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Wochenblatt für Erscheint wöchentlich 2 Mal (DienStag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Ps. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) AbonnemcntSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, da^KöniA Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einu ndvierzigster Jahrgang. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Amtsblatt Nr. ZI. Dienstag, den 28. Juni 1881. - ° Bekanntmachung, Landtagswahl betr. Die Zusammenstellung des Ergebnisses der Bezirkswahlen für die am 12. Juli dieses Jahres im 17. ländlichen Wahlkreise stattfindende Wahl eines Abgeordneten zur II. Kammer.der Stäudeversamnüung beabsichtige ich , Freitag, den 1s. Jnlr dieses Jahres, Bormittags 8 Uhr, im Hesse'fchen Gasthof- zu Devtfchenbora vvrzuuehmen Den Stimmberechtigten steht fiel, dieser Wahlhandlung beizuwohnen. Hierbei werden die Herren Wahlvorsteher unter Hinweis auf 8 45 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. December 1868 zugleich veranlaßt, die über die Wahlen in den Bezirken aufgenommenen Protocolle nebst den Wahllisten und den Stimmzetteln (die etwa für ungültig erklärten Zettel von den gültigen gesondert) sowie die sonstigen Unterlagen sofort nach beendigter Abstimmung dem unterzeichneten Wahlcommiffar zu übersenden. Nach ß 22 der Ausführungs-Verordnung zu obengedachtem Gesetze hat der Wahlvorsteher auch eine Bescheinigung darüber beizu- fügen, daß die in H 43 des Wahlgesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung erfolgt ist. Meißen, am 22. Juni i881. Dcr Wahlcommissar für den 17. ländlichen Wahlkreis. v. Bosse, Amtshauptmann. Der Schlosser Karl Gustav August Mucha aus Kleinzschocher, zuletzt in Wilsdruff aufhältlich gewesen, wird beschuldigt, als Er« satzreservist erster Classe ausgewandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, — Uebertretung gegen Z 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs —. Derselbe wird auf den 21. September 1881 Vormittags S Uhr vor das Königliche Schöffengericht zu Wilsdruff zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach 8 472 der Strasproccßordnung von dem Königlichen Bezirks- commando zu Leipzig ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Wilsdruff, den 23. Juni 1881. Der Köniqliche Amtsanwalt. Nenner, Rfdr. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 8. October 1881 die dem Gastwirth Christian Gottlieb Ficker in Rothschönberg zugehörigen Grundstücke Nr. 6 des Katasters, Nr. 4 und 30 des Grund« und Hypothekenbuches für Rothschönberg, welche Grundstücke am 26. November 1879 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Mai lt gewürdert worden sind, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstclle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 24. Juni 1881. König!. Amtsgericht. vr. Gangloff. Bekanntmachung Der unterzeichnete Stadtgemeinderath fordert alle hiesigen Arbeitgeber und Dienstherrschaften hiermit auf, die ihnen zur Ausfüllung zugestellten Formulare zu tabellarischen Verzeichnissen behufs Anlegung eines Heberegistecs zur hiesigen allgemeinen Krankenunterstützungs- und Begräbnißkasse ausgefüllt nunmehr bis spätestens Donnerstag, den 30. dieses Monates, bei Vermeidung von Weiterungen bei der hiesigen Stadtkämmerei einzureichen. Söhne und Töchter, die im elterlichen Hause als Gesellen und Gewerbsgehilfen beziehendlich Wirthschaftsgehilfen und Gehilfinnen beschäftigt werden, sind nach 8 3 des Regulativs der gedachten Lasse beitrittspflichtig und wird denselben eventuell die 8 12 desselben Regu lativs erwähnte Vergünstigung zu Theil. Wilsdruff, am 27. Juni 1881. Dcr Stadtgemeinderath. I V Funke. Tagesgeschichte. Benin, 26. Juni. Der Vertrag mit Hamburg ist in der gest rigen (Sonnabend-) Sitzung vom Bundesrathe genehmigt worden. Hamburg hat darauf den Anschluß auf Grund des Art. 34 der Ver fassung beantragt, und dieser Antrag ist sogleich angenommen worden. Die Ausschüße für Zolle und Steuern, Handel und Verkehr für Rech nungswesen sind beauftragt, Vorschläge wegen des Vollzuges zu machen. Das Unfallversicherungsgefetz ist vom Bundesrathe abgelehnt worden, dagegen hat derselbe das Jnnungsgesetz und das Stempel gesetz nach den Beschlüssen des Reichstags angenommen. Ferner wurde das Gesetz betreffend die Aichung der Schankgefäße, sowie die Vorlage wegen Einziehung von 20- und 5-Markscheinen angenommen. Merkwürdiger Weise ist von den Kosten eines Arbeiter-Unfall- versicherungsgcsetzes seither noch nicht die Rede gewesen. Es scheint, die Vorarbeiten und Erfahrungen fehlen, nur ein Sachse, vr. Roth, hat Vorstudien gemacht, die von Interesse sind. In Königreich Sachsen mit seinen etwa 430,000 Arbeitern ist bereits jede 7te Per son versicherungspflichtig, in Bayern mit 378.000 Arbeitern aber erst jeder 14te, in Preußen mit rund 3,000,OM Arbeitern erst jeder 12te Einwohner. Den durchschnittlichen Arbeitslohn zu 6M Mark gerechnet betragen die Gesammtlöhne in Sachsen 258 Mill. Mark, in Bayern 227, in Preußen rund 18M Mill. Mark. Als Gesammtdurchschnitts- prämie entfielen hiernach au? Sachsen 3 Mill., auf Bayern 2„„„ Mill., aus Preußen 21 Mill., im Ganzen also rund 26 Mill. Mark jährlich. Der Versicherungszuschuß ('/, der Gesammtversicherung, sei es, daß ihn der Staat, oder, wie der Reichstag wollte, die Arbeiter aufbringen), betragen demzufolge für Sachfen 1,066,000 Mark, für Bayern 886,000 Mark, für Preußen 6.700,000 Mark Reichswährung oder auf den Kopf der Bevölkerung in Sachsen 34 Pfg., in Bayern 17 Pfg., in Preußen 19 Pfg. Diese Ziffern reden eine sehr verständliche Sprache. Sie erklären es, weshalb gerade die sächsische Negierung, die sonst nicht blöde ist in Sachen des Partikularismus, sich so energisch gegen die partikularische Errungenschaft der selbstständigen Landesversicherungs anstalten gewehrt hat; sie erklären ferner, weshalb Fürst Bismarck l die Reichsanstalt so überraschend schnell aufgab, denn er war sicher, > daß die Bundesstaaten selber, die zum großen Theile in der Lage