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ochcnblaU für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundvierzigsser Jahrgang. Erscheint wöchentlich 8 Mal DienStag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 18 Uhr. Erscheint wöchentlich 8 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreir vierteljährlich 1 Mark. Ein« einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag- biS Mittag 18 Uhr. Nr. 4! Dienstag, den 24. Mai 1881. Bekanntmachung. Der Lohgerbermeister Herr Wilhelm JlHig in Wilsdruff beabsichtigt, in dem unter No. 247 des Brandversicherungs-Catasters für Wilsdruff gelegenen Grundstücke eine Leimsiederei zu errichten. In Gemäßheit 8 1? der Reichsgewerbcordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Er scheinen dieser Bekanntmachung angerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 17. Mai 1881. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hie sigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat März ds. Js. folgendermaßen festgestellt worden: 7 Mark 66 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 38 - - 50 - Heu, 2 - 19 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, de» 19. Mai 1881. v. Bosse. Bekanntmachung. Es ist wiederholt wahrznuehmen gewesen, daß im hiesigen Bezirke Brücken- und Uferbauten ohne behördliche Cognition in ganz un sachgemäßer Weise ausgcsührt worden sind. Da hierdurch bei eintretendem Hochwasser nicht allein die ober- und unterhalb gelegenen Grundstücke, sondern nicht selten auch öffent liche Wege gefährdet werden, so wird hiermit die Ausführung von Brücken- und Uferbauten ohne Genehmigung der Königlichen Amtshaupt- mannschast untersagt. Zuwiderhandlungen werden nach 8 367 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geld bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. Die Vorstände der an fließenden Gewässern gelegenen Ortschaften werden angewiesen, darüber strenge Aufsicht zu führen, daß obiger Anordnung gewissenhaft nachgegangen werde. Meißen, am 20. Mai 1881. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung, die über UnglücksfäKe in Fabriken re. zu erstattenden Anzeigen betr. Im Anschluß an die von unterzeichneter Kgl. Amtshauptmannschaft unterm 22. März dies. Js. erlassene Bekanntmachung werden die betheiligten Gewerbtreibenden hiesigen Bezirks hiermit noch darauf aufmerksam gemacht, daß zu der Anzeige über Unglücksfälle in Fa briken rc. nach Z 1 Ler Verordnung vom 1. August 1878 nicht allein die Besitzer und Leiter von Fabriken im engeren Sinne verpflichtet sind, sondern die Besitzer und Leiter aller Gewerbeunternehmungen überhaupt, auf welche 8 120 Abs. 3 der Gewerbeordnungs-Novelle An wendung leidet. Meißen' am 19. Mai 1881. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Der in jüngster Zeit zunehmende Eingang von anonymen Anzeigen veranlaßt die unterzeichnete König!. Amtshauptmannschaft, hierdurch bekannt zu geben, daß sie nicht in der Lage ist, auf solche Anzeigen etwas zu verfügen. Meißen, am 19. Mai 1881. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Nachdem am 15. dieses Monats der Königliche Friedensrichter für Limbach nebst Rittergut, Herr Gutsbesitzer Ernst Just daselbst verstorben ist, ist bis auf Weiteres mit der interimistischen Besorgung der sriedensrichterlichen Geschäfte in der Ortschaft Limbach mit Ritter gut, der Königliche Friedensrichter Herr Gutsbesitzer Anton Wetzel in Birkenhain mit Auftrag versehen worden, was hierdurch zur öffent lichen Kenntniß gebracht wird. König!. Amtsgericht Wilsdruff, -m io.«issi. -vr. Gangloff. Bnfch. Für die abwesenden Ernst Julius und Ernst Leberecht, Gebrüder Fuchs von hier ist der Stellmachermeister Herr Johann Gottfried Dinndorf hier als Vormund allhier in Pflicht genommen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, «m so.«issi. vr. Gangloff. — «»sch. Wegen Reinigung der «Kämmerei-Expedition bleibt dieselbe Mittwoch den 25. dieses Monats geschlossen. Wilsdruff, am 23. Mai 1881. Der Stadtgemeinderath. Kieker, Brgmstr.