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Wochenblatt »r Str. S 1883 Dienstag, den 30. Januar Erscheint wichentltch 2 Mal LienStag und Freitag.) LtvnnementSprei« »ierteljährlich 1 Mark. Line «m)«lne Nummer kaste^v Pf. Jnseratenannahme M»nt««s ».Donnerstags j bi« Mittag 12 llbr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freit«« AbonnementSprei« vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstag« bi« Mittag 1« Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden tragen außer der Strafandrohung und der Inschrift „Reichskassen" schein" auf der Schauseite die Worte: „Gesetz vom 30. April 1874. 20 resp. 5 Mark. Berlin, 10. Januar 1883. Auf der Rückseite ist die Werthbezeichnung in Buchstaben und Zahlen in rother Farbe aufgedruckt. Zum Unter gange der Cimbria wird der „Magdeb. Ztg." ge schrieben: Nach den jetzt vorliegenden Berichten läßt sich kein sicheres Urtheil gewinnen, wem die Schuld des Zusammenstoßes des englischen Dampfschiffes Sultan mit der Cimbria beizumessen ist. Hoffentlich wird die gerichtliche Untersuchung bald Klarheit in die Sache bringen und namentlich Aufschluß darüber geben, ob die neuen Vorschriften zur Verhütung des Zusammenstoßes der Schiffe auf See, welche in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Oesterreich, Dänemark, Ruß land, Schweden und den Niederlanden gleichzeitig am 1. September 1880 in Kraft getreten sind, genau beobachtet wurden. Dagegen läßt sich aus den Berichten der Geretteten schon jetzt die Annahme begrün den, daß der Kapitän des Sultan, unmittelbar nach der Katastrophe nicht den englischen Gesetzen gemäß gehandelt hat. Nach der engli schen Gesetzgebung (moreftant siiippinZ aet. von 1873 hat bei jedem Zusammenstoß von Schiffen der Führer oder Derjenige, welcher eins der beiden Schiffe befehligt, die Verpflichtung, wenn und in so fern derselbe es ohne Gesahr für das eigene Schiff, die Besatzung event. Passagiere thun kann, bei dem anderen Schiffe zu verbleiben, bis er sich versichert hat, daß dasselbe weiterer Hilfeleistung nicht bedarf und demselben, dessen Führer, der Besatzung ev. dessen Passagieren solche Hilfe zu leisten, wie sie durch die Umstände bedingt wird, um die Ge nannten aus irgend einer Gesahr, welche durch den Zusammenstoß ver anlaßt wurde, zu retten. Ferner ist er verpflichtet, dem Führer oder der Person, welche das Kommando des andern Schiffes hat, den Na men seines eigenen Schiffes, den Hafen, in welchem dasselbe registrirt ist, oder den Hafen oder den Ort, wo es zu Hause ist, zu nennen. Wenn er dies zu thun unterläßt und keinen vernünftigen Grund für das Unterlasten vorbringen kann, so soll der Zusammenstoß beim Mangel eines Gegenbeweises so angesehen werden, als sei derselbe durch sein gesetzwidriges Verhalten, seine Nachlässigkeit begangen wor- den. Da übrigens der Zusammenstoß des Sultan mit der Cimbria in der Nähe des Borkumer Riff erfolgte, und zwar bei dichtem Nebel, so kann nicht genug betont werden, daß an der nördlichen Küste Deutschlands, namentlich in der Nähe von Borkum, Wangerooge, Baltrum, Spikcrooge, den traurigen Stätten so vieler Schiffbrüche, die Seeschifffahrtszeichen (Leuchtfeuer, Tonnen) viel zu wünschen übrig lassen. Es ist schon oft von Seeschiffern darüber geklagt worden, daß zwischen dem Borkumer Feuer auf der einen, dem Helgoländer und Wangerooger Feuer auf der anderen Seite, so wie nördlich in dem verhängnißvollen Borkum Riff eine bedeutende Wasserstraße dunkel bleibt und den Schiffern kein bekanntes Zeichen zeigt. Die Reichsre gierung sollte deshalb doch endlich den Reichstagsbeschluß vom 16. Dezember 1876 zur Ausführung bringen: „Den Reichskanzler zu er suchen, dem Reichstage baldthunlichst einen Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, welcher die Herstellung und Unterhaltung der Schiffahrtszeichen an den Küsten, auf den Küstcngewässern und Flußrevieren, so weit dieselben von Seeschiffen befahren werden, der einheitlichen Regelung durch das Reich unterstellt." In Berlin scheint man die Lage der französischen Republick nicht so tragisch aufzufassen, wie es sonst vielfach geschieht. Wenigstens schreibt ein sonst gut unterrichteter Korrespondent der „Köln. Ztg." von dort: „Die Beunruhigung, welche augenblicklich in Frankreich herrscht, dürfte nicht so tief sein, wie man dies nach den Zeitungsberichten da rüber annehmen könnte. Man darf nicht aus den Augen verlieren, daß die französische Republick seit ihrem Bestehen und zu einer Zeit, da sie noch nicht so feste Wurzeln geschlagen hatte, wie heute, zahlreiche und ebenso heftige Krisen wie die jetzige stets leicht und glücklich über standen hat. Als Thiers gestürzt wurde und Mac Mahon, der aus seinen antirepublikanischen Gesinnungen kaum ein Hehl machte, an's Ruder kam, war die Republik sicher mehr gefährdet, als später Mac Mahon vor Ablauf des Septennats bei Seite geschoben wurde, herrschte eine Gährung in ganz Frankreich, die den Ausbruch gewaltthätiger Hand- langen als beinahe unvermeidlich erscheinen ließ. Aber die Republik ist nicht zu Schaden gekommen und nur übertriebene Aengstlichkeit sei tens der Freunde der elben, oder blinder Optimismus derjenigen, die eine monarchische Restauration ins Werk setzen wollen, kann das Be stehen der in Frankreich herrschenden Staatsform als gefährdet be trachten. Die Republik wird alle gegen sie gerichteten Angriffe zu rückzuschlagen im Stande sein, selbst wenn sie sich zur Abwehr dieser Angriffe nicht gerade der geeignetsten Mittel bedienen sollte." Die Zustände in Frankreich gleichen wieder einmal einer Art Hexenkessel, in dem die abenteuerlichsten Dinge kunterbunt puffend und brodelnd durcheinander wirbeln: Gambettas Tod, legitimistische Auf rufe, Verhaftung des Prinzen Napoleon, Antrag auf Ausweisung aller Mitglieder legitimistischer Herrscherfamilien, Ministerkrisis oder — keine, die Kaiserin Eugenie, das Lilienbanner auf dem Stadthaus zu Tou louse, die katholische Allianz des Generals Charrette in Canada, die legitimistische Jungfrau von Orleans im galanten Viertel Rue d'Edim- bourg, Dynamitniederlagen, Rückgang der Rente u. s. w.: Das wird dann schließlich selbst dem Franzosen zu bunt, er sehnt sich nach — Gambetta? nein, an Gambetta denkt jetzt schon kein Bourgeois mehr, in keiner Zeitung ist mehr von ihm die Rede; wonach sehnt er sich ür die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das Königl. Amtsgericht nnd den Stadtrath zn Wilsdruff Dreiun-vierzigfter Jahrgang. Tagesgeschichte. Berlin, 25.Januar. Ihre kaiserlichen und königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin empfingen heute Vor mittag 10 Uhr aus Anlaß ihres heutigen 25 jährigen Hochzeitstages, den Besuch der kaiserlichen Majestäten, Allerhöchst welche ihre Glück wünsche abstatteten. Zuvor hatten die kronprinzlichen Herrschaften bereits die im rothen Salon aufgestellten Geschenke in Augenschein genommen, waren demnächst um 9 Uhr mit den großherzoglich badi schen Herrschaften, dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm, dem Prinzen und der Prinzessin Albrecht, dem Herzog und der Herzogin von Edinburgh und der Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen zum Dejeneur im kronprinzlichen Palais vereint gewesen. Um 9^ Uhr hatten alsdann die Beamten und Offizianten der kronprinzlichen Herr schaften die Ehre des Empfanges. Um 10 Uhr erschienen diejenigen Personen, welche zur Zeit der Vermählung in London zugegen gewesen und dem Hofstaate angehört hatten, sowie diejenigen Herren, welche beim Einzuge in Berlin zum Ehrendienst befohlen gewesen waren re., zur Abstattung ihrer Glückwünsche und eine Viertelstunde später hatten die Herren und Damen des jetzigen Hofstaates, sowie diejenigen Per sonen, welche demselben in der Zwischenzeit je angehört hatten, die Ehre, ihre Glückwünsche abstatten zu dürfen. Um 10^ Uhr brachten Lord und Lady Amphtill und mit diesen die beiden Abgesandten der Königin von England, Lord Sackville und Generallieutenant du Plat, ihre Glückwünsche dar. Um 12 Uhr Mittags hielten die allerhöchsten und höchsten Herrschaften mit den fürstlichen Gästen in großer Gala ihre feierlichen Auffahrten und verweilten dann noch längere Zeit im kronprinzlichen Palais. Der Bankier v. Bleichröder hat dem kronprinzlichen Paare zu heutigen silbernen Jubeltage 30 000 M. für mildthätige Zwecke über reichen lassen, deren Bestimmung dem Jubelpaare anh'eimstellend. Ueber 2200 Briefe und Telegramme sind als Gratulationen zur Feier der silbernen Hochzeit des kronprinzlichen Paares eingelaufen. Tie Geschenke, deren Zahl begreiflicherweise außerordentlich groß ist, werden wahrscheinlich dem Publikum durch eine öffentliche Ausstellung zugänglich gemacht werden. Die Straßen der Stadt Berlin haben heute aus Anlaß des Judeltages, den das deutsche Volk mit seinem geliebten Kronprinzen paar feiert, reichen Festschmuck angelegt. Namentlich waren es die Linden, die im festlichen Gewände sich präsentirten. Auf des Kaisers Palais wehte heule auf vollem Mast die Purpurstandarte. Der Balkon der Kaisergalerie war überreich mit Laubgewinden geschmückt, in wel chen silberne Myrthenblüthen eingeflochten waren. Den preußischen und deutschen Flaggen, die die Privathäuser schmückten, hatten sich zahlreiche Fahnen in den englischen Flaggen zugefellt. Von den Zin nen des französischen Botschaftsgebäudes wehte die blauweißrothe Tri kolore, auf dem gegenüberliegenden Palais des österreichischen Bot schafters das Alliance-Banner Oesterreich-Ungarn. Auch die Friedrich straße, die Wilhelm- und Leipzigerstraße waren mit unzähligen Flaggen und Fahne» geschmückt, und selbst die entlegensten Stadttheile hätten in ähnlicher Weise ihrer Theilnahme an dem Jubelfest Ausdruck ver liehen. Auch viele Schaufenster waren der Bedeutung des Tages ent sprechend dekorirt. Unter den Linden und in den Hauptstraßen sah man heute Vormittag noch vielfach Vorbereitungen zur Illumination. Das Tabakmonopol will nicht zur Ruhe kommen, und wenn auch nicht die Bevölkerung, so scheint doch die preußische Regierung dasselbe immer als das einzige Heil zur Entlastung von Steuern zu betrachten. Wie die „Bromb. Ztg." meldet, hat in einer am 25. in Bromberg stattgehabten konservativen Versammlung nach dem Abge ordneten Oertzen der Abgeordnete Tiedemann sich dahin ausgesprochen, daß die Staatsregierung in Bezug auf den Erlaß von vier Klassen steuer-Stufen und die Licenzsteuer noch auf demselben Punkt stehe, und daß die Hälfte der freikonservativen Partei zustimme. Die einzige Hilfe könne nur das Tabakmonopol sein. Der Reichstag soll vorläufiger Annahme zufolge vom 10. oder 15. Februar ab bis nach Ostern vertagt werden, um ein gleichzeitiges Arbesten des Land- und Reichstages für jene Zeit zu vermeiden. Am 23. d. erhielt der Vorstand des Hamburger Vaterländischen Frauenhilfsvereins nachstehendes Telegramm der Kaiserin Augusta: ,Zch erfahre mit tiefem Mitgefühl das entsetzliche Unglück, das unsere Schifffahrt betroffen, und bitte den Verein, sofort beifolgende Gabe (1000 M.) zu Gunsten derer zu verwenden, denen geholfen werden kann. Kaiserin Königin." In nächster Zeit werden neue Reichskassenscheine zu 20 und 5 Mark ausgegeben werden. Dieselben sind ebenso wie die bereits aus gegebenen 50-Mark-Scheine auf Hanfpapier hergestellt, welches mit senkrechten Rippen versehen ist und an einem Rand einen mit dunkel blauen Pflanzenfasern durchsetzten, besonders auf der Rückseite deutlich erkennbaren bläulichen Streifen enthält. Die 20 - Markscheine sind 9 am hoch und 14 vm breit. Der Druck ist grünschwarz. Die Schau seite zeigt das deutsche Reichswappen, umgeben von Früchten und Blättern, welche von Knaben getragen werden. Die 5-Mark-Scheine sind 8 vm hoch und 12,5 om breit. Der Druck ist blauschwarz. Rechts von der in der Mitte befindlichen Inschrift tritt aus dem Rahmen ein geharnischter Ritter heraus, welcher mit seinem halb ausgestreckten rechten Arm ein zweihändiges auf der Schulter ruhendes Schwert. Die linke Hand hält ein Schild mit dem Reichswappen. Beide Scheine