Volltext Seite (XML)
Zweites Blatt. Wochenblatt Erschein« wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer koste^w Ps. Jnseratenannahmr Montags ».Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Witsdruff. Dreiun-vierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonnememspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr. «8 Freitag, den 17. August 1883. 6. Sitzung des Bezirksausschusses der Kgl. Amtshaupt- mauuschaft Meißen, am 4. August 1883. (Schluß.) 9. Dem Gesuche des Maschinenmeisters Kind in dem zum Stadt gemeindebezirke Siebenlehn gehörigen Dampfsägewerke von A. Töppel ü. Co. in Zellwalde entsprechend, erklärte sich der Ausschuß für die Concessionsertheilung zum Bier- und Branntweinfchank an den P. Kind in dem erbetenen beschränkten Maße. Der Stadtgemeinderath zu Sie benlehn hat die Bedürfnißfrage einstimmig bejaht. (Ref.: Bürgermstr. Zschiedrich.) 10. Das Dispensationsgesuch des Gutsbesitzer Richter in Ditt mannsdorf in Betreff der Dismembration seines Gutes Fol. 11, wo gegen Seiten der Gemeinde Bedenken nicht geltend gemacht worden sind, fand bedingungslose Genehmigung. Das gleiche Gesuch des Wirthschaftsbesitzer Schiedig in Zehren änlangend, so wurde die Dis- pensationsertheilung dem Votum der dasigen Gemeinde entsprechend an die Bedingung geknüpft, daß die Trennstückserwerber die betreffen den Parzellen mit ihren bezüglichen Stammgrundstücken consolidiren. (Ref.: Rentier Ranft,) 11. Die Gemeinde Roitzschen beabsichtigt ein aus dem Verkaufe von Gemeindeareal gelöstes Capital von 175 Mk. zu dem sich auf 4000 Mk. beziffernden Aufwande für den Ankauf des znm Triebisch- thalstraßenbaue erforderlichen Grund und Bodens zu verwenden. Der Ausschuß fand jedoch die Genehmigung dieses Gesuches mit Rücksicht auf die damit verbundene Verminderung des Gemeindesubstantialver- mögens bedenklich. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) 12. Die von den Gemeinden Saultitz, Ilkendorf, Breitenbach, Weistropp, Weinböhla, Nieschütz, Wölkau, Niederjahna, Mettelwitz, Boritz, Zehren, Golk, Mahlitzsch, Augustusberg, Mohlis, Rüsseina, Raßlitz, Gruben, Reinsberg, Elgersdorf, Wahnitz, Wildberg, Kottewitz und Groitzsch auf Festsetzung der Entschädigung für die Mühwaltungen des Gemeindevorstandes resp. auf Ueberlassung der der Gemeindekasse gesetzlich zugewieseuen Gebühren au den Gemeindevorstand gefaßten Beschlüsse fanden allenthalben Bestätigung. Bestätigt wurden ferner auch die in gleicher Richtung, resp. in Betreff der Heranziehung der Hausgenossen, sowie der Aufbringung der Nachtwächterbesoldung ge faßten Beschlüsse der Gemeinden Mergenthal, Wölkisch und Nieder staucha. Rücksichtlich der in letzterem Orte beschlossenen Heranziehung der unselbstständigen Personen zu den Gemeindeanlagen wurde übri gens vorausgesetzt, daß sich diese Bestimmung auf Personen unter 16 Jahren nicht erstrecke. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) 13. Das Gesuch des Bierschänkwirth Ring in Obergruna um Concession zum Branntweinschank fand Genehmigung, da der Gemeinde- rath das Vorhandensein diesfallsigen Bedürfnisses bestätigt hat. (Ref.: Bürgermstr. Zschiedrich.) 14. Von der Amtshauptmannschaft eines benachbarten Bezirks war aus Anlaß der sich in neuerer Zeit vermehrenden Unglücksfälle durch Herabfallen von den Scheunenbödeu auf das Tenne an hiesige Amtshauptmannschaft die Anfrage ergangen, ob etwa hier eine Anord nung wegen Anbringung von Schutzvorrichtungen an den sogenannten Scheunenbödenlöchern getroffen worden sei. Man hatte darauf geant wortet, daß dieser Frage hier noch nicht näher getreten worden sei. Der Ausschuß, welchem diese Angelegenheit bei gegenwärtiger Sitzung zur Aeußerung seiner Ansicht mit vorlag, sprach sich dahin aus, daß von einer diesfallsigen Anordnung für hiesigen Bezirk zur Zeit abzu sehen fei, daß es sich jedoch empfehle, daß die Kgl. Amtshauptmann- schaft diese Angelegenheit im Auge behalte. (Ref.: Oehmichen-Choren.) 15. Der Verwaltungsrath des Armenversorgungsvereins im Amts gerichtsbezirke Meißen hat sein Statut revidirt und beschlossen, den durch die ordentlichen Einnahmen der Armenkasse nicht gedeckten jähr lichen Bedarf der letzteren zu Vs auf die Steuereinheiten und zu auf das staatssteuerpflichtige Einkommen ausznwerfen, bei Berechnung des Einkommens aber das unter Z 17 lit. o. und ck. des Einkommen steuergesetzes fallende Einkommen der Dienstboten und Gewerbsgehilfen außer Betracht zu lassen. Jeder einzelnen Gemeinde soll freigestellt sein, die auf ihren Theil ausfallende Anlagesumme in ihrem Innern wieder anders auszubringen, im Mangel anderen Beschlusses aber soll die Ausbringung nach dem Maßstabe, nach welchen die Gemeindean lagen umgelegt werden, erfolgen. Nach dem zeitherigen Statut wur den die fraglichen Anlagen zu ^4 nach Steuereinheiten und '/§ nach Haushaltungen aufgebracht, so daß bei jeder Anlage (jährlich gewöhn lich 3 Anlagen) auf eine Steuereinheit V2 Pfg- und auf eine Haus haltung 35 Pfg. entfiel. Motivirt wird obige Aenderung mit der Ab sicht, das Mißverhältniß zu beseitigen, daß ein Unbemittelter eben so viel für seine Haushaltung zu bezahlen habe als der Fabrik-, Mühlen-, Guts- und Rittergutsbesitzer. Die „Liegenschaftssteuer" sei die Grund bedingung für die normale und feste Existenz der ländlichen Gemeinde, während die Einkommensteuer mehr oder weniger wandelbar sei, sich jedoch als Ausgleichssteuer auch insofern empfehle, weil sie gleich zeitig mit den Grundbesitz treffe. Der Bezirksausschuß, welcher in Gemäßheit ergangener Verordnung über diese neue Bestimmung sein Gutachten abgeben soll, schloß sich jedoch den von der Kgl. Amtshaupt- mannschast in dem seiner Zeit erstatteten Berichte niedergelegten Be denken au, indem er insbesondere auch auf den Widerspruch hinwies, in welchem der Verwaltungsrath des Armenvereins sich befinde wenn er an der Liegenschaftssteuer als „der Grundbedingung für die normale und feste Existens der ländlichen Gemeinde" festhalten und die mehr oder weniger wandelbare Einkommensteuer nur als Ausgleich ungssteuer nehmen, gleichwohl aber bei einer Anlage von 8952 Mk. durch die Liegenschaften nur den dritten Theil ( - 2984 Mk.) und ^4 ( 5968 Mk.) durch die bloße Ausgleichungssteuer (Einkommen) auf- hringen wolle. Eine solche Abwälzung d?r Armenlast vom unbeweg lichen auf das bewegliche Eigenthum würde die angeblich beabsichtigte Entlastung des kleinen Mannes nicht, wohl aber eine Abänderung des gerade im Interesse des Grundbesitzes festzuhaltenden Stimmenverhält nisses zur Folge haben. (Ref.: Amtshauptmann.) 16. Der von der Gemeinde Zscheilitz gegen den Widerspruch dreier Forenser über Vertheilung der Militärleistungen gefaßte Beschluß wurde bestätigt, da man die hiernach festgestellten Entschädigungssätze für angemessen fand. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) 17. Endlich ertheilte der Ausschuß noch zu der von den Gutsbe sitzern August Winkler und Ernst Eduard Fichtner in Brockwitz beab sichtigten Dismembration der dortigen Güter Fol. 6 und 11 Dispen sation, da der Gemeinderath sich dafür verwendet hat und die einhei mischen Trennstückserwerber das erkaufte Areal mit ihren Stamm grundstücken consolidiren. (Ref.: Bez.-Ass. Gilbert.) Mittheilungen über Obst- und Gartenbau. Obstbaukalender für August. Die im Obstbaukalender für Juli empfohlene und dort näher be schriebene Sommerdüngung kann auch in diesem Monat noch ausge führt werden. — Vom August bis zu der Zeit im Frühjahr, wo der Saft sich zu regen beginnt, doch niemals bei Frost, ist die Zeit, in welcher das Ausputzen der Obstbäume vorzunehmen ist. Das Aus putzen der Baumkronen ist nothwendig, um Gesundheit und Frucht barkeit der Bäume herzustellen und zu erhalten. Alle sich kreuzenden oder zu dicht aneinanderstehenden und in das Innere der Baumkrone wachsenden Aeste müssen entfernt werden, damit Luft u. Licht alle Knos pen beleben können. Ebenso sind auch die zu tief herabhängenden, alle kranken u. absterbenden Aeste zu beseitigen. Hierbei ist die wulst artige Erhöhung, welche sich da befindet, wo der Ast dem Stamme entwachsen und Astring genannt wird, zu schonen; der abzuschneidende Ast ist vielmehr unmittelbar über dem Astring mit einer scharfen Säge wegzunehmen; denn dieser Theil enthält eine Menge Reservestoffe, die durch den herbeiströmenden Saft gelöst und zur Ueberwallung der Wunde verwendet werden. Um ein Abschlitzen der Rinde zu verhüten, ist der Ast zuerst von unten anzuschneiden, worauf dann der Schnitt von oben in der Weise erfolgt, daß sich die Schnitte treffen. Jede mit der Säge gemachte Wunde ist mit dem Messer glatt zu schneiden, denn nur glatte Schnitte können gesund überwallen. Endlich sind die Schnittflächen mit Baumsalbe oder Holztheer, welch letzterer mit Asche oder Erde verdickt wird, zu verstreichen, man begegnet immer noch hier und da der irrigen Meinung, daß man von dem wegzuschneidenden einen fingerlangen Stumpf stehen lassen müsse, damit der Stamm gesund bleibe. Dadurch bewirkt man aber gerade das Gegentheil. Der Stumpf, der nie überwallen kann, trocknet ein, fängt an zu faulen u. die Fänlniß dringt dann in den Stamm hinein. Von der Richtigkeit des hier Gesagten sich zu überzeugen, hat man bei Betrachtung so mancher älteren Bäume in Gärten und Anlagen Gelegenheit. — Die reifenden Früchte werden oft durch die im August und September auftretenden Feinde des Obstes: Wespen, Hornissen, Ameisen ».Ohr würmer angefressen. Die beiden ersten Feinde lassen sich in Glas- flaschen, in welche man etwas Zuckerwasser füllt, fangen; die beiden letzteren hält man sicher ab, wenn man unten um den Stamm Watte bindet. — Ilm für das nächste Jahr die Früchte vor der sogenannten Obstmade zu sichern, legt inan jetzt um den Stamm Streifen von Glanzpapier, die man mit Bindfaden so befestigt, daß oben das Pa pier dicht an den Stamm sich anschließt, während es nach unten trich terförmig absteht. Die röthlichen Maden verbergen sich nun unter dem Papierstreifen und können dann spater abgelesen und getödtet werden. Es ist nicht nöthig, die Papierstreifen mit Klebstoff zu versehen, da man gefunden hat, daß beim Anlegen folcher Bänder nur höchst selten eine Made darüber hinauskommt. — Mit dem Okuliren aufs schlafende Auge ist in diesem Monat fortzufahren. — Den im Frühjahr ver edelten Stämmchen nehme man wieder einen Theil der wilden Reiser. — An jungen Bäumen und Zwergstämmen werden die überflüssigen Augen pincirt, d. i. abgedrückt. Dieses einfache Verfahren ist weit besser, als wenn man nächstes Jahr mit dem Messer an den Bäumen herumschneiden muß. Sollten jetzt noch einige Zweige der Formobst bäume zu üppig treiben, so kann man das Wachsthum durch Ent blättern schwächen. Zu diesem Zwecke läßt man die 4—5 untersten Blätter unberührt, schneidet sodann 3—4 Blätter, ohne den Blattstiel mitzunehmen, ab, worauf man wieder einige Blätter unberührt läßt, und fährt so fort, läßt aber an der Spitze wieder ein oder mehrere