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für Rr. 78 Freitag, den 30. September 1881 No. 30. No. 38. No. 39. No. 40. No. 41. No. 42. No. 43. FieZee, Brgrmstr. No. 34. No. 35. No. 36. No. 37. No. 31. No. 32. No. 33. Das No. 29. No. 44. Bekanntmachung, eine Prioritätsanlcibe der Aktiengesellschaft Steiukohlenbau-Berein Hohndorf betrffd.; vom 9. August 1881. No. 45. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Standeversammlung betreffend; vom 19. August. 1881. No. 46. Bekanntmachung, eine Prioritätsanleihe der in Dresden unter der Firma „Societäts-Brauecei" bestehenden Aktiengesellschaft betreffend; vom 20. August 1881. No. 47. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer der Standeversammlung betreffend; vom 23. August 1881. No. 48. Verordnung, die Publikation der Ausführungsvorschrifteu zu dem Gesetze über die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben vom 1. Juli 1881 betreffend; vom 23. August 1881. No. 49. Verordnung, die Expropriation von Gruudeigenthum für Erbauung einer Wartehalle auf der Güterstation Schönberg der - Linie Leipzig-Hof betreffend; vom 5. September 1881. No. 50. Bekanntmachung, die Erledigung der der Dresdner Feuerversicherungsgesellschaft ertheilten Concession zum Betriebe des Mo- biliab-Feuerverficherungsgeschäfts betreffend; vom 6. September 1881. No. 51. Verordnung, die Veranstaltung einer anderweiteu Ergäuzuugswahl für die II. Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom 12. September 1881. Gedachte Stücke liegen in hiesiger Rathscxpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 28. September 1881. wesenden, die alle sichtlich ergriffen waren. Der Großherzog und die Großherzogin gaben den Scheidenden bis Durlach das Geleit. Das kronprinzliche Paar reist heute bis Frankfurt a. M. und setzt morgen früh die Reise nach Hamburg fort. Die Zeitungen veröffentlichen eine Mittheitung des Oberbürgermeisters, in welcher derselbe den Dank des Königs von Schweden für die ihm und seinen Kindern von der Bevölkerung dargebrachte herzliche und freundliche Gesinnung zur Kenntniß bringt. Der König bittet die Bevölkerung, diese Ge sinnung ihm und den Seinen auch für die Zukunft zu bewahren. Der König von Schweden hat sich einem Berichterstatter der ,,Kö!n. Ztg." gegenüber in äußerst herzlicher Weise bezüglich seiner Sympathien für Deutschland geäußert. König Oscar betonte besonders die Utbereinstimmnug der deutschen und schwedischen Interessen sowie seine aufrichtige Zuneigung zu Deutschland und sprach auch seine feste Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer k-stet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bi« Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag. Abonncmentspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Inseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Bekanntmachung. D er zweite diesjährige Bezirkstag wird Sonnabend, den ^3. Dctober dieses Jahres, von Vormittags s Uhr an im Saale der zweiten Bürgerschule am Steumarkt hier abgehalten. Nach tz 12 der Geschäftsordnung sind Anträge, welche noch auf die Tagesordnung gebracht werden sollen, zwölf Tage vor dem Versammlungstage hier einzureichen. Meißen, am 26. September 1881. Königliche Amtshanptmannschast. v. Bosse. Tagesgeschichte. Karlsruhe, 25. September. Heute Nachmittag 5 Uhr reisten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Schweden nach Stockholm ab. Ans dem Wege zum Bahnhofe und in dem Bahnhöfe selbst harrte eine ungeheure Menschenmenge der Abfahrt und rief den hohen Neuvermählten tausendstimmige Hochs zu. Die Minister, die Generalität, die Hofchargen, die Bürgermeister und der Magistrat waren im Bahnhofsgebäude versammelt. Allen reichte die Kronprin zessin, herzlichst Abschied nehmend, die Hand. Hier nahm das hohe Paar auch von den Brüdern der Kronprinzessin und den Familien der Prinzen Wilhelm und Karl, sowie des Margraseu Max von Baden innigsten Abschied. Als der aus drei Wagen bestehende Extrazug sich in Bewegung setzte, grüßten die Neuvermählten nach allen Seiten aus dem Wagen heraus. Es folgte ihnen begeistertes Hochrufen der Au- Bekanntmachung. Zufolge Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums sind die Liquidationen über Vergütung für gestellten Vorspann künftig von den Amtshauptmannschaften mit einer Erläuterung darüber zu versehen, ob die Gestellung des Vorspanns von der verpflichteten Gemeinde bez. dem Rittergute selbst erfolgt oder etwa an Privatunternehmer verdingt gewesen ist. In dem letzteren Falle sind auch die dem Unter nehmer gezahlten Beträge durch ordnungsmäßige Belege nachzuweisen. Die Gemeinden und Rittergüter des hiesigen Bezirks werden daher hiermit angewiesen, in Zukunft bei Einreichung der ihnen von den Truppcntheilen über geleisteten Vorspann ausgestellten Quittungen zugleich die für die vorgedachte Erläuterung nöthige Auskunft bez. unter Beifügung der erforderlichen Belege anher gelangen zu lassen. Meißen, den 23. September 1881. Königliche AmtshanpLmannschaft. — v. Bosse. Bekanntmachung. 6., 7. und 8. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1881 enthält: Verordnung, die Publikation der Instruktion für die Wachen in Hinsicht der von ihnen vorzuneymenden Verhaftungen und vorläufigen Festnahmen vom 29. Januar 1881 betreffend; vom 14. Juni 1881. Verordnung, die Expropriation von Gruudeigenthum für Unterführung des sogenannten Schildenwegs zu Radebeul unter der Leipzig-Dresdner Eisenbahn und für Verbreiterung des Bahndammes daselbst betreffend; vom 1. Juli 1881. Bekanntmachung, den Wahlcvmmiffar für den 43. Wahlkreis des platten Landes betreffend; vom 7. Juli 1881. Verordnung, die Errichtung eines Eisenbahnrathes betreffend; vom 9. Juli 1881. Verordnung, die weitere Ausführung des Gesetzes über die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen vom 1. Juli 1878 betreffend; vom 6. Juli 1881. Bekanntmachung, den Wahlkommissar für den 45. Wahlkreis des platten Landes betreffend; vom 11. Juli 1881. Bekanntmachung, den Wahlkommissar für den 34. Wahlkreis des platten Landes betreffend; vom 14. Juli 1881. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Hainsberg-Schmiedeberger Staatseisenbahn betreffend; vom 21. Juli 1881. Kirchengesetz, die Vollziehung der von den Kirchenvorständen der evangelisch-lutherischen Kirche auszustellenden Urkunden be treffend; vom 20. Juni 1881. Verordnung, die von de» Kirchenvorständen nach Maßgabe der ZZ 2 und 3 des Kirchengesetzes vom 20. Juni 1881 ausge stellten Urkunden und die Legitimation der Kircheuvorstände betreffend; vom 22. Juli 1881. Verordnung, zu Ausführung des Kirchengesetzes vom 20. Juni 1881, die Vollziehung der von den Kirchenvorständen der evangelisch-lutherischen Kirche auszustellenden Urkunden betreffend; vom 26. Juli 1881. Bekanntmachung, die Ausgabe einer VII. Serie von auf den Inhaber lautenden Pfandbriefen der Allgemeinen Deutschen Creditanstall zu Leipzig betreffend; vam 22. Juli 1881. Verordnung zur weiteren Ausführung des" Gesetzes vom 20. Mai 1867, das Befuguiß zur Ausnahme von Protokollen und zu Beglaubigungen bei Justiz- und Verwaltungsbehörden betreffend; vom 4. August 1881. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Schwarzenberg-Johanugeorgenstäüter Staatseiseubahn betreffend; vom 5. Aug. 1881. Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend; vom Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmanuschaft zn Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Einundviexzigfter Jahrgang.