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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Aweiun-vierzigfier Jahrgang. Rr. 84. 1882 Freitag, den 2V. Oktober Erschein! wöchentlich 2 Mal Dienitag und Freitag.) LbonnementSpreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einjelne Nummer kvstet^O Pf. Znseratenannahme Rontagi u. Donnerstag- bi, Mittag 12 Uhr. Andurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vormundschaft über den abwesenden Julius Ernst Striegler aus Groitzsch sich erledigt hat. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, rsss. vr. Gangloff. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag Abonnementspreis vierteljährlich 1 Marl Eine einzelne Nummer — kostetet) Pf Wilsdruff, ThkMltdl, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Bekanntmachung. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage und D unter 2 hierzu verpflichtet sind, wollen sich behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 1. November ds. IS. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 2 Mark in der hiesigen Rathsexpedition anmelden. Wilsdruff, am 18. October 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. O Nach H 17 der revidirten Städteordnung sind 1., zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder a., im Gemeindebezirke ansässig sind, oder b., daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder v., in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; 2., zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet alle zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte Gemeindemitglieder, welche I ., männlichen Geschlechtes sind, 2 ., seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 3 ., mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich zu entrichten haben. Bekanntmachung. Das 11. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1882 enthält: No. 68. Decret wegen Bestätigung der Genossenschafts-Ordnung der Genossenschaft für Berichtigung der Gosel bei Dechwitz; vom 23. September 1882. No. 69. Verordnung, die Abtretung vou Grundeigenthum zum Ausbau der Mehltheuer Weidaer Eisenbahn betr.; vom 2. Oktbr. 1882. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 18. Oktober 1882. Der Stadtgemeinderath. — Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Der deutsche Bundesrath nahm in seiner ersten Sitzung nach den Ferien die äußerst günstig lautende Aufstellung der Reichs-Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Etatsjahres 1881/82 entgegen. Die Gesammtsumme der Einnahme beträgt 726,119 431 M., die der Aus gabe 701,042 326 M., sodaß also die Einnahmen die Ausgaben um 25,077 105 M. übertreffen, von denen 10,558 250 M. im Reichsetat 1882/83 verrechnet werden, während die Restsumme zur Verfügung bleibt. Die Etatsüberschreitungen, welche der Bundesrath vorbehältlich der verfassungsmäßigen Entlastung zu genehmigen hat, betragen in der Einnahme 6,160 450 M., in der Ausgabe 13,940178 Mk., ein schließlich eines Postens von 136 955 M., welche auf Etatsüberschrei tungen und außeretatsmäßige Ausgaben bei den kaiserlichen Haupt postämtern entfallen. Die „Parlam. Korr." folgert aus dem günsti gen Stande des Reichsbudgets wie des preußischen Budgets die Mög lichkeit großer Erleichterungen für die Steuerzahler und meint u. A. „Die im Reichstage 1879 und 1881 neubewilligten Steuern und Zölle geben einen Mehrertrag von mindestens 145 Millionen. Gegenwärtig kommen davon erst 90 bis 100 Millionen Mk. ein, weil die vor der Zollerhöhung eingeführten Vorräthe (namentlich an Tabak und Wein) noch nicht aufgezehrt sind. Der Einnahmeetat der preußischen Staats bahnen beträgt eine halbe Milliarde. Eine Verkehrssteigerung um nur 10 Proz. ergiebt daher schon 50 Millionen mehr, während die Ver zinsung deS Anlagekapitals infolge von Transportzunahmen nicht mehr erheischt und auch die Betriebskosten nicht mehr entfernt in demselben Verhältniß zu steigen brauchen. Das nunmehr publizirte Erkenntniß der Strafkammer zu Mann heim in Sachen der Heidelberger Eifenbahnkatastrophe vom 29. Mai d. I. übt an der Generaldirektion der badischen Staatseisenbahnen die denkbar schärfste Kritik. In den Urtheilsgründen wird diese Staats behörde auf Grund der von den Sachverständigen erstatteten Gutachten unter Hinweis auf die Unzulänglichkeit der von ihr angeordneten und überwachten Betriebseinrichtungen ausdrücklich als an dem Tode von 10 und der mehr oder weniger schweren Verletzung von weiteren 53 Menschen mitschuldig erklärt. Dabei wird als besonders erschwerend der Umstand hervorgehoben, daß die Generaldirektion seit Jahren wie derholt, aber vergebens, um Verbesserung der betreffenden mangelhaften Eiurichtungen angegangen worden fei. Den drei angeklagten Beamten sind, weil als Hauptschuldige die Generaldirektion angesehen wird, durchweg mildernde Umstände zugebilligt worden; es wurde anerkannt, daß sie bei der Mangelhaftigkeit der Einrichtungen ihren Dienst in ausreichender Weise kaum wahrzunehmen vermochten. So oft man auch seine Blicke nach Oesterreich wenden mag — stets begegnet man dem Nationalitäten- und Sprachenstreit in irgend welcher Form. Selbstverständlich handelt es sich hierbei fast stets um Angriffe gegen das Deutschthum und ein solcher ging letzthin auf dem Kärnthener Landtage von slovenifcher Seite aus. Professor Einspieler bekämpfte dei der Verhandlung über den Landesschulfonds die neue (deutsche) Schule im Bezirke Vietring, mit welcher die slovenische Be völkerung unzufrieden sei. Der Bürgermeister von Vietring, Abg. See bacher wies jedoch diesen Angriff entschieden zurück, indem er darlegte, daß die slovenische Bevölkerung mit der bestehenden Einrichtung der Schule einverstanden sei, weil die deutsche Sprache sich für die win- dische Bevölkerung als nothwendig erweise. Die Deputirten Uhl und Bugger wiesen die Behauptungen Einspielers ebenfalls zurück und der Landespräsident hob hervor, daß auch der Regierung nichts von Kla gen der flovenischen Bevölkerung bekannt sei; die Regierung werde wie bisher trachten, den nationalen Frieden zu erhalten. Der Prozeß gegen Arabi Pascha ist plötzlich vertagt worden, da, wie aus Kairo gemeldet wird, die egyptische Regierung wegen der Zulassung auswärtiger Advokaten Schwierigkeiten macht und, ehe sie dies zuläßt, den Exdiktator und seine Genossen lieber dem Militärge richte zur Aburtheilung überliefern will. Es ist nicht recht ersichtlich, welche Jnkonvenienzen, wie die egyptische Regierung erklärt, aus der Zulassung fremder Advokaten zu dem Prozeß gegen Arabi hervorgehen sollten; sicher ist aber, daß eine Auslieferung Arabis und seiner Un glücksgefährten an die englische Justiz die Lage derselben nicht ver schlimmern, sondern eher verbessern würde. Die öffentliche Meinung Englands spricht sich immer entschiedener für eine möglichst milde Be-