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LIM" Erstes Blatt.'MZL Wochenblatt »i» Mitta, ir Uhr. Erschein« wöchentlich S Mal Titn-t«- und Freitag.) Abonnement-Preis vierteljährlich l Mark. Lin« einzelne Nummer kostetet) Ps. Jnseratenannahme für die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das Königl. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvierzigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich r Mal < Dienstag und Freitag Abonnement-prei- f vierteljährlich l Mark Eine einzeln« Nummer — kostet^lO Pf Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr. 86. Freitag, den 27. Oktober 1882. Bekanntmachung, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betr. Die Königl. Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, die folgenden Bestimmungen der Bekanntmachung vom 4. April 1881 hier durch mit dem Bemerken einzuschärfen, daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben unnachsichtlich nach Punkt 12 gedachter Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 60 M. — oder mit Hast bis zu 14 Tagen geahndet werden. 1 ., Während der Dunkelheit müssen alle ans den öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerke mit brennenden Änterne« und zwar die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei, an beiden Seiten des Kutschersitzes befestigten Laternen, die Lastfuhrwerke dagegen mit einer, linkerseits am Kummet des Pferdes, bez. Sattelpferdes, angebrachten Laterne versehen sein. Von dieser Verpflichtung sind nur ausgenommen Schlitten und Ackerfuhren, zu den letzteren sind jedoch die Düngerexportfuhren aus den Städten nicht zu rechnen. Bei Hundefuhrwerken ist die Laterne an der linken Seite des Wagens anzubringen. Die Fuhrwerkseigenthümer sowie die Stellvertreter derselben haben dafür zu sorgen, daß die Laternen gehörig in Stand gehalten und in Gebrauch genommen werden. 2 ., Bei dem Transporte von Langhölzern ist außer dem Fuhrmanns noch ein zweiter Mann zu verwenden, welcher das Hintertheil des Wagens oder Schlittens, bez. die mittels einer Kette oder eines Taues möglichst fest zusammen zu bindenden Wipfelenden der Langhölzer zu leiten und während der Dunkelheit eine brennende Laterne zu führen hat. 3 ., Die auf Wegen, welche nicht wenigstens in einem halbchausseemäßigen Zustande hergestellt sind, verkehrenden Wagen dürfen mit höchstens 2500 Kilo — 50 Centnern beladen werden. 4 ., Jedes Fuhrwerk, welches nicht blos zur Personenbeförderung dient, mit Ausnahme der Ackerfuhren, muß mit dem Namen und Wohnorte oder der Firma (Fabrik, Mühle, Rittergut u. s. w.) des Eigenthümers und, falls derselbe mehrere derartige Fuhrwerkt hält, überdies noch mit einer besonderen Nummer bezeichnet sein. Die Bezeichnung ist am Kummet der Pferde oder sonst auf der linken Seite des Fuhr werkes in deutlicher unverwischbarer Schrift von mindestens 5 Ctm. Höhe fest und dergestalt anzubringen, daß sie beständig sichtbar bleibt. Die Fuhrwerkseigenthümer und deren Stellvertreter haben dafür zu sorgen, daß ihre Fuhrwerke nicht ohne die gehörige Bezeichnung in Gebrauch genommen werden. 5 ., Sowohl dem entgegenkommenden als auch dem überholenden Fuhrwerke ist nach rechts auf die Hälfte des Weges auszuweichen. Die Führer von Lastfuhrwerk haben jederzeits rechts zu fahren. 6 ., Zur Leitung eingespannter Pferde, sobald dieselbe vom Wagen oder Schlitten aus erfolgt, sind, mit Ausnahme der Ackerfuhren, le diglich Kreuzzügel zu verwenden. 7-, Unnöthiges Peitschenknallen und sonstige Ungehörigkeiten, wodurch das Scheuwerden von Zug- oder Reitthieren veranlaßt werden kann, sind verboten. 8 ., Der Fuhrwerksführer hat seine Zugthiere fortwährend zu leiten und zu beaufsichtigen, darf auch, ohne die Thiere abgesträngt und festgebunden zu haben, vom Fuhrwerke sich nicht entfernen, und während des Fahrens nicht schlafen oder auf der Deichsel oder einem an der Seite des Fuhrwerks hervorstehenden Brete sitzen. - 9., Bei gefallenem Schnee ist das Fuhrwerk mit Geläute zu versehen. Die Fuhrwerkseigenthümer und deren Stellvertreter haben für gehörige Beobachtung dieser Vorschrift Sorge zu tragen. 10 ., Das Aufsitzen von Personen auf mit Hunden bespannten Wagen oder Schlitten ist verboten. 11 ., Ebenso ist es verboten, daß Führer von Handwagen oder Handschlitten sich auf dieselben beim Bergabfahren setzen. Meißen, den 19. October 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Boffe. Tagesgeschichte. Berlin, 24. Oktober. DerBundesrath beschloß heute, deu klei nen Belagerungszustand über Hamburg um ein Jahr zu verlängern. Berlin. Während ein Theil der liberalen und besonders der fortschrittlichen Presse noch immer die Hoffnung nicht aufgiebt, daß der 26. Oktober für die Liberalen doch auch ein etwas günstigeres Re sultat ergeben werde, gestehen einzelne Organe doch die Niederlage offen ein und warnen vor weiteren Hoffnungen. So schreibt die na tionalliberale „Magdeb. Ztg": „Die Wahlnachrichten lauten für die Liberalen von Tag zu Tag ungünstiger. Es ist schwer begreiflich, daß ein großer Theil der liberalen Presse — die Mehrzahl der Ber liner Blätter voran — sich über den wirklichen Stand der Dinge ent weder noch nicht klar ist, oder es aus taktischen Rücksichten für geboten erachtet, diesen Stand der Dinge vorläufig noch nicht bekannt werden zu lassen. Wenn man immer und immer wieder auch jetzt noch Wen dungen liest, wie die, daß das Abgeordnetenhaus etwa in seiner bis herigen Zusammensetzung verbleiben, oder doch nur ganz „unerhebliche" Veränderungen in seinen Fraktionen aufweisen werde — bisweilen spricht man sogar von einer allerdings wider Erwarten geringen Ver stärkung des liberalen Elements —, so ist es nöthig, dieser Beschö nigungstaktik angesichts der unbestreitbaren Thatsachen osten entgegen zu treten, da uns jene Taktik die denkbar verkehrteste zu sein scheint, welche den Liberalen nur den Spott der Gegenparteien eintragen kann. Meint man, damit der „Entmuthigung" entgegentreten zu müssen, daß man die Wahrheit verschleiert, so ist dies ein großer Jrrthnm. Wir haben das Vertrauen, daß die lieberalen Wahlmänner um so eifriger ihre Schuldigkeit thun werden, wenn Sie wissen, wie viel bei dem bisherigen schlechten Ausfall der Wahlen im Allgemeinen, überall da, wo noch Hoffnung möglich ist, auf jede einzelne Stimme ankommt." Zu den Wahlen in Preußen: An der Frage: ob parlamenta risches Regiment oder nicht, müssen sich die Geister scheiden. Wird § dem Kdnigthum seine geschichtliche überkommene Vollgewalt erhalten, so bleibt uns die die Hoffnung der Umkehr zu einer wahrhaft christ- lich-conservativen Auffassung des modernen Staatsgedankens; gewinnt das mechanische Mehrheitsprincip die Oberhand, jo ist der Äeg des religionslosen Reformsemitenthums auch bei uns entschieden und die innere Zersetzung unsres Volksthums in Principe besiegelt. Nicht zwei Parteien sind es, die sich hier gegeuüberstehen, zwei Weltanschauungen bekämpfen sich auf Tod und Leben. Auf dem ganzen Continent, so weit wir sehen, hat die eine, die widerchristliche gesiegt; die Zustände, denen wir allenthalben begegnen, bezeugen es; nur in Deutschland be hauptet das Königthum von Gottes Gnaden noch die ihm gebührende Stellung; nur von Deutschland kann deswegen der Erneuerungspro zeß ausgehen, dessen die Welt bedarf, wenn sie nicht im Sumpfe eines neuen Heidenthums untergehen soll, das zehnmal schlimmer ist als das alte, weil es sich auf den Trümmern beßrer Erkenntniß erheben darf. Eine Aufgabe ist es deshalb, der Mühe werth, wenn sich die christlich-conservative Partei wie ein Mann gegen die Forderung par lamentarischer Mehrheitsherrschaft erhebt. Friedrich Pecht, der bekannte Münchener Kunstkritiker, befürwortet die Veranstaltung einer deutschen Industrieausstellung in Berlin. Die Provinzialausstellungen m Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt und Nürnberg hätten gezeigt, wie Ausgezeichnetes einzelne Länder und Provinzen zu leisten vermöchten, nun sei e- Zeit, daß eine Ausstel lung in der Reichshauptstadt zeige, was ganz Deutschland leiste. Das