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DL^Erstes Blatt/ML Wochenblatt für für Erschein« wechentltch 2 Mal Dienst«« und Freitag.) Abonnementsprei» vierteljährlich 1 Mark. Eine eintklne Nummer kästet 10 Pj. Instr«t»n«nval>me Montag» u. Donnerstag» »i» «itta, 12 Uhr. «rscheinr »ichentltch 2 Mal lDien»tag un» Freitag <h»n«e»ent»»rei» »ierteljährli» 1 Mark Eine «in>elne Nummer — koste^w Pf Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiundvieezigste» Jahrgang. Rr. 82. Freitag, den 13. Oktober 1882. Bekanntmachung. Es ist allhier beantragt worden, daß der sogenannte „Mohorn-Meißner Gerichtsweg" in Birkenhaine» Flur vom Birkenhain« Wilsdruffer Communicationswege ab bis zum Auftreffen auf den Birkenhain-Soraer Communicationsweg als Fußweg eingezogen werde. Gemäß 8 14, Abs. 3 des Wegebaugesetzes vom 12. Januar 1870, wird dieses Vorhaben hierdurch mit dem Bemerken bekannt ge macht, daß etwaige Widersprüche dagegen binnen 3 Wochen unter gehöriger Begründung allhier anzubringen sind. Meißen, den 5. October 1882. Königliche Amtshauptmannschast. v. Baffe. Bekanntmachung, die Ausstellung von Leichenpäffcn betr. Behufs Vermeidung von Weiterungen wird daranf aufmerksam gemacht, daß bei Gesuchen um Ausstellung von Leichenpässen außer dem ärztlichen Zeugnisse auch der Nachweis darüber beizubringen ist, daß die betreffenden Stolgebühren gehörig entrichtet worden sind. Meißen, am 9. October 1882. Königliche Amtshauptmannschast. I. A. Gilbert, Bez.-Ass. Bekanntmachung. In dem Viehbestände des Hausbesitzers und Bergarbeiters Gustav Jltzsche in Steinbach bei Kesselsdorf ist die Maul- und Klauen seuche auSgebrochen. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß über das Jltzsche'sche Grundstück bis auf Weiteres die Gehöftesperre verfügt worden ist. Meißen, am 11. October 1882. Königliche Amtshauptmannschast. I. A. GilVert, Bez.-Ass. Bekanntmachung. Sonnabend, den 14. dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, sollen im hiesigen, an der Struth gelegenen Communholze verschiedene Haufen Deckreifig und eine Partie Nobeholz gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Wilsdruff, am 10. October 1882. » Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Aekanntmachung. Der -ie-jährige hiefige Herbstjahrmarkt wird Donnerstag, den 19. und Freitag, den 29. Oktober abgehalten. Wilsdruff, am 2. Oktober 1882. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Tagesgcschichte. Berlin, 10. Oktober. Jejnähersder Termin rückt, an welchem der Reichstag wieder zusammentritt, desto eifriger beschäftigt man sich in den Bundesstaaten und den Provinzen mit den gesetzgeberischen Arbeiten, die ihrer Erledigung durch denselben harren. Speziell die Unfallversicherung der Arbeiter ist nach wie vor Gegenstand der be sonderen Erörterung der verschiedenen Körperschaften, insbesondere auch der industriellen Vereine und Genossenschaften. In diesen Tagen wird eine Delegirtenkommission des Centralverbandes deutscher Industrieller hier tagen, um sich mit dieser Gesetzvorlage zu beschäftigen, und wenn man einen Blick in die rheinisch-westfälischen Provinzialzeitun wirft, begegnet man häufig Berichten aus Versammlungen, die sich ebenfalls mit dieser Frage beschäftigen. Man darf annehmen, daß diese viel umstrittene Materie demnächst spruchreif erscheinen wird. Es handelt sich bekanntlich UM die prinzipielle Frage, ob das Reich 26 Prozent zu der Entschädigungssumme für verunglückte Arbeiter zu zahlen haben soll, oder ob der Reichstag, wie er es in seiner Kommission schon zweimal gethan, dieses Anerbieten der Regierung ablehnen soll. Dieses Anerbieten wird bekanuterweise als der sozialistische Kern dieses Ge setzgebungswerkes bezeichnet. Der Reichstag könnte dieses Anerbieten übrigens ebensogut annehmen, wie seinerzeit der preußische Landtag den von der preußischen Regierung bewilligten Steuererlaß angenom- men hat' in dem einen wie in dem andern liegt das Geld nicht bloß so zum Weggeben bereit, aber wenn die Reichsregierung die Verant wortung für diese Ausgabe tragen will, brauchte der Reichstag sie deswegen nicht vor der Hand zurückzuweisen. Und was dasangeblich Sozialistische dieser Maßregel angeht, so kann man es doch auf einen Versuch ankommen lassen, ob die befürchtete Einwirkung der Regierung auf die Arbeiterverhältnisse und die politische Gesinnung der Arbeiter thatsächlich eintreten wird. Die Arbeiter werden übrigens noch voll auf zu zahlen haben, sowohl an Prämien für die Unfallkassen, wie für die Krankenkassen, zu welchen letzteren das Reich bekanntlich keinen Zuschuß zu leisten in Aussicht stellt. Es ist zu bedauern, daß die Zwischenzeit bis zur Wiedereinberufung des Reichstags unbenutzt ver streicht, während die Kommission zur Berathung des Unfall- und Krankenkassengesetzes mittlerweile in der ruhigsten Weise die Prüfung derselben hätte fortsetzen können. Die Zwischenkommission, welche der Abg. Windthorst in Anregung brachte, wurde bekanntlich nicht für gut befunden, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil Windthorst der selben auch das Tabaksmonopol zur Berathung überlassen, während der Reichstag das letztere unter allen Umständen sofort zur Entschei dung bringen wollte. So ist denn auch durch diese Verquickung, in welchem Verfahren Windthorst seit jeher groß gewesen ist, für die sozialpolitischen Vorlagen viel Zeit verloren gegangen. ' tz, Fürst Bismarck muß noch eine goldene Last zu anderen Lasten tragen. Er hat nämlich zu seinen circa 40 Orden eine neue Deko ration bekommen und noch dazu eine ganz aparte. Der „ReichSan- zeiger" folgende Notiz: Se. Majestät der Kaiser haben allergnäditzst geruht, dem Reichskanzler Fürst von Bismarck die Erlaubniß zur An- legung des von Sr. Majestät dem Tenno von Japan ihm verliehenen Ordens des „Chrysanthemum" zu ertheilen. Man sieht, Japan kul- tivirt sich immer mehr und will sich auch auf der sternbesäten Brust des deutschen Reichskanzlers vertreten sehen.