsverwaltung aus spreche, hat im Oktober und November vorigen Jahres eine inter- nationale Konferenz getagt, um die Berner Konvention zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst einer Revision zu unter ziehen. Aus deutschen Interessentenkreisen und auch von diesem Hause sind öfter Wünsche vernehmbar geworden, den internationalen Rechtsschutz für die Urhebererzeugnisse weiter auS- zubauen. insbesondere ihm eine ausgedehntere internationale Geltung zu verschaffen. Diese Wünsche deckten sich mit denen der Reichsvcrwal- tung, die daher auch an die ihr auf der Pariser Konferenz 1896 über tragene ehrenvolle Ausgabe mit besonderer Freude herangetreten ist, eine neue Konferenz vorzubcreiten. Da auch die meisten andern Staaten von dem Bestreben beseelt find, den Schutz des geistigen Eigen tums allmählich zum Gemeingut der ganzen Kulturwelt zu machen, hat auf diesem Gebiete gesetzlich werden zu beschäftigen haben, brauche ich auf Einzelheiten nicht näher oinzugehen. Leider war Oesterreich auf der letzten Konferenz mcht vertreten. Hoffentlich gelingt es, Rußland, Holland und die Vereinigten Staaten zum Beitritt zu der Berner Kon ferenz zu gewinnen Ich bedauere, daß im Artikel 2, Absatz 4 nicht auch die Erzeugnis sedes Kun stgewerbes genügend geschützt sind. Gegen die schreckliche, moderne Kultur seuche, Grammophone usw. sollten die Komponisten besonders gesetz lich geschützt werden. Sollten wir zu einer Verlängerung der Schutz frist kommen, so darf das n i ch t etwa mit Rücksicht auf die ein- zelne ,zamilie, wie die Wagncrsche, geschehen. Nach meiner Meinung^ wird das geistige Eigentum nicht gefährdet, wenn es bei der letzigen Schutzfrist bleibt. sBeisall im Zentrum.» Abg. Müller-Meiningen sFrs. Npt.s: Die Beschlüsse der Berner Konferenz stellen auch von unserm Standpunkte eine Verbesserung dar. Sehr zu bedauern ist das Nebeneinanderbestehen der drei Texte der Konvention. Ich bitte die Neichsregierung dringend, ihre aanzc Anstrengung dahin zu richten, daß wir eine einheitliche Tex tierung bekommen. Es bestehen nebeneinander der Tert der Berner Redaktion, der Pariser Redaktion und die jetzige. Auf die Frage der Ausdehnung der Schutzfrist a u f 50 Jahre, gehe ich hier nicht ein. Wir werden später die Frage des sogenannten Parsifalpara- graphen noch besonders erörtern. Besondere Beachtung verdient der Zeitungsparagraph. Ich darf wohl annchmen. daß die Ouellenangabe nicht notwendig ist bei Tagesneuigkeiten. Großes Interesse bat die Teilnahme von Vertretern von Holland, Rußland und den Vereinigten Staaten hervorgerufen. Leider wissen wir nicht, ob auch die Ver einigten Staaten svmpathische Erklärungen aus der Konferenz abgegeben haben. Die Urheberrechtsverhältnisse gegenüber den Deutschen in Böhmen sind b e s o n d e r s schlecht; mit deut schen Werken' wird in Böhmen geradezu Raub getrieben. Das neue amerikanische Urheberrecht ist nach meiner Ucberzengung das tollste Potpourri von modernen Ideen, krämerhaftem, kle-n- lichen Protektionismus, das man sich denken kann. Der neue Rechts zustand in Amerika ist unhaltbar. Gerade gegenüber den Amerikanern wäre auf dem Gebiete der gegenseitigen Annäherung nichts erfreulicher als die Verbesserung der Handels- und Zollpolink und daneben eine Verbesserung des Urheberrechts. Die Resultate der Berliner Konferenz sind alles in allem auch nach unserer Ueberzeuguna erfreulich. Bundeskommissar Geh. Rat Dungs: Es ist natürlich außer- ordentlich schwer gewesen, so viele Köpfe unter einen Hut zu bringen; man muß sich fast freuen, daß es wenigstens so weit ge kommen ist. Immerhin wird eine viel größere U-bereinstimmung als bisher erzielt werden. Amerika wird zwar nicht in naher Zeit beitreten, aber sein Beitritt ist doch mehr in den Bereich der Möglichkeit gerücki. Der Vertrag 1892 mit Amerika bleibt in Kraft, da er nicht gekündigt ist. Das Ausführungsgesetz wird voraussichtlich — nächsten Herbst vorgelegt werden. Würde bei uns die Schutzfrist auf 50 Jahre verlängert, würde dieser fünfzigjährig: Schutz den deutschen Werken in allen Vertragsländern zustehen. Die Tagesneuigkeiten und die ver mischten Nachrichten sind durchaus in dem Sinne zu verstehen, wie ihn unser Urheberrechtsgesetz diesen Begriffen beilegt. Abg. Dietz sSoz.s: Mit Oesterreich-Ungarn steht es Wohl nicht so schlimm, wie behauptet wurde; aestohlcn wird auf literari- schem Gebiet auch in Deutschland. Die Vereinigten Staaten haben allerdings in dem Gesetz noch sehr viele Lücken bestehen lassen; dabei ist aber der außerordentlich hohe Stand der amerikanischen Re produktionstechnik zu beachten. Nach dem amerikanischen Gesetz vom 1. Juli 1909 würden alle Autoren, welche in einem Verbandslande ihre Erzeugnisse veröffentlichen, aber einem der Konvention nicht beige tretenen Lande angehüren, ;n Amerika keinen Schutz genießen. Be treffs der Kompositionen hat die Konvention einen Schutz gegen Ueber- tragung auf mechanische Musikinstrumente in Aussicht genommen, der erst durch das demnächst vorzulegende Ausführui.gsgesetz für Deutsch land geregelt werden muß. Die dreißigjährige Schutzfrist genügt vollkommen. Ich erwarte, daß die Novelle zum Ur heberrechtsgesetz eine Verlängerung der Schutzfrist nicht enthalten wird. Die Schutzfrist für die Wagnerjchen Werke würde 1913 ablaufen; soll- die Konferenz in Berlin einen überaus glücklichen Verlauf genommen. Von den Nichtkonvcntionsstaaten sind auch die Vereinigten Staaten, Rußland, die Niederlande und selbst das ferne China unserer Einladung geiolgt. Besonders her- vorheben möchte ich das einmütige und einträchtige Interesse, das alle Vertreter an den Tag gelegt haben, wie auch das sachliche Entgegen kommen, das sie nach Möglichkeit zu beweisen suchten und die Anteil nahme der Vertreter der Nichtunionstaaten an der gemeinsamen Arbeit. Die persönlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Dele- gationen sind die denkbar besten gewesen. Die Konferenz hat die Er füllung unserer Wünsche wesentlich gefördert und wird hoffentlich dazu beitragen, dem Verbände neue Mitglieder zu gewinnen oder doch die N i ch t u n i o n st a a t e n dazu zu veranlassen, ihre innere Gesetz gebung in eineui der Konvention entsprechenden Sinne zu ver bessern. Es haben denn auch die Vereinigten Staaten seitdem sich bereits dazu verstanden, die Gesetzgebung be züglich der Urheberrechte zu mildern, und in Rußland ist ein Gesey in Arbeit, dos vielleicht ermöglichen wird, daß es der Konvention b e i t r i t t. Die neue Konvention, der man pietätvoll den Namen „Berner Konvention" belassen bat. enthält wesentliche Verbesserungen. Ihr Hauptgewinn besteht aber darin, daß sie die einzelnen Teile in ein einheitliches Instrument zusammenschweißt, das als Ziel die Verständigung aller Staaten über die Grundsätze des Urheberrechts in sich schließt, daneben aber auch in seinen Vorbehalten Raum genug läßt, um Abweichungen bei einzelnen Mitgliedern bestehen zu lassen. Die beigegebene Denkschrift zählt auch diejenigen Punkte auf, in denen unsere Gesetzgebung entsprechend den Konferenzbcfchlüssen demnächst einige Abänderungen erfahren wird. Geben Sie an dieser Stelle dem ge schaffenen Kulturwerk Ihre Zustimmung, dann wird der Deutsche Reichs tag das erste Parlament sein, das die Konvention angenommen bat. lBeifall.f Abg. Dr. Junck sNatl.): Der Deutsche Reichstag hat allen Grund, der Konvention zuzu stimmen, da die neue Redaktion im wesent lichen unter deutscher Führung stattgefunden hat und außerordent- Nch wertvolle Errungenschaften darin enthalten sind. Der Schutz für Werke der Literatur und Kunst wird von dem Ursprungs- land des Werkes unabhängig gemacht. Die neue Konvention weist da eine große Elastizität auf, welche den noch nicht beigetretenen Ländern den Beitritt erleichtert. Eine Kommissionsberatung wird von unserer Seite ni ch t gewünscht. Es wird nunmehr eine Aenderung der inländischen Gesetzgebung nach den Grundsätzen der Konvention erfolgen müssen, wenn auch eine völkerrechtliche Verpflich tung dazu nicht besteht. Bei uns wird es sich nur um eine unbedeutende Aenderung des Schutzes von Zeitungsartikeln handeln. Außerdem wird unsere Gesetzgebung in bezua auf die kinematogra- phischen Darstellungen vorwörtsgehen müssen. Ob wir noch weitergeheu sollen mit dem Schuhe des Rechtes nach dem Tode des Urhebers wird ebenfalls Gegenstand der Erörterung sein. Gegen über den Musikwerken wird der bisherige Rechtszustand in der Berner Konvention ebenfalls verlassen und ein erhöhter Schutz des Urhebers gewährt. Man sollte durch das Gesek zu einer Abgrenzung der großen Interessen von Komponisten und Verlegern einerseits und Musikindustriellen andererseits kommen, indem etwa eine Zentralstelle gegründet wird, die die Gebübren für die Be nutzung der Kompositionen festsetzt. Die innere Gesetz, aebung wird sich unbedingt mit der Frage der rückwirkenden Kraft be schäftigen müssen. Die Fassung der Uebereinkunft ist in diesem Puukte uicht ganz klar. Das neue amerikanische Gesetz vom März, das noch unter Roosevelt geschaffen ist. bringt be g r ü ß e n s w e r t e Verbesserungen. Wenn nach einer Reiche von Jahren wiederum eine Konferenz stattsindet, werden hoffentlich weitere Fortschritte auf dem Gebiete des internationalen Urheberschutzes erreicht werden, und es wird immer mehr der Gedanke Bahn brechen, daß es in Literatur und Kunst nur ein großes Reich gibt, dciF unabhängig ist von den politischen Gren zen, die die Völker trennen. sBeisall.» Abg. Dr. Pfeisker sZtr.f: Auch wir begrüßen in dieser Uebereinkunft einen wesentlichen Fortschritt zum Schutze , des Urheber rechts. Da wir uns schon im nächsten Winter mit verschiedenen Fragen Uslksvkukv, Tpsngvnsvkukv s so 4.— 4.S0 s.— s.80 v — ete